unbeteiligte Passanten bedeutet 12 mal zu schießen und davon nur 4 mal zu treffen. Und nein, ein gebrochenes Jochbein ist nicht nur für Poster dieses Forums sondern auch nach den österreichischen Gesetzen nicht ausreichend um Leben unbeteiligter oder sogar das des Schlägers zu gefährden. Nach eingehender Abwägung bin ich zum Schluß gekommen, dass ich lieber Opfer eines Einbrechers werde als mit einer Polizeikugel im Kopf zu enden.
12 Schüsse - 4 Treffer
Ein vorbei fahrendes Auto getroffen, ich fühl mich besser geschützt wenn die Polizei nicht schießt!!!
Der mutmaßliche Einbrecher 4 mal getroffen, zu seinem Glück nicht tötlich, wenn er verurteilt wird wie lang geht er in Häfen?
Polizei hat heuer schon einen Mototrraddieb und einen Falschen Polizisten erschoßen.
"I??,I brauch des olas net"
würde Österreichs Polizei in einem Länder - und Metropolenvergleich innerhalb der EU als schießwütigste, dümmste und untrainierteste abschneiden. Ganz einfach weil sie die schießwütigste, dümmste und untrainierteste Polizei ist. Hier stellt sich ohnehin die Frage: ist das noch Polizei oder sind das schon Attentäter in Uniform?...
...das einzige was mich etwas erschreckt, ist die tatsache, dass ein unbeteiligtes fahrzeug getoffen wurde.
wenn einer durchgeknallt mit dem messer durch die stadt lauft is klar, dass er aufgehalten werden muss.
aber 12 schüsse - 2 auf irgendwen??
Naja, sie hätten ihn aber auch kampfunfähig grinsen können...
http://tinyurl.com/62jq28
Warnschüsse werden nicht auf Menschen abgegeben.
Der Täter wurde ja nicht lebensgefährlich verletzt, also so gesehen war der Einsatz in Ordnung.
Was aber beängstigend ist, ist, dass auch Unbeteiligte zu Schaden kamen (zwar nur Sachschaden aber es ist ein Schaden).
Prinzipiell wird aber in Ö jeder Schusswaffengebrauch der Beamten untersucht.
Einen Narrischen mit 12 Schuessen verfolgen!
Die Polizei spinnt! Ich frag mich nur was schlimmer ist, jemanden anschiessen oder nicht erwischen!?!?
Mein Gott, es ist doch kein Kapitalverbrechen die Polizei mit einem Stock und einem (Schweizer?) Messer "anzugreifen"....
Nun ja. Sie finden also, dass ein gewaltbereiter Mann mit einem "langen Messer" in der Hand, der zuerst Polizeibeamte tätlich angreift und dann mit dieser "Waffe" eine öffentliche Straße entlang läuft und weiterhin mit dem Messer droht in Ruhe gelassen werden sollte? Also keine Prävention sondern nur Strafe nach vollendeter Tat?
Hm ... ich weiß nicht so ganz, ob ich damit zufrieden wäre, wäre ich eine bedrohte Person.
.. und bei so einem Verhalten ist anzunehmen oder zu vermuten, dass im Verhältnis zu beschriebenen Verhalten des Täters, dem Täter ein großer Nachteil droht, was darauf hindeutet, dass die Tat die er begangen hat oder bei der er auf frischer Tat betreten wurde einen enormen Schaden für Dritte verursacht hat.
Daher ist die Vorgangsweise der Polizei absolut korrekt. Wer nach vielen Anrufen und Warnschüssen noch immer in der Fortsetzung seiner Flucht verharrt, muss gestoppt werden. Wenn es sein muss auch mit Waffengewalt, denn man weiß nie in welchen Verhältnis der Täter zur Tat steht. Was wenn er Handgranaten oder andere illegale Waffen bei sich hatte. Ich hätte versucht auf den Kopf zu zielen...
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