Wien  - Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch die Novelle des Bundesministeriengesetzes gebilligt. Damit wird die von SPÖ und ÖVP bei der Regierungsbildung vereinbarte Aufteilung der Ressorts gesetzlich verankert. Die Opposition kritisierte, dass es kein eigenes Umwelt- sowie Familienministerium gebe. Auch die Übertragung der Sportagenden an Verteidigungsminister Norbert Darabos stieß auf Widerstand, hieß es in einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz.

Weiter zwölf Ministerien

Insgesamt werde es neben dem Bundeskanzleramt weiterhin zwölf Ministerien geben. Ohne eigenes Ressort bleibt auch künftig die im Bundeskanzleramt angesiedelte Frauenministerin. Eine der markantesten Änderungen im neuen Gesetz: Der Bereich Arbeit mit Arbeitsmarktpolitik und Arbeitslosenversicherung fällt nicht mehr in die Zuständigkeit des (VP-)Wirtschaftsministeriums, sondern in jene des von der SPÖ geführten Sozialministeriums. Im Gegenzug wurden Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner  die Kompetenzen für Jugend und Familie übertragen. Wissenschaftsminister Johannes Hahn  wird allein für den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung zuständig sein und sich nicht mehr mit dem Infrastrukturministerium abstimmen müssen.

Festgelegt wurde auch, dass die Organisation nachgeordneter Dienststellen, Behörden, Ämter und Einrichtungen des Bundes so zu gestalten sei, dass sie klar einer Organisationseinheit zugeordnet werden können. Welche Budgetmittel und Entscheidungsbefugnisse eingesetzt wurden, soll dadurch transparent nachvollziehbar sein.

Opposition ist dagegen

Die Opposition lehnte die geplante Novellierung geschlossen ab, vor allem wurde die Zuordnung des Sports zum Verteidigungsressort kritisiert. Dadurch wird unter anderem befürchtet, dass die Förderung des Spitzensports zulasten des Breitensports gehen könnte. Die FPÖ sprach sich außerdem dagegen aus, dass die Familien- und Jugendagenden ins Wirtschaftsressort wandern. Diese Bereiche seien zu wichtig, um sie zu einem "Wurmfortsatz" des Wirtschaftsressorts zu machen, meinte Christian Höbart.

Ein Antrag der Grünen, in dem die Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung gefordert wird, wurde mit SPÖ und ÖVP-Mehrheit vertagt. Die ÖVP-Abgeordnete Beatrix Karl begründete dies damit, dass es notwendig sei, das Thema in die Beratung zur Erweiterung des Grundrechtskatalogs einzubeziehen. (APA)