Wien - Der umstrittene "Anti-Mafia-Paragraf" 278a StGB, nach dem in Österreich trotz Entlassung von zehn Verdächtigen aus der Untersuchungshaft nach wie vor gegen die militante Tierschützerszene ermittelt wird, ist "weitaus strenger", als es die EU verlangt. Dieser Meinung ist Mia Wittmann-Tiwald, die in der Richtervereinigung die Fachgruppe Grundrechte leitet - sie stützt sich dabei auf einen neuen Rahmenbeschluss des Rates der Union.
"Die EU legt fest, dass eine kriminelle Vereinigung oder Organisation immer auf das Erwirtschaften eines materiellen Vorteils ausgerichtet ist. Diese Präzisierung fehlt in Paragraf 278a StBG", sagte Wittmann-Tiwald bei einer von Studenten organisierten Diskussion. Zwar verbiete der Unionsbeschluss keinem Mitgliedstaat härtere Regelungen, doch angesichts der Kritik an den "übersteuerten" Tierschützerermittlungen von SPÖ, Grünen und Menschenrechtsgruppen sollte "die heimische Regelung jetzt überdacht und geändert werden".
Im konkreten Fall nehme die Polizei immer weitere Sympathisantenkreise ins Visier, sagt Tierschützer-Anwalt Stefan Traxler. "Vor wenigen Tagen wurde eine Frau, die vor fünf Jahren per Internet Infomaterial beim Verein gegen Tierfabriken angefordert und seither keinen Kontakt mit dieser Gruppe mehr hatte, von Polizisten aufgesucht und befragt", schildert er. Bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt gibt es dazu - wie zum Stand der Causa überhaupt - keine Auskunft - wie gehabt unter Hinweis auf "laufende Ermittlungen". (Irene Brickner, DER STANDARD - Printausgabe, 19. Dezember 2008)
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Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist verfassungsrechtlich garantiert -Wer darüber hinaus jemandem schadet, muss die Konsequenzen dafür tragen - Von Michael Simoner
OGH entscheidung über die tierschützer:
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokument.... 8K0000_000
Die Rüffel des U-Richters kann somit insgesamt als auch an den OGH gerichtet verstanden werden!
Während einiger Monate des Vorjahres haben sich Teile unserer Justiz vor den Karren von Leuten wie "Fasanen-AM-P" spannen lassen. Gegen *seine* U-Haft habe ich keinen einzigen Einwand vernommen, außer vielleicht von MR-K.
Der Spuk ist leider noch nicht ganz vorbei, obwohl den "Rechtstaatspflegern" in Wr. Neustadt wahrscheinlich nicht viel mehr übrig bleiben wird, als auf die Vergesslichkeit des Volkes zu hoffen.
Die Medien sollten alle 2 Wochen in Wr. Neustadt nach dem Status der Anklage fragen, und so die StA-Fußsohlen ans wärmende Feuer halten.
Daran interessant ist nur der Umstand, dass zum Zeitpunkt, als sich die Höchstrichter ihre, fast durchgehend der Sichtweise der Anklagevertretung folgenden, gedanklichen Kontorsionen zu Papier gegeben haben, die U-Haft längst aufgehoben worden war.
Ich möchte gerne glauben, dass der Volkszorn bei der überfälligen Entscheidung des OStA eine Rolle gespielt hat.
wohl eine verharmlosung von guantanamo oder was! die gefangenen in guantanamo haben nie die möglichkeit gehabt in dieser form vors höchstgericht zu ziehen. gefangene in guantanamo werden nicht einmal menschenrechte zugestanden.
vollkommen absurdes zeug was sie hier schreiben, wenn sie es nicht entsprechend begründen.
die entscheidung würde ich ihnen empfehlen mal durchzulesen. ganz interessant. manche dinge stützen sich doch auf sehr wage verdachtslagen.
gespannt wieweit die StA von ihren vorwürfen abrücken wird müssen.
Im vermeintlich "rechtsstaatlichen" österreichischen Kontext: absolut und allemal!
Sie weisen selbst darauf hin, dass weitgehend "sehr vage Verdachtslagen" im Spiel sein dürften, und Sie stellen auch in den Raum, dass viele Vorwürfe der StA (wohl auch solche, mit denen die lange U-Haft begründet wurde) nicht aufrechtzuerhalten sein werden. Klingen diese Dinge nicht bekannt von Guantanamo?
Ein wichtiger *Unterschied* ist natürlich, dass die Tierschützer nach überstandenem Horror ein Zuhause haben. Die Ähnlichkeiten, in ihrem jeweiligen Zusammenhang gesehen, sind aber zahlreich und erschreckend.
wer die sieht lebt in einer zam gebasteltet scheinwelt.
wie vage die vermutungen jetzt tatsächlich sind bzw. wie nah sie an der wahrheit dran sind, wird der prozess zeigen. in jedem fall hat die ogh entscheidung gezeigt, dass sie doch an der wahrheit dran ist und nicht vollends daneben.
von willkürlichen verhältnissen wie in guantanamo und von dortiger folter also keine rede.
kommen sie gedanklich wieder nach österreich, einem rechtsstaat zurück.
- leben diese "Tierschützer" dann eigentlich? Das sind doch Profis meines Wissens. Was ist eine übersteuerte Ermittlung, wenn es Anschläge, Terroraktionen und Drohbriefe gibt, wo drinsteht, "wir werden eure Kinder schlachten"? Wo ist der Unterschied zur Mafia? Genau, das IST Mafia.
Ihnen noch eine lebensbedrohliche Handlung inklusive Koerperverletzung usw. ala er ist vor Zorn in die Tuere gerannt... zugelaufen sind, und das Gesetz wird ausgenutzt, um Privatpersonen zu schickanieren.
Bei aller Unsympathie zu mehr oder weniger radikalen AktivistInnen, welche nicht einmal wissen, welchen Schaden sie anrichten, darf sich ein Rechtsstaat nicht auf derart willkürlicher Weise Narrenfreiheit rausnemen.
Gummiparagraf 278a abändern oder abschaffen.
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