Happy Birthday: Zum 60. Jubiläum der Erklärung der Menschenrechte gibt es viele Erfolge zu feiern, aber es bleibt viel zu tun
In einem Menschenleben markiert der 60.Geburtstag oft den Eintritt in die Pension: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkriegs von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden ist, tritt in diesem Alter erst richtig ins Leben: Das meint zumindest Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich: "Die meisten Staaten haben die Menschenrechte inzwischen in nationales Recht umgesetzt. Doch von dort bis zu dem Zeitpunkt, wo diese Rechte für jeden spür- und nutzbar geworden sind, ist es ein weiter Weg."
Was Patzelt damit konkret meint, veranschaulicht etwa der Umgang mit Polizeiübergriffen in Österreich (siehe Seite A3) sehr gut. Konkret zum Beispiel die Verprügelung des Gambianer Bakary J. vor seiner geplanten Abschiebung im einem Lagerhaus in Wien. Für den Wiener Anwalt Georg Bürstmayr hat sich der Umgang mit derartigen Vorfällen verbessert. Er sagt, die Polizei lege inzwischen mehr Willen zur Aufklärung an den Tag als früher. Heinz Patzelt stimmt dieser Ansicht nur zum Teil zu: "Wahr ist, dass in Österreich Polizeiübergriffe inzwischen als solche wahrgenommen werden. Allerdings bleiben diese Wahrnehmungen oft folgenlos".
Warten auf neue Bewegung
Nahezu folgenlos blieb etwa der Übergriff auf J. auch für die Täter, die zwar zu Disziplinarstrafen verurteilt wurden, die jedoch vom Berufungsrichter reduziert wurden. Erst die Berufung gegen die Berufung - eingebracht vom Innenministerium - hob diese "faktische Straflosigkeit" der Prügelbeamten auf. Aus Vorfällen wie diesem zieht Patzelt einen Schluss, der über den konkreten Skandalfall hinausgeht und den er an vielen Beispielen in vielen Bereichen bestätigt sieht: "Bei den Menschenrechten geht es jetzt um Druck von unten. Aktivisten auf der ganzen Welt müssen wieder auf die Straße gehen, damit das, was in den vergangenen Jahrzehnten in Verfassungen und Gesetze aufgenommen wurde, auch angewandt wird."
Demnach müsste Aktivismus also noch vor Lobbyismus stehen. Doch dass vor allem in den reichen Staaten eine Massenbewegung für Menschenrechte entsteht, scheint eher unwahrscheinlich: "Das wäre Ideologie aus den 1960er-Jahren", sagt auch Heinz Patzelt. Aber gerade Initiativen wie Amnesty sind derzeit wieder zunehmend auf ihre Leute an der Basis angewiesen, die - anstatt bei Politikern Überzeugungsarbeit zu leisten - Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit leisten. In der breiten Bevölkerung, an Info-Ständen und auf Veranstaltungen. Sehr konkret, um gegen die Todesstrafe zu mobilisieren, für deren Abschaffung in mehreren Ländern durchaus Chancen bestehen (siehe Artikel Seite A2 unten).
Für Aktivismus, verbunden mit Lobbyismus, tritt hingegen Christian Felber von Attac ein: Die globalisierungskritische Bewegung verzeichnet angesichts der Wirtschaftskrise und damit verbundener Job-Ängste derzeit regen Zulauf - und versucht gleichzeitig, bei politischen Entscheidungsträgern für eine "demokratische und sozial gerechte Gestaltung der globalen Wirtschaft" zu werben.
Die Schwächeren stützen
Attac-Anliegen, wenn es um die Menschenrechte geht, wären demnach: Parallel zu den bürgerlichen und politischen Garantien, die vielfach als menschenrechtlicher Kernbereich wahrgenommen werden, müssten in einer heutigen, zunehmend vom Widerspruch zwischen Arm und Reich geprägten Welt auch die wirtschaftlichen und sozialen Rechte gefördert werden. Denn im härter werdenden Kampf um Nahrung, Job und Geld müssen Schwächere unterstützt werden.
Prominente Gegnerin von Attac ist dabei die Welthandelsorganisation WTO. Ihr wird vorgeworfen, im Interesse der Neoliberalen vorzugehen, die ausschließlich auf Privatisierung (selbst von lebenswichtigen Ressourcen) setzen. Die Befürworter eines hemmungslosen Freihandels haben laut Globalisierungskritikern ihr eigenes Rechtssystem entwickelt, "für einen Eigentumsschutz ohne Grenzen", wie es Felber formuliert.
Mit verbrieften Menschenrechten geht das oft nicht konform. Wichtige UNO-Gremien wie die Konferenz für Handel und Entwicklung haben in der Vergangenheit schon Protest gegen angepeilte Maßnahmen eingelegt. Ein Beispiel: Die Trinkwasserliberalisierung, die das Recht auf freien Zugang zu sauberem Wasser einschränken würde - für alle, die es sich nicht leisten könnten, für das Wasser zu bezahlen.
Versuche, gegen solche Entwicklungen unter Berufung auf soziale Menschenrechte vorzugehen, sind bisher von keinen großen Erfolgen gekrönt gewesen. Im Gegenteil: Selbst in reichen, entwickelten Staaten wie Österreich fällt es schwer, in diese Richtung hin Druck zu machen. Stattdessen werden Maßnahmen gesetzt, die Globalisierungskritiker wie Felber als "Zerstörung von Menschenrecht" verstehen: "Wenn Arbeitnehmer dazu gedrängt werden, ihre Altersversorgung in Aktien anzulegen, so wird damit ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard mutwillig infrage gestellt", sagt er. Einen Lebensstandard, wie er auf menschenrechtlicher Ebene durch den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 1967 definiert worden ist.
Doch die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte haben im Vergleich zu den politischen einen eher schwachen Stand. Dagegen hilft auch nicht, dass sie bei der Wiener Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1993 aufgewertet worden sind. Vielmehr hat dieses Auseinanderklaffen historische Wurzeln, ist Morten Kjaerum, Direktor der EU-Grundrechtsagentur in Wien, überzeugt. Ursprünglich waren politische und wirtschaftliche Menschenrechte als Einheit betrachtet worden. Auch 1946, als in der UNO die vorbereitenden Diskussionen für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte losgingen, war das noch so. Das menschenrechtliche Erbsenzählprinzip schlug erst im Laufe dieser Auseinandersetzung zu.
Es hatte rein ideologische Gründe: Für die Vertreter der realsozialistischen Ostblockstaaten waren in der aus 30 Artikeln bestehenden Menschenrechtsdeklaration zu viele politische Freiheitsgarantien enthalten - und im Gegenzug zu wenig wirtschaftliche Absicherungen, weshalb sich beim Beschluss des bahnbrechenden Dokuments von den 56 stimmberechtigten Nationen acht des Votums enthielten.
In den folgenden Jahrzehnten des Kalten Krieges waren politische Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit dann ideologische Munition des "freien Westens" gegen die "Diktaturen des Proletariats". Ökonomische Garantien wie Schutz vor Arbeitslosigkeit wiederum wurden von den "realsozialistischen" Ländern gegen die "kapitalistischen" Staaten ins Treffen geführt.
Die politischen Menschenrechte wurden stückweise ausgeweitet, bis hin zur Gründung Internationaler Strafgerichtshöfe (siehe Seite A4). Das ideologiebestimmte Aufrechnen zwischen Ost und West führte jedoch zu einer Vernachlässigung der wirtschaftlichen Grundrechte im Westen. In den USA war und ist der Kontrast zwischen starken Persönlichkeitsrechten und schwacher sozialer Absicherung besonders ausgeprägt. Und als 1989 der Realsozialismus in den "Oststaaten" zusammenbrach und das "westliche" Wirtschaftssystem allein übrig blieb, wurde dieses Defizit festgeschrieben.
EU geht einen dritten Weg
Keinen grundlegenden Widerspruch zwischen politischen und wirtschaftlichen Menschenrechten erblickt man in der EU. Im Gegenteil, die 800-Millionen-Einwohner-Union hat den Anspruch, die Freiheit des Wirtschaftens mit der Stärkung der Grundrechte zu verbinden: eine Art dritter Weg.
Eine zentrale Rolle spielen dabei die Richtlinien gegen Rassismus und zur Antidiskriminierung, die in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt werden müssen. Sie gehen von "Säule eins" der Union, dem gemeinsamen Markt, aus. Denn Rassismus und Homophobie wurden als Probleme erkannt, die den freien Waren- und Personenverkehr sowie den Zugang zu Dienstleistungen hemmen.
Zum Beispiel dort, wo Menschen aus ethnischen Gründen von Bildung ausgeschlossen werden. In der tschechischen Stadt Ostrava etwa, wo Roma-Kinder überwiegend in der Sonderschule landeten: ein Umstand, der zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wegen Diskriminierung führte. Das Bemerkenswerte dabei: Die Ungleichbehandlung konnte an keinem konkreten Fall bewiesen werden, nur statistische Aufzeichnungen zeugten vom Schulghetto. Für den EGMR war das zuerst keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung. Doch in der Berufung wurde die Beweislast umgekehrt und der Klage stattgegeben. Nicht die Diskriminierten hätten ihre Diskriminierung zu beweisen, sondern vielmehr die Behörden Maßnahmen zu setzen, um die Benachteiligung abzustellen: ein Urteil, welches das Diskriminierungsverbot laut Artikel 14 der 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weiter präzisiert. Ein Trend, dem die EU-Grundrechtsgesetzgebung auch im Auftreten gegen die Benachteiligung von Lesben und Schwulen folgt. Das Thema ist derzeit inhaltlicher Schwerpunkt bei der EU-Grundrechtsagentur.
Düstere Asylperspektiven
"Von den EU-Bürgern, in deren Interesse die Agentur tätig sein soll, wird die Wichtigkeit menschenrechtlichen Schutzes oft unterschätzt", sagt Agentur-Chef Kjaerum. Also stehe es in Europa um die Wahrung der Menschenrechte nicht gut? "Nicht gut genug", antwortet Kjaerum unter Hinweis auf die derzeit rund 100.000 in Straßburg und die zunehmend vielen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anhängigen Beschwerden.
Ein erklecklicher Teil davon handelt von asylrechtlichen Verfahren, ein Bereich, bei dem es in der Europäischen Union nicht nur suboptimal, sondern zuweilen ziemlich düster ausschaut. Menschenrechtsexperten wie Heinz Patzelt von Amnesty machen am Umgang mit Fremden sogar das größte grundrechtliche Problem innerhalb der EU fest. Dabei ist das "Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen" in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Doch: "Müsste heute über die Erklärung von 1948 abgestimmt werden", sagt der Amnesty-Mann, "bin ich mir sicher, dass der Passus über das Recht auf Asyl nicht durchgehen würde." (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 6./7. Dezember 2008)