Nachlese

Kaum Chancen für Asylwerber

30. Dezember 2008, 16:44

Nur vier von 588 Beschwerden gegen Urteile des Asylgerichtshofes wurde vom VfGH stattgegeben

Wien - Der Gang vor den Verfassungsgerichtshof gestaltet sich für Asylwerber im Regelfall nicht erfolgreich. Nur einem Bruchteil der Beschwerden gegen Urteile des Asylgerichtshofes wurde vom VfGH stattgegeben. Wie das Höchstgericht am Dienstag kundtat, wurden im zweiten Halbjahr 588 Fälle erledigt. In gerade einmal vier Fällen wurde der Beschwerde stattgegeben. Grund für diese Aufhebungen waren im Wesentlichen "gravierende Begründungsmängel".

Die hohe Zahl an Ablehnungen möge für den ein oder anderen unbefriedigend sein, konzedierte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger. Tatsache sei jedoch, dass das Höchstgericht nur solche Fehler aufgreifen könne, die eine Verletzung der Verfassung bedeuteten. Sicher sei jedenfalls: "Jede Beschwerde wird von uns sorgfältigst behandelt."

Der Asylgerichtshof hat seine Tätigkeit mit 1. Juli 2008 aufgenommen. Seither wurde in 1.202 Fällen Beschwerde gegen die Entscheidungen des neuen Gerichts eingelegt. 588 wurden erledigt, der Rest ist noch im Laufen. In 31 dieser Fälle wurde Verfahrenshilfe gewährt, 41 Mal wurde Anträgen auf "aufschiebende Wirkung" statt gegeben. (APA)

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der bobo aus dem 7.
02
18.1.2009, 10:21
jetzt sind wieder alle enttäuscht...

wieder nicht das ziel erreicht..

Earl Grey1
12
10.1.2009, 20:44
asylwerber

kann es ja auch im falle österreich gar nicht mehr geben.
und tschüüüss!

es reicht, bitch
 
15
wird auch so seine

richtigkeit haben

little django
 
03

das ding an der sache ist ja daß es offensichtlich wenige verfassungsrechtlich bedenkliche urteile gibt. und ob verfahrensmängel da sind oder nicht - das prüft der vfgh nicht. dazu war der vwgh da. aber den haben´s ja wegrationalisiert.
dh. auch verfahren die offensichtliche verfahrensmängel haben (schlechte bis keine nachforschung über die beweggründe der flucht zb) werden nicht mehr beurteilt.

super, denn im prinzip ist das ein freifahrtschein für den asylgerichtshof.
ich bin schon gespannt wann die regierung das nächste mal eine instanz kappt.
vielleicht gleich beim strafrecht? dann hätt man ein urteil und das ist in stein gemeißelt.

Hellsicht
186
31.12.2008, 17:26
So spielt alles schön ineinander

- Der Verfassunsgerichtshof findet trotz "sorgfältigster Behandlung" der Beschwerden keinen Bescheidmangel, der in der Verfassungssphäre reichen würde. (So wie er ja auch an den einschlägigen Gesetzen kaum Verfassungwidriges entdeckt.)

- Die Asylbehörden haben damit den Persilschein, dass ihr Vorgehen verfassungsrechtlich einwandfrei ist.

- Die xenophoben Österreicher können heucheln, dass ihre Fremdenfeindlichkeit ja eigentlich gar keine ist, denn es geht ihnen ja nur um die Einhaltung von Recht und Ordnung; und für die sorgt zum Glück der VfGH mit seinen - natürlich nicht weiter hinterfragten - Entscheidungen. Womit sich auf wunderbare Weise der Kreis zum ersten Punkt schließt.

Und so sind alle im Land zufrieden.

es reicht, bitch
 
10
und ?? wo ist dein problem

denny_crane
184
31.12.2008, 20:00
Das Konstrukt "Asylgerichtshof" ist ein Scheingerichtshof

In Wirklichkeit fällt die Entscheidung über Asyl ja oder nein im Bundesasylamt, durch weisungsgebundene Beamte (Polizisten), ohne gerichtlich beeidete DolmetscherInnen und nach Hinzuziehung von GutachterInnen, die besser "SchlechtachterInnen" heißen sollten.
Der Asylgerichtshof führt kaum noch Berufungsverhandlungen durch, legt veraltete Ländergutachten vor und entscheidet am Fließband negativ.
Der VfGH denkt gar nicht daran auch nur irgendeinen Fall näher anzuschauen, denn das Gesetz ist korrekt, weil von ÖVP-BZÖ-FPÖ-SPÖ beschlossen.
Ich frage mich nur ob er die Wiedereinführung der Todesstrafe auch gesetzmäßig fände, wenn die 4 sie beschlössen.

modeste mignon 4
32

die stecken doch alle unter einer decke, schikanieren die leute wo geht, stimmts?

der bobo aus dem 7.
00
18.1.2009, 10:16
sind die juden an allem schuld?

oder die freimaurer?

selten so ein borniertes weltbild gesehen. aber ihr vorposter scheint das zu beweisen..

Donnerbüchse
00
23.1.2009, 10:19
Also

ich finde die Juristen sind an allem Schuld.
Das könnte man auch historisch belegen.





:::

der lange hans
05

würd mich interessieren woher sie ihre behauptungen beziehen? aus dem hut gezaubert?

tatsache ist, dass der asylgh seit 1.juli die verhandlungssäle fast verdoppelt hat und eine gute auslastung in diesen sich findet. wenns sies nicht glauben: die verhandlungen sind fast ausnahmslos öffentlich; einfach mal hingehen.

veraltete ländergutachten??? sie träumen! länderberichte sind immer aktuell. falls es aber keine aktuellen gibt, muss man eben auf die letzt aktuellen zurückgreifen (ist aber die ausnahme). jeder kammer im asylgh steht ein eigener länderreferent zur verfügung. nicht nur diese haben zugriff auf eine rieseige datenbank. daher völlig haltlos ihr argument.

little django
 
00

veraltetes ländergutachten: verfahren 2004 begonnen, nach 14 tagen negativ beschieden. 2. Instanz noch immer anhängig am AGH. ländergutachten von 1999 (im bescheid stehts so drinnen). in der zwischenzeit massive menschenrechtliche verschlechterung ("rassentrennung") der lage in diesem land - wird nicht anerkannt
ist das noch nicht veraltet?

der lange hans
00

da müssen sie mir schon mehr details dazu liefern: welches land, welche ethnie gehört der aw an? was waren seine fluchtgründe?

dass zb bei einem russen keine festellungen von tschetschenen in der entscheidung zu finden sind leuchtet ein. genau dieser fall wäre nämlich zu ihren angaben passend. soll nicht heißen dass es so ist. jedenfalls will ich verdeutlichen, dass man mit nur einigen details eine geschichte verzerrt darstellen kann.

denny_crane
53
Ich weiß, wovon ich rede

Es gibt zahlreiche dreiseitige AGH-Erkenntnisse, die von nicht-öffentlicher Verhandlung zeugen.
Wenn in diesem von einem "mängelfreien" Verfahren der 1. Instanz die Rede ist, dann frage ich mich oft, wie blind man sein darf. Die 1. Instanz entscheidet immer negativ, weil das ihr Weisungsgeber so verlangt.
Sparen wir uns doch gleich das ganze Asylwesen, wenn nicht einmal schwer traumatisierte Menschen mehr Gehör finden, wenn sie von abhängigen GutachterInnen "begutachtet" werden, die ihnen bescheinigen, dass sie keine Traumatisierung haben. Wenn im Gutachten steht, dass ein etwas dicklicher Asylwerber nicht traumatisiert sein könne, weil die Traumatisierten sind überwiegend dünn. Was glauben Sie,halte ich von so einem "Gutachten"?

der lange hans
07

schön wäre es, wenn sie hier fakten präsentieren könnten. einfach zu behaupten, dass ein 3seitiges erkenntnis vom AGH mängelhaft sei, ist unseriös. ich stelle mich mit ihnen auf eine stufe und behaupte nun, dass in diesem fall der antragsteller aus wirtschaftlichen gründen geflüchtet ist und aus der beschwerde sich keine neuen fluchtgründe ergaben und die erste instanz ein mängelfreies durch länderberichte bekräftigtes urteil gefällt hat.

betreffend ihrer angaben zu traumatisierten/dicklicher asylwerber. geben sie mir mal die verfahrenszahlen. das klingt mir sehr aus der luft gegriffen. das möcht ich nachlesen...

und dass die erste instanz IMMER negativ entscheidet, glaube sie ja selber nicht. diese behauptung ist völlig haltlos.

alter ego
19
31.12.2008, 14:19
die überschrift "Kaum Chancen für Asylwerber" ist irreführend

denn die quote 4 von 588 (=0,7%) betrifft nur die beschwerden beim vfgh. ingesamt werden ca 40% der asylanträge genehmigt; also weit entfernt von "kaum chancen" ...

Ralf Houven
00
Sie sollten nicht nur die Überschrift lesen,

schon aus dem Untertitel wird eindeutig klar, dass es um Verfassungsbeschwerden gegen die Entscheidungen des AGH geht.

Dr. Nuderl
220
31.12.2008, 10:31
Bitte was heißt Kaum Chancen für Asylwerber

Das Asylgesetz ist keine Lotterie wo man sich Chancen ausrechnen kann.
Ich glaube, da versteht man etwas miss.
Das die Rechtssprechung des VfGH jetzt für so manchen unbefriedigend ist, mag schon klar sein.
Aber das ist auch gut so, Recht darf nicht bieg- und beugsam sein.

Gutmensch=naiv, Rechts=Egoist?
 
00
18.4.2011, 04:48
Recht darf nicht bieg und beugsam sein ..

kommt immer drauf an auf welcher Seite man steht.

Und ausserdem sollte es genau das sein ... im positiven Sinne. Es sollte eine Richtlinie sein, sodass man den Einzelfall besser bewerten kann, aber nicht der Marschbefehl.

Denn dann kommt dabei genau das Resultat raus, welches sie für sich selbst, säßen sie auf der Anklagebank, als unrecht empfinden würden. Solange sie aber dort nicht sitzen ... sollte das Recht so praktiziert werden, wie es dort geschrieben steht. nicht wahr?

Und (für Anfänger) sind 0.7% Quote nicht alleine schon aussagekräftig genug?

san lorenzo
 
00
31.12.2008, 13:07
Was...

...sich nicht biegen läßt, bricht.

guten rutsch
S.L.

gwfak
329
31.12.2008, 10:18
Zum Glück

sprechen österreichische Höchstgerichte ihre Urteile nach geltendem Recht und nicht nach dem jeweiligen Bauchgefühl mancher Poster. Ihnen das auch noch zum Vorwurf zu machen, grenzt an die Verhöhnung des Rechtsstaates.

denny_crane
41
31.12.2008, 20:04
Der Rechtsstaat wir durch PolitikerInnen verhöhnt,

die dieses Fremdenunrechtspaket beschlossen haben. Und durch Menschen, die bedingungslos obrigkeitshörig daran festhalten, dass Recht Recht bleiben muss.

meineMeinung1969
01
Wenn Recht ...

... nicht Recht bleiben muss - wieso wollen dann diverse "Gutmenschen" u.ä. unbedingt gegen den Willen der Kärntner mehrsprachige Ortstafeln durchsetzen?

mM

Gutmensch=naiv, Rechts=Egoist?
 
00
18.4.2011, 04:58
Gutmenschen

Also jedesmal, wenn ich dieses Wort lese ... deswegen ja auch zu meinem Avatarnamen avanciert ... dreht sich mir der Magen um, drehen sich Fingernägel auf ...

Jeder der meint,andere damit zu schimpfen ... gibt sich höchstens selbst dem Spotte Preis ein Dummkopf zu sein. Nun erstens weil er damit ja zugibt, selbst ein "Bösmensch" zu sein. Zweitens, weil es nicht verachtens- sondern Lobenswert ist, nicht nur, so wie die "Bösmenschen" an seinen eigenen dicken A*sch zu denken. und Drittens, weil

Er im eigentlichen in seiner ganzen unwissenden Dummheit eine Wahrheit von sich gibt:

"Das Wort Mensch alleine ... genügt nicht mehr - um das Edle und Gute darin finden zu können!"

Felix Kuttinger
 
00
18.4.2011, 08:09
Ich bin eigentlich ja Linkswähler, aber ...

die Bezeichnung 'Gutmensch' ist schon sehr trefflich. Handelt es sich hierbei doch genau um jene blindwütigen RassismuskeulenschwingerInnen, die mir eines Tages das Linkswählen entgültig verleiden werden. Wer nämlich ob seiner begründeten Skepsis gegenüber dem Asylwesen unentwegt ins rechte Eckerl geschubst wird, der richtet sich dort irgendwann häuslich ein.

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