10. Dezember 1948: Rechte, die nicht jeder hat

7. Dezember 2008, 17:00
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    foto: reuters/ho

    US-Häftlinge in Guantánamo: Mit Barack Obama wächst wieder die Hoffnung auf die Schließung der Gefangenenlager.

Happy Birthday: Zum 60. Jubiläum der Erklärung der Menschenrechte gibt es viele Erfolge zu feiern, aber es bleibt viel zu tun

In einem Menschenleben markiert der 60.Geburtstag oft den Eintritt in die Pension: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), die vor 60 Jahren, am 10. Dezember 1948, unter dem Eindruck der Gräuel des Zweiten Weltkriegs von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden ist, tritt in diesem Alter erst richtig ins Leben: Das meint zumindest Heinz Patzelt, Generalsekretär von Amnesty International in Österreich: "Die meisten Staaten haben die Menschenrechte inzwischen in nationales Recht umgesetzt. Doch von dort bis zu dem Zeitpunkt, wo diese Rechte für jeden spür- und nutzbar geworden sind, ist es ein weiter Weg."

Was Patzelt damit konkret meint, veranschaulicht etwa der Umgang mit Polizeiübergriffen in Österreich (siehe Seite A3) sehr gut. Konkret zum Beispiel die Verprügelung des Gambianer Bakary J. vor seiner geplanten Abschiebung im einem Lagerhaus in Wien. Für den Wiener Anwalt Georg Bürstmayr hat sich der Umgang mit derartigen Vorfällen verbessert. Er sagt, die Polizei lege inzwischen mehr Willen zur Aufklärung an den Tag als früher. Heinz Patzelt stimmt dieser Ansicht nur zum Teil zu: "Wahr ist, dass in Österreich Polizeiübergriffe inzwischen als solche wahrgenommen werden. Allerdings bleiben diese Wahrnehmungen oft folgenlos".

Warten auf neue Bewegung

Nahezu folgenlos blieb etwa der Übergriff auf J. auch für die Täter, die zwar zu Disziplinarstrafen verurteilt wurden, die jedoch vom Berufungsrichter reduziert wurden. Erst die Berufung gegen die Berufung - eingebracht vom Innenministerium - hob diese "faktische Straflosigkeit" der Prügelbeamten auf. Aus Vorfällen wie diesem zieht Patzelt einen Schluss, der über den konkreten Skandalfall hinausgeht und den er an vielen Beispielen in vielen Bereichen bestätigt sieht: "Bei den Menschenrechten geht es jetzt um Druck von unten. Aktivisten auf der ganzen Welt müssen wieder auf die Straße gehen, damit das, was in den vergangenen Jahrzehnten in Verfassungen und Gesetze aufgenommen wurde, auch angewandt wird."

Demnach müsste Aktivismus also noch vor Lobbyismus stehen. Doch dass vor allem in den reichen Staaten eine Massenbewegung für Menschenrechte entsteht, scheint eher unwahrscheinlich: "Das wäre Ideologie aus den 1960er-Jahren", sagt auch Heinz Patzelt. Aber gerade Initiativen wie Amnesty sind derzeit wieder zunehmend auf ihre Leute an der Basis angewiesen, die - anstatt bei Politikern Überzeugungsarbeit zu leisten - Aufklärungs- und Bewusstseinsarbeit leisten. In der breiten Bevölkerung, an Info-Ständen und auf Veranstaltungen. Sehr konkret, um gegen die Todesstrafe zu mobilisieren, für deren Abschaffung in mehreren Ländern durchaus Chancen bestehen (siehe Artikel Seite A2 unten).

Für Aktivismus, verbunden mit Lobbyismus, tritt hingegen Christian Felber von Attac ein: Die globalisierungskritische Bewegung verzeichnet angesichts der Wirtschaftskrise und damit verbundener Job-Ängste derzeit regen Zulauf - und versucht gleichzeitig, bei politischen Entscheidungsträgern für eine "demokratische und sozial gerechte Gestaltung der globalen Wirtschaft" zu werben.

Die Schwächeren stützen

Attac-Anliegen, wenn es um die Menschenrechte geht, wären demnach: Parallel zu den bürgerlichen und politischen Garantien, die vielfach als menschenrechtlicher Kernbereich wahrgenommen werden, müssten in einer heutigen, zunehmend vom Widerspruch zwischen Arm und Reich geprägten Welt auch die wirtschaftlichen und sozialen Rechte gefördert werden. Denn im härter werdenden Kampf um Nahrung, Job und Geld müssen Schwächere unterstützt werden.

Prominente Gegnerin von Attac ist dabei die Welthandelsorganisation WTO. Ihr wird vorgeworfen, im Interesse der Neoliberalen vorzugehen, die ausschließlich auf Privatisierung (selbst von lebenswichtigen Ressourcen) setzen. Die Befürworter eines hemmungslosen Freihandels haben laut Globalisierungskritikern ihr eigenes Rechtssystem entwickelt, "für einen Eigentumsschutz ohne Grenzen", wie es Felber formuliert.

Mit verbrieften Menschenrechten geht das oft nicht konform. Wichtige UNO-Gremien wie die Konferenz für Handel und Entwicklung haben in der Vergangenheit schon Protest gegen angepeilte Maßnahmen eingelegt. Ein Beispiel: Die Trinkwasserliberalisierung, die das Recht auf freien Zugang zu sauberem Wasser einschränken würde - für alle, die es sich nicht leisten könnten, für das Wasser zu bezahlen.

Versuche, gegen solche Entwicklungen unter Berufung auf soziale Menschenrechte vorzugehen, sind bisher von keinen großen Erfolgen gekrönt gewesen. Im Gegenteil: Selbst in reichen, entwickelten Staaten wie Österreich fällt es schwer, in diese Richtung hin Druck zu machen. Stattdessen werden Maßnahmen gesetzt, die Globalisierungskritiker wie Felber als "Zerstörung von Menschenrecht" verstehen: "Wenn Arbeitnehmer dazu gedrängt werden, ihre Altersversorgung in Aktien anzulegen, so wird damit ihr Recht auf einen angemessenen Lebensstandard mutwillig infrage gestellt", sagt er. Einen Lebensstandard, wie er auf menschenrechtlicher Ebene durch den "Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte" der UN-Generalversammlung aus dem Jahr 1967 definiert worden ist.

Doch die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte haben im Vergleich zu den politischen einen eher schwachen Stand. Dagegen hilft auch nicht, dass sie bei der Wiener Menschenrechtskonferenz der Vereinten Nationen im Jahr 1993 aufgewertet worden sind. Vielmehr hat dieses Auseinanderklaffen historische Wurzeln, ist Morten Kjaerum, Direktor der EU-Grundrechtsagentur in Wien, überzeugt. Ursprünglich waren politische und wirtschaftliche Menschenrechte als Einheit betrachtet worden. Auch 1946, als in der UNO die vorbereitenden Diskussionen für die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte losgingen, war das noch so. Das menschenrechtliche Erbsenzählprinzip schlug erst im Laufe dieser Auseinandersetzung zu.

Es hatte rein ideologische Gründe: Für die Vertreter der realsozialistischen Ostblockstaaten waren in der aus 30 Artikeln bestehenden Menschenrechtsdeklaration zu viele politische Freiheitsgarantien enthalten - und im Gegenzug zu wenig wirtschaftliche Absicherungen, weshalb sich beim Beschluss des bahnbrechenden Dokuments von den 56 stimmberechtigten Nationen acht des Votums enthielten.

In den folgenden Jahrzehnten des Kalten Krieges waren politische Rechte wie Meinungs-, Versammlungs- und Religionsfreiheit dann ideologische Munition des "freien Westens" gegen die "Diktaturen des Proletariats". Ökonomische Garantien wie Schutz vor Arbeitslosigkeit wiederum wurden von den "realsozialistischen" Ländern gegen die "kapitalistischen" Staaten ins Treffen geführt.

Die politischen Menschenrechte wurden stückweise ausgeweitet, bis hin zur Gründung Internationaler Strafgerichtshöfe (siehe Seite A4). Das ideologiebestimmte Aufrechnen zwischen Ost und West führte jedoch zu einer Vernachlässigung der wirtschaftlichen Grundrechte im Westen. In den USA war und ist der Kontrast zwischen starken Persönlichkeitsrechten und schwacher sozialer Absicherung besonders ausgeprägt. Und als 1989 der Realsozialismus in den "Oststaaten" zusammenbrach und das "westliche" Wirtschaftssystem allein übrig blieb, wurde dieses Defizit festgeschrieben.

EU geht einen dritten Weg

Keinen grundlegenden Widerspruch zwischen politischen und wirtschaftlichen Menschenrechten erblickt man in der EU. Im Gegenteil, die 800-Millionen-Einwohner-Union hat den Anspruch, die Freiheit des Wirtschaftens mit der Stärkung der Grundrechte zu verbinden: eine Art dritter Weg.

Eine zentrale Rolle spielen dabei die Richtlinien gegen Rassismus und zur Antidiskriminierung, die in allen EU-Mitgliedstaaten verbindlich umgesetzt werden müssen. Sie gehen von "Säule eins" der Union, dem gemeinsamen Markt, aus. Denn Rassismus und Homophobie wurden als Probleme erkannt, die den freien Waren- und Personenverkehr sowie den Zugang zu Dienstleistungen hemmen.

Zum Beispiel dort, wo Menschen aus ethnischen Gründen von Bildung ausgeschlossen werden. In der tschechischen Stadt Ostrava etwa, wo Roma-Kinder überwiegend in der Sonderschule landeten: ein Umstand, der zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wegen Diskriminierung führte. Das Bemerkenswerte dabei: Die Ungleichbehandlung konnte an keinem konkreten Fall bewiesen werden, nur statistische Aufzeichnungen zeugten vom Schulghetto. Für den EGMR war das zuerst keine ausreichende Grundlage für eine Verurteilung. Doch in der Berufung wurde die Beweislast umgekehrt und der Klage stattgegeben. Nicht die Diskriminierten hätten ihre Diskriminierung zu beweisen, sondern vielmehr die Behörden Maßnahmen zu setzen, um die Benachteiligung abzustellen: ein Urteil, welches das Diskriminierungsverbot laut Artikel 14 der 1950 in Rom unterzeichneten Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) weiter präzisiert. Ein Trend, dem die EU-Grundrechtsgesetzgebung auch im Auftreten gegen die Benachteiligung von Lesben und Schwulen folgt. Das Thema ist derzeit inhaltlicher Schwerpunkt bei der EU-Grundrechtsagentur.

Düstere Asylperspektiven

"Von den EU-Bürgern, in deren Interesse die Agentur tätig sein soll, wird die Wichtigkeit menschenrechtlichen Schutzes oft unterschätzt", sagt Agentur-Chef Kjaerum. Also stehe es in Europa um die Wahrung der Menschenrechte nicht gut? "Nicht gut genug", antwortet Kjaerum unter Hinweis auf die derzeit rund 100.000 in Straßburg und die zunehmend vielen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg anhängigen Beschwerden.

Ein erklecklicher Teil davon handelt von asylrechtlichen Verfahren, ein Bereich, bei dem es in der Europäischen Union nicht nur suboptimal, sondern zuweilen ziemlich düster ausschaut. Menschenrechtsexperten wie Heinz Patzelt von Amnesty machen am Umgang mit Fremden sogar das größte grundrechtliche Problem innerhalb der EU fest. Dabei ist das "Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen" in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben. Doch: "Müsste heute über die Erklärung von 1948 abgestimmt werden", sagt der Amnesty-Mann, "bin ich mir sicher, dass der Passus über das Recht auf Asyl nicht durchgehen würde." (Irene Brickner, DER STANDARD, Printausgabe, 6./7. Dezember 2008)

Kommentar posten
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1 2
Odo
00
12.12.2008, 04:19
"Mit Barack Obama wächst wieder die Hoffnung auf die Schließung der Gefangenenlager in Guantanamo."

Die Mehrheit der US-Wähler lehnt aber eine Schließung von Guantanamo ab. Nur 32 % sind dafür, 49 % sind dagegen.

http://www.rasmussenreports.com/public_co... rison_open

MichaelKS
20
10.12.2008, 21:10
Es bleibt noch viel zu tun

Wie wahr: Es bleibt noch viel zu tun:

Ich bin in der Menschenrechtsstadt Graz im Jahr 2005 in einer Klinik misshandelt worden. Mit ein Grund für die Misshandlung war meine deutsche Staatsbürgerschaft. Unter den traumatischen Folgen leide ich bis zum heutigen Tag: Mein Leben wurde zerstört! Zum Trauma gehört auch, dass absolut niemand geholfen hat. Es wurde weg geschaut und vertuscht.

Der Satz "Graz kümmert sich besonders um Menschenrechte" ist ein Faustschlag ins Gesicht für die Opfer, denen nicht geholfen wird und die ihrem Leid sehen können, wo sie bleiben:
http://www.graz.coolix.com

GiordanoB
23
8.12.2008, 16:20

Was id Regel nicht dazu gesagt wird, was mit den meisten Häftlinge in Guantanamo passiert wäre, hätte man sie den Behörden ihrer Heimatländer oder den afghanischen bzw pakistanischen übergeben.

NONE
10
10.12.2008, 17:59

Was heisst das nun? "passiert wäre" ist etwas amüsant denn wenn man ein Gefangener ist der eingesperrt ist und gefoltert wird - Guantanamo ist ja nur der prominenteste Ort, da gibt es noch schlimmere - hat man sowieso nicht gerade den Himmel auf Erden erreicht.

madlOOm
11
10.12.2008, 14:02

und?

van.der.stiege
82
8.12.2008, 16:18
und ich finde, dass ist vollkommen legitim, dass...

... der asylpassus so nicht durch geht. gehört er doch schon längs reformiert und dem neuen jahrtausend angepasst!

selbst asylsuchende sind heutzutage nicht mehr die armen schutzbeduerftigen und hilfesuchenden hascherl.

denke aufgrund von massenmedien (tv, radio und vorallem internet) und der verbesserten infrastruktur (strassen sowie technik) hat sich sehr wohl herumgesprochen welches land mir was bzw. wieviel bietet.... nicht umsonst gibts dieses ungleichgewicht der asylanträge innerhalb der eu staaten.

und dies wird heutzutage teilweise schamlos ausgenutzt ..... wenn man per satellitentelefon die italienische kuestenwache anruft und fordert "abgeholt" zu werden weil ein sturm aufkommt :-/

asinus
03
9.12.2008, 00:02

Der Asylpassus wurde "angepasst" zum Nachteil derer, die ihn beanspruchen, damit die Quoten reduziert werden. Das ist alles.

Albertina Gewinnspiel
20
8.12.2008, 15:11
Interessante Veranstaltung zum Thema 60 Jahre Menschenrechte am Dienstag 9 Dezember im Albert Schweizerhaus

Zu diesem Thema wird im Rahmen einer Veranstaltung von der Wiener Integationskonferenz-Vernetzungsbüro kritisch Bilanz gezogen.

Diskussion startet um 18.30 Uhr

Albert Schweitzer Haus
Schwarzspanierstraße 13
A-1090 Wien

http://www.wik-vernetzungsbuero.at/wik/

No Glu
32
8.12.2008, 14:32
Meinungsfreiheit und Oe

Es ist ja immer recht einfach auf andere zu deuten und die (Nicht-)Einhaltung der Menschenrechte anzuprangern, oder zumindest einen gewissen, genehmen Teil der Menschenrechte. Die Meinungsfreiheit wird in Oe beschnitten und die lieben Freunde von ATTAC sind mit die ersten die dies fordern. Auch bei den Bewahrern der Menschenrechte wird andauernd mit zweierlei mass im Orwell'schen Sinne gemessen.

thranduil -
03
9.12.2008, 04:01
nicht nur in oe

und das ist nach dem iccpr auch absolut legitim

artikel 19 zur freien meinungsäußerung:
"It may therefore be subject to certain restrictions […] (a) For respect of the rights of others;
(b) For the protection of national security or of public order (ordre public), or of public health or morals.

lesens das gemeinsam mit dem bekenntnis zur "inherent dignity […] of all members of the human family" in der präambel und dann sollte Ihnen klar werden, warum das verbotsgesetz keine menschenrechtsverletzung darstellt.

Chain Chen
02
8.12.2008, 21:04
bitte um auklärung:

wie fordert attac von wem die "beschneidung der menschenrechte" oder die meinungsfreiheit?

wäre mir neu.

Der Citoyen
 
06
8.12.2008, 14:25
Schrecklich!

Ihr schreibt unüberlegt und schrecklich daher!

Laut Eurer Überschrift "hat" nicht Jeder die Menschenrechte.

Das ist falsch.

Jeder "hat" die Menschenrechte, aber nicht Jeder erhält sie von der Macht zugestanden.

dr.no3
00
10.12.2008, 18:19
volle ACK

incredibile
00
8.12.2008, 15:50
der schreiberling wird es wohl im sinne von

"genießt" gemeint haben.

Coldplay21
27
8.12.2008, 13:36
Rechte, die nicht jeder hat

Stimmt. Ich vermiss auch oft mein Recht auf freie Meinungsäußerung, wenn der standard mal wieder ein posting von mir nicht nimmt. Kurioserweise meistens ein posting, das sich kritisch gegenüber Unterdrückung eben dieser bezieht. Besonders kommt das vor bei Artikeln über einer gewissen Friedensreligion, die mit "I" anfängt und "slam" aufhört vor.

NONE
00
10.12.2008, 18:01

Ach was. Ich sehe das nicht so streng.

Das einzige was etwas komisch ist, ist das manchmal extrem polarisierende Posts erscheinen, andere aber auch nicht - das verwirrt.

incredibile
11
8.12.2008, 15:51
das liegt daran,

weil du ein falsches verständnis von der freien meinungsäußerung hast.

die schutzrechte sind nicht gegen private gerichtet, sondern gegen den staat.

auf meiner privaten page kann ich zulassen, was ich möchte (salopp und überspitzt gesagt)

Coldplay21
12
8.12.2008, 18:28

Mir ist schon klar, dass freie Meinungsäußerung im standard-Forum was anderes ist als freie Rede. Ein bisschen Ironie war ja bei meinem posting dabei.

Dass Sie jedoch den standard, der ja die freie Presse darstellt, wo eben Meinungen schriftlich dargestellt werden (ein Recht, das man sich in Österreich auch erst erkämpfen musste), mit einer privaten homepage auf ein Level stellen, dem widerspreche ich. Presse sollte so frei wie möglich sein und dementsprechend auch alle Meinungen, soweit sie nicht rassistisch oder ähnliches sind, drucken (bzw. ins Forum stellen)

incredibile
11
8.12.2008, 19:30

dass die presse hier eine vorbildfunktion einnehmen sollte, ist wohl wahr.

aber auch derstandard muss als host-provider aufpassen, dass er nicht selbst ins visier der justiz gerät, wenn er "arge" meldungen einfach veröffentlicht.

aber dies hast du eh mit rassistische texte ect gemeint.

NONE
00
10.12.2008, 18:02

Was genau sind "arge Meldungen"?

Ich bezeichne Propaganda die von grossen Medienfirmen rüberschwappt manchmal als arge Meldungen.

Die plagen sich aber kaum mit "der Justiz" herum.

Herr Fasching
22
8.12.2008, 13:32
Outsourcing.

Ein Teil der üblich gewesenen STAPO-Folterarbeit wurde inzwischen ausgesourct und durch ein perfides Pingpongspiel von verschiedenen Stellen wirkungsvoll ersetzt.
Keine Frage, daß der politische Heimathafen des Staatsbürgers dadurch in Frage gestellt wird, daß die Informationen, die man auf der einen Seite hineninwirft, umgestülpt und zerküllt von der anderen zurückschleudert werden.
Sicher ist, daß in Österreich erneut Folter angewendet wird, um politisch unbequeme Zeitgenossen psychiatriereif oder straffällig machen zu können.
Hier wuchtet eine Art Subsidiaritätsprinzip ein fettes Gemäuer vor den Einzelnen, dessen Überwindung durch die Möglichkeit des freien Publizierens im Internet durch Sabotagebombardements vergolten wird.

DaPadawan
18
8.12.2008, 13:16
Unterstützt Amnesty International!!!!!!!!!!

ai ist kein Illusionisten-Verein, der sich für Weltfrieden oder andere Utopien einsetzt, wobei dann Millionen an Spenden in der "Administration" verschwinden!

ai ist das Gewissen unserer Gesellschaft, dass unterstütz gehört um einfach da zu sein und immer wieder darauf aufmerksam zu machen, dass es noch andere Probleme auf der Welt gibt als wann Britney Spears das letzte Mal ihr Tampot gewechselt hat!

Wen jetzt wirklich der Ergeiz gepackt hat, einfach auf amnesty.at schaunen, da gibts alle Möglichkeiten sich (wenn auch nur finanziell) für die Menschenrechte einzusetzen!

Danke!

NONE
01
10.12.2008, 18:03

Ich stimme zwar zu und hab grün gegeben, möchte aber betonen das AI ~in/nach der Gründungszeit von der Ford Foundation unterstützt wurde. (Das hatte sich dann später geändert, vor allem als "Probleme" mit der Ford Foundation und Südamerika auftauchten)

Ich will hier AI nicht diskreditieren, will aber betonen das _JEDE_ Organisation die Geld lukriert, abhängig ist.

Das gilt für AI genauso wie für die UN.

Freie Welt
42
8.12.2008, 13:12
Wir missverstehen unsere "Menschenrechte"

oft als etwas, das irgendwie naturgegeben und nicht weiter hinterfragbar ist, so als könnte niemand, der eingermaßen klar im Kopf ist, dagegen opponieren.

Tatsächlich beruhen sie aber auf christlich-abendländischen Wertvorstellungen, die es in dieser Form etwa in Fernost traditionell nicht gibt. Die meisten Chinesen, noch mehr die Inder und natürlich der größte der Teil der konservativ orientierten Muslime greifen sich grübelnd an den Kopf, wenn sie unsere Menschenrechte lesen. Und zwar gerade jene Bevölkerungsgruppen, die unserer Meinung nach davon profitieren würden.

So gut wir es auch damit meinen: Unsere "Menschenrechte" sind leider zunächst einmal ein Zeugnis abendländischer Arroganz.

Chain Chen
01
8.12.2008, 12:54
da fehlt was wichtiges:

der hinweis auf das "erste internationale menschenrechtsfilmfestival in Österreich" ( this human world):

http://www.thishumanworld.com/

spitzen programm. z.b. wird der tibetische Dichter Tenzin Tsundue am 11.12. im Schikaneder nach dem Film diskutieren. Ob er nach Indien zurückkehren darf ist noch fraglich - das Herkommen war angeblich schon schwierig zu arrangieren.

Er ist einer der bedeutendsten Persönlichkeiten nach dem Dalai Lama, der sich für die Freiheit der Tibeter einsetzt.

Ich werde aus Protest gegen diese bewußte Unterlassung der Information über das Filmfestival von Seite des Standards mein Abo kündigen!

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