Wien - Mit dem Kuratorium der Salzburger Festspiele trat am Dienstag ein mächtiges Organ des Kulturriesen zusammen. Das siebenköpfige Aufsichtsgremium hat einerseits die Gewalt über Bestellung und Abberufung des Festspiel-Direktoriums - also sowohl Präsidentin, Intendant wie kaufmännische Leitung - und muss gleichzeitig dessen Vorschläge vom Programm bis zu den Kosten genehmigen. Neben Kuratorium und Direktorium das dritte Organ des Salzburger Festspielfonds ist die Delegiertenversammlung, die allerdings über keine aktiven Kompetenzen verfügt. Geregelt sind Aufgaben und Zusammensetzung der Gremien durch ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1950.

Kuratoriumsmitglieder

Mitglieder in das Kuratorium zu entsenden ist die Aufgabe der Geldgeber des Fonds: Neben dem Bund sind das Land und Stadt Salzburg, sowie der Fremdenverkehrsförderungsfonds des Landes. Vom Land Salzburg wird jeweils der Landeshauptmann oder die Landeshauptfrau - derzeit Gabi Burgstaller -, von der Stadt Salzburg der Bürgermeister - derzeit Heinz Schaden - delegiert. Die zwei vom Bund bestellten Vertreter sind derzeit ÖBB-Vorstandsdirektorin Wilhelmine Goldmann und der ehemalige ORF-Finanzdirektor Peter Radel. Mit dem Landeshauptmann-Stellvertreter Wilfried Haslauer, der seit Ende 2007 im Kuratorium vertreten ist, hat der Tourismusförderungs-Fonds ein weiteres Mitglied der Landesregierung entsendet.

Zusätzlich zu diesen fünf Mitgliedern gehört dem Kuratorium als Berater stets auch der Leiter der österreichischen Bundestheaterverwaltung an, also derzeit Georg Springer. Zwei weitere beratende Stimmen gehören dem Vorsitzenden des Direktoriums - derzeit Präsidentin Helga Rabl-Stadler - sowie einem weiteren, "den Salzburger Wirtschafts- und Kunstkreisen nahestehenden" kooptierten Mitglied, derzeit der ehemalige Präsident der Stiftung Mozarteum, Friedrich Gehmacher. Mindestens einmal jährlich muss sich das Kuratorium zu einer Sitzung treffen. Neben Bestellung und Abberufung des Direktoriums wird von ihm das Programm, das Budget sowie der Jahresbericht genehmigt. Erstellt werden diese vom Direktorium, das für Planung und Durchführung der Festspiele zuständig ist, und zu dem neben Präsidentin Rabl-Stadler maximal vier weitere Mitglieder gehören. Derzeit sind das Intendant Jürgen Flimm und der kaufmännische Direktor Gerbert Schwaighofer.

Delegiertenversammlung

Im Gesetz ebenfalls verankert und deshalb jährlich zur Sitzung verpflichtet ist die Delegiertenversammlung. Jedes Jahr im Herbst tritt sie zusammen, um den bereits genehmigten Jahresbericht und den Programmvorschlag "zur Kenntnis" beziehungsweise "entgegenzunehmen". Dieses dritte Organ des Festspielfonds, das sich aus sechs Mitgliedern vom Bund und je drei von Land und Stadt Salzburg sowie des Fremdenverkehrsförderungsfonds zusammensetzt, überschneidet sich in weiten Teilen mit dem Kuratorium und verfügt über keine Vetorechte. Seine Beschlussfähigkeit ist dementsprechend einfach gewährleistet: "Im Falle einer Beschlussunfähigkeit kann nach Ablauf von einer Woche eine neue Sitzung einberufen werden, die dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist", so der Gesetzestext. Bisher waren die Zusammenkünfte dieses Gremiums, dessen reale Funktion weitgehend bedeutungslos ist, reine Routinevorgänge. (APA)