Nur vier von 588 Beschwerden gegen Urteile des Asylgerichtshofes wurde vom VfGH stattgegeben
Wien - Der Gang vor den Verfassungsgerichtshof gestaltet
sich für Asylwerber im Regelfall nicht erfolgreich. Nur einem
Bruchteil der Beschwerden gegen Urteile des Asylgerichtshofes wurde
vom VfGH stattgegeben. Wie das Höchstgericht am Dienstag kundtat,
wurden im zweiten Halbjahr 588 Fälle erledigt. In gerade einmal vier
Fällen wurde der Beschwerde stattgegeben. Grund für diese Aufhebungen
waren im Wesentlichen "gravierende Begründungsmängel".
Die hohe Zahl an Ablehnungen möge für den ein oder anderen
unbefriedigend sein, konzedierte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.
Tatsache sei jedoch, dass das Höchstgericht nur solche Fehler
aufgreifen könne, die eine Verletzung der Verfassung bedeuteten.
Sicher sei jedenfalls: "Jede Beschwerde wird von uns sorgfältigst
behandelt."
Der Asylgerichtshof hat seine Tätigkeit mit 1. Juli 2008
aufgenommen. Seither wurde in 1.202 Fällen Beschwerde gegen die
Entscheidungen des neuen Gerichts eingelegt. 588 wurden erledigt, der
Rest ist noch im Laufen. In 31 dieser Fälle wurde Verfahrenshilfe
gewährt, 41 Mal wurde Anträgen auf "aufschiebende Wirkung" statt
gegeben. (APA)