Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat die Oberbank wegen der Zwangskonvertierung von Fremdwährungskrediten abgemahnt und dem Institut eine Frist für eine Unterlassungserklärung gesetzt. Sollte die Bank bis 15. Jänner diese Unterlassungserklärung nicht abliefern, werde der VKI im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz eine Verbandsklage einbringen, sagte VKI-Rechtsexperte Peter Kolba dem Standard.

"Das Klagsbegehren lautet dann auf Unterlassung, konkret geht es um die Zehn-Prozent-Klausel", erläuterte Kolba. Diese könne "vielleicht individuell vereinbart werden", dürfe aber nicht, wie bei vielen Oberbank-Kreditverträgen, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen.

Die Oberbank soll in den letzten Wochen rund 2500 Fremdwährungskredite zwangskonvertiert, also gegen den Wunsch, oft auch ohne vorheriges Wissen der Kreditnehmer in Euro-Darlehen umgewandelt haben. Die Bank hat dies gegenüber dem Standard bestritten, Umwandlungen seien nur im Auftrag von Kunden und nicht aufgrund der Klausel erfolgt.

Die "Zehn-Prozent-Klausel", laut der eine Konvertierung in ein Euro-Darlehen möglich wird, wenn der Kurs der Fremdwährung um mehr als zehn Prozent zulegt, verstoße gegen Paragraf 6 des Konsumentenschutzgesetztes, sagte Kolba. Der VKI würde aber auch noch 21 weitere Vertragsklauseln einklagen, die zum Teil eine Beweislastumkehr vorsehen und damit ebenfalls gegen das Konsumentenschutzgesetz verstoßen. "Wir gehen aber davon aus, dass die Oberbank die Unterlassungserklärung abgibt, also die Zehn-Prozent-Klausel dann nicht mehr vereinbart und bei schon bestehenden Verträgen nicht mehr anwendet", so Kolba.

Kunden, deren Kredite bereits zwangskonvertiert wurden, sei damit allerdings nicht geholfen. Sie haben den Verlust bereits realisiert und können den entstandenen Schaden nur einklagen. Derzeit versucht die Arbeiterkammer Niederösterreich bei der Oberbank eine Lösung für diese Kreditkunden auszuhandeln. (Gabriele Kolar, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10./11.1.2009)