Wien - Mehr als 200 Obdachlose in Wien fallen durch das soziale Netz. Sie dürfen nicht in Obdachloseneinrichtungen schlafen, weil sie Ausländer sind. "Davon sind allein 120 Polen", sagt Wolfgang Pucher, Pfarrer der Vinzenzgemeinde in Graz und Gründer von Einrichtungen, die diese Betroffenen aufnehmen.

In Wien ist Pucher derzeit auf der Suche nach einem Haus für obdachlose EU-Bürger. Sie haben, wie andere Fremde, in vom Fonds Soziales Wien (FSW) getragenen oder mitfinanzierten Einrichtungen laut Wiener Sozialhilfegesetz keinen Zutritt. Ausnahmen werden gemacht, wenn sie in Österreich angemeldet gearbeitet haben oder "hilfs- und schutzbedürftig" sind - etwa weil ihr Asylverfahren gerade läuft. Pucher fordert, dass diese Regelung geändert wird. Er glaubt, hinter der Regelung stecke die Befürchtung, "dass die Leute busweise angekarrt werden".

FSW-Sprecher Flo Winkler erklärt: "Das Ziel der Wohnungslosenhilfe ist, den Leuten zu Wohnungen zu verhelfen, die sie nach Möglichkeit selbst finanzieren können." Für den Salzburger Rechtssoziologen Nikolaus Dimmel dürfe es dabei aber keine Unterscheidung geben: In den Heimen müssen aus Gleichbehandlungsgründen alle Hilfesuchenden aufgenommen werden, ist er überzeugt. Allerdings zielen Sozialleistungen, die Sache der Länder sind, vorrangig darauf ab, jene Menschen zu unterstützen, die einmal im Land gearbeitet haben. (Marijana Miljković/DER STANDARD-Printausgabe, 12.1.2009)