Der Verfassungsrechtler Berhard Funk sieht die Verfahrenszuständigkeit im Fall Arigona als eine Ermessensentscheidung, erklärte er im Ö1-Morgenjournal. "Das Verfahren sollte in Österreich und ohne unnötigen Stress für die Betroffenen abgewickelt werden. Eine sowohl humanitäre als auch rechtsstaatliche Lösung sei bei gutem Willen machbar", erklärte Funk im Ö1-Interview.

Das Gesetz gebe zwar keine klare Antwort auf die Frage, wo ein Asylverfahren abgewickelt werden müsse, aber das Gesetz ermögliche es, dass Österreich in das Verfahren eintritt, erklärte Funk. Für den Verfassungsrechtler wäre es im Sinne der Familienzusammenführung und der Verfahrenseinheit naheliegend, den Fall in Österreich abzuwickeln."

Abschiebung nach Ungarn

Funk sieht rechtlich aber auch die Möglichkeit, dass die zwei minderjährigen Kinder, die illegal nach Österreich gekommen sind, nach Ungarn abgeschoben werden.  Er persönlich würde wünschen, dass das nicht passiert und "humanitäre Vernunft und Augenmaß" zum Tragen kommt.

Zogajs kämpfen mit Mittel des Rechtsstaates

Funk weist vor allem den Vorwurf zurück, dass die Familie Zogaj den Rechtsstaat mit einer Flut von Anträgen ausgenützt habe. "Jemand zum Vorwurf zu machen, dass er sich der Mittel des Rechtsstaates bedient hat. Das halte ich für absurd", so Funk. Es liege im Wesen des Rechtsstaates, Möglichkeiten zu geben, um in einem geordneten Verfahren Interessen durchzusetzen.

Fekters Verhalten widersprüchlich

Widersprüchlich sieht Funk auch das Verhalten von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), die einerseits die Unabhängigkeit der Behörden betone, andererseits aber ihre Erwartungen erklärt, wie das Verfahren auszugehen habe.(red)