Wer den Konkurs des Modelleisenbahnherstellers Roco auf Schiene gebracht hatte, müssen nun die Gerichte klären.

Foto: Roco

Salzburg - Der ehemalige Eigentümer und Geschäftsführer des Salzburger Modelleisenbahn-Herstellers Roco, Peter Maegdefrau, matcht sich erneut mit dem Raiffeisenverband und hat schwere Vorwürfe gegen diesen erhoben: Raiffeisen habe Roco absichtlich in Konkurs geschickt, um "ein schnelles Geschäft" zu machen. Die Bank wies sämtliche Vorwürfe zurück.

Maegdefrau, gegen den seit dreieinhalb Jahren wegen des Verdachts der betrügerischen Krida und der grob fahrlässigen Beeinträchtigungen von Gläubigerinteressen ein Verfahren in Salzburg läuft (es gilt die Unschuldsvermutung), klagte die Bank auf 38 Millionen Euro Schadensersatz.

Im Juni 2005 war es bei dem Unternehmen wegen Zahlungsunfähigkeit zum Konkurs gekommen, der laut Maegdefrau "durch die plötzliche Kreditfälligkeitsstellung des Raiffeisenverbandes verursacht worden war". Eine "schon im Vorfeld vom Raiffeisenverband Salzburg gegründete Auffanggesellschaft habe die Firma dann im Oktober 2005 übernommen. Raiffeisen habe die Übernahme "systematisch geplant", bereits im Herbst 2002 habe die Bank wegen einer Beteiligung an Roco Druck bei ihm ausgeübt, so der Ex-Eigentümer.

Verkauf 2007

Im Jahr 2006 erzielte Raiffeisen mit Roco einen Umsatz von 30,8 Millionen Euro, im Herbst 2007 wurde die Firma an den deutschen Baustoff-Unternehmer Franz-Josef Haslberger verkauft. Der Firmensitz blieb in Salzburg-Bergheim, der Umsatz stieg im Vorjahr auf 34,6 Mio. Euro.

Maegdefrau erklärte, er habe im April und Mai 2005 mit dem Raiffeisenverband ordentliche Kreditverträge und eine umfassende Grundsatzvereinbarung zur Finanzierung der Roco-Gruppe schriftlich geschlossen, die aber von Raiffeisen "arglistig" gebrochen worden seien.

In einer Stellungnahme bezeichnete der Raiffeisenverband sämtliche Anschuldigungen als "haltlos". Maegdefrau habe "die Insolvenz allein verschuldet", Raiffeisen habe eine Auffanggesellschaft gegründet, um Roco vor der Schließung zu bewahren, der Eigentumserwerb sei ausschließlich zu Sanierungszwecken erfolgt. (APA, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 7.1.2008)