Ausländischen Studierenden wird der Weg zum Uniabschluss bei uns nicht leicht gemacht. Bürokratische Hürden und 726,72 Euro Studiengebühr pro Semester (doppelt so viel wie Inländer) werden ihnen als Stolpersteine in den Weg gelegt. Um einreisen zu dürfen, brauchen Studenten aus Nicht-EWR-Ländern einen Aufenthaltstitel und eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Ausbildung.

Für Arnel Ahmovic aus Bosnien bedeutete das, lange Wegstrecken zurücklegen zu müssen. "Ich habe zuerst ein Visum für eine Woche bekommen, um mich bei der Universität Wien einzuschreiben und ein Studentenheim zu suchen. Dabei haben mir Freunde in Wien geholfen. Ohne sie hätte ich das nicht geschafft."

Bei der Antragstellung müssen unter anderem ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Woran viele scheitern, sind die Angaben zur Finanzierung des Aufenthaltes. Jährlich müssen 5100 Euro auf dem Konto nachgewiesen werden. Nicht zu vergessen, dass vor Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis Gebühren zwischen 55 und 150 Euro zu entrichten sind. Bisher galt außerdem ein Arbeitsverbot für Studierende aus Nicht-EWR-Ländern. Mit dem 1. Jänner dieses Jahres trat aber ein neues Fremdengesetz in Kraft, welches es ausländischen Studierenden unter bestimmten Bedingungen doch erlaubt, einer Beschäftigung nachzugehen.

Als Nächstes gilt es, die nötigen Deutschkenntnisse nachzuweisen. "Ich habe ein Semester lang einen Deutschkurs besucht, durfte mit meinem Philosophiestudium aber noch nicht beginnen. Trotzdem musste ich zu den circa 600 Euro Kursgebühren auch noch den Studienbeitrag bezahlen. Das war sehr viel Geld für mich", erzählt Arnel.

Station Studiengebühr

Wer bei diesem Hürdenlauf noch nicht das Handtuch geworfen hat, erreicht dann die Station der Studiengebühren. Die Bestimmungen, wer wie viel zahlen muss, sind reichlich unübersichtlich. EWR-Staatsangehörige bezahlen die gleiche Summe wie Österreicher. Währenddessen sind Studenten aus einigen Ländern, darunter Albanien, Estland, Tschechien, aufgrund bilateraler Abkommen von den Studiengebühren befreit.

Hochschüler aus Entwicklungsländern oder Mittel- und Osteuropa können zumindest einen Teil der Gebühren, rückerstattet bekommen, wobei jedoch kein Rechtsanspruch besteht. Vor allem für Studenten aus Russland, Chile oder Brasilien ist ein Studium in Österreich nicht mehr leistbar geworden. (kom, wolf/UNI-STANDARD, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 4.3.2003)