Staranwalt Geoffrey Robertson im Interview mit derStandard.at über das Luxusgut Menschenrechte, Österreich als Stammkunde vor Gericht und seinen Klienten Salman Rushdie
60 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Menschenrechtscharta werden die Menschenrechte heute immer noch als Luxus gesehen, meint der berühmte Anwalt Geoffrey Robertson, der unter anderem Salman Rushdie verteidigte, im derStandard.at-Interview. Auf Menschenrechte zu pochen, wäre aber die einzige Möglichkeit, Konflikte präventiv zu verhindern.
Robertson, der vor Gericht am häufigsten das "Recht auf Meinungsfreiheit" einklagte, warnt davor, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte finanziell auszuhungern und sieht Barack Obama als Hoffnungsschimmer für einen Sinneswandel in den USA. Guantanamo werde sicher geschlossen werden, allerdings müsse man auch andere Lager wie das auf der Insel Diego Garcia im Indischen Ozean" thematisieren, so Robertson..
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derStandard.at: Am 10. Dezember 1948 wurde die UN-Menschenrechtscharta in Paris verkündet. Sie galt und gilt als Basis der Menschenrechtsprechung. In welchem Zustand sind die Menschenrechte heute, sieben Jahre nach 9/11?
Robertson: Dieses Dokument war natürlich ein bemerkenswertes. Es wurde direkt nach dem Holocaust formuliert, man hat aber auch über zwei Jahre darüber verhandelt. Eleanor Roosevelt bezeichnete das Dokument als die Magna Carta der Menschheit. Niemand stimmte dagegen, nur die Sowjetunion hat sich ihrer Stimme enthalten.
Die Einlösung der Grundsätze der Erklärung ist in den letzten Jahren natürlich schwieriger geworden. Die Menschenrechtserklärung hat nämlich eine große Schwäche: Man hat sich dagegen entschieden, aus ihr eine Konvention zu machen. Sie wurde als Deklaration verabschiedet und ist rechtlich nicht bindend.
derStandard.at: Der Europarat hingegen hat eine bindende Menschenrechtskonvention. Trotzdem hat die neue Anti-Terror-Gesetzgebung von europäischen Staaten wie Großbritannien und Frankreich die Menschenrechte bis zu einem gewissen Grad verhandelbar gemacht. Sind Menschenrechte Luxus?
Robertson: Menschenrechte werden in schwierigen Zeiten manchmal als Luxus empfunden. Ich denke, dass die Finanzkrise hier derzeit auch eine Rolle spielt. Aber sich vor einem Konflikt für Menschenrechte einzusetzen und auch Geld in den Aufbau von Strukturen zu investieren, verhindert, dass man nach einem Krieg wie zum Beispiel dem am Balkan Wiederaufbaukosten von Milliarden hat. Auf lange Sicht können so schwere Konflikte verhindert werden. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die EU mit den ehemaligen jugoslawischen Ländern Gespräche zu Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen führt.
derStandard.at: Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kommt mit der Abarbeitung der Fälle kaum nach.
Robertson: Das ist ein großes Problem. Die Fälle stapeln sich. Vor allem bei den Klagen gegen die Türkei und gegen Russland kommt der Gerichtshof kaum hinterher. Hier muss es endlich zusätzliche Ressourcen geben. Bis zu fünf Jahre kann es dauern, bis ein Fall vor Gericht kommt. Das sind unhaltbare Zustände.
derStandard.at: Österreichische Fälle sind auch darunter.
Robertson: Österreich hat eine lange und gleichzeitig wenig rühmlich Geschichte, was Verstöße gegen die Meinungs- und Pressefreiheit angeht. Viele wichtige Fälle in diesem Bereich hat die Republik Österreich verloren. Berühmt ist zum Beispiel hier der Fall Lingens, der für die Rechtssprechung zur Freiheit der politischen Meinungsäußerung sehr wichtig war (Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte entschied, dass die Bezeichnung der politischen
Tätigkeit Bruno Kreiskys als "übelster Opportunismus", "unmoralisch"
und "würdelos" ein zulässige politische Meinungsäußerung ist, Anm.). Oder ich erinnere an den Fall "Otto Mühl", der in seinem Bild "Apokalypse" Gruppensex-Szenen mit bekannten Persönlichkeiten wie Mutter Teresa oder Jörg Haider darstellte.
derStandard.at: Aktuell wurde in Österreich ein Fall diskutiert, bei dem zwei Kabarettisten einen Politiker aufs Korn nahmen, der erst wenige Tage davor verunglückt war.
Robertson: Auch im Kabarett ist es schwer zu entscheiden, wie weit die Meinungsfreiheit gehen darf. Darf man zum Beispiel - und das war ein realer Fall - die Politik eines alten Mannes im Kabarett dadurch kritisieren, dass man ihn mit dem Sexleben seiner Enkelin konfrontiert. Natürlich steht niemand, auch nicht Journalisten, Künstler und Comedians, über dem Gesetz. Ein klassische Beispiel dafür ist der Aufruf eines ruandischen Radiosenders während des Völkermordes: "Die Gräber sind noch halb leer. Helft uns, sie zu füllen!" Das ist natürlich eine andere Dimension. Dieser Journalist wurde natürlich verurteilt und inhaftiert.
derStandard.at: Häufig diskutiert im Rahmen der Meinungsfreiheit: die Kollision mit der Verletzung religiöser Gefühle. Sie haben Salman Rushdie vertreten.
Robertson: Rushdie ist ein Beispiel für jemanden, der einen religiösen Text auf intellektuelle Art und Weise interpretiert hat, und deswegen bedroht wurde. Ein anderes, ähnliches Beispiel natürlich: der dänische Cartoonstreit. In beiden Fälle kommt ganz klar Meinungsfreiheit zum Tragen. Die Reaktionen auf Rushdie damals und die Cartoons haben meiner Meinung nach nichts mit einem gerechtfertigten Forderung nach Religionsfreiheit zu tun.
Als Roosevelt 1941 seine berühmte Rede über die "Vier Freiheiten" der Menschen hielt - eine davon die Religionsfreiheit - wurde Religion als ein positiver Einfluss auf den Frieden in der Welt verstanden. Leider ist das heute teilweise nicht mehr der Fall. Es existieren viel zu viele extreme Auswüchse, wie der des "Heiligen Kriegs". Auswüchse existieren aber auch im Christentum, wenn zum Beispiel lebensrettende Kondome verboten werden. Wenn sich Religion gegen das Leben wendet, dann hat das nichts mehr mit der Rooseveltschen Religionsidee gemeinsam, die dann auch der UN-Menschenrechtscharta zugrunde lag.
derStandard.at: Ein sehr ambivalentes Verhältnis zu den Menschenrechten haben die USA. Einerseits haben sie sie miterfunden, andererseits gibt es Guantanamo oder Abu Graib. Wird es Barack Obama gelingen, den Ruf der USA wieder zu rehabilitieren?
Robertson: Es wird sicher einige generelle Anpassungen geben. Obama wird zum Beispiel Guantanamo schließen. Und es wird eine grundsätzliche Rückbesinnung auf das internationale Recht geben. Natürlich ist er mit Grenzen konfrontiert. Wie wird er mit der gerichtlichen Zulassung von Aussagen umgehen, die unter Folter erwirkte wurden. Und ein Ende der Todesstrafe ist nicht abzusehen. Was den "Krieg gegen den Terror" betrifft: derart eklatant gegen die Menschenrechte zu verstoßen, wie es die USA in den letzten Jahren gemacht haben, ist natürlich Wasser auf die Mühlen der "Feinde". Bilder wie die von Abu Graib bewirken nur einen noch größeren Zustrom zu radikalen Organisationen.
Ich machen mir auch Sorgen um "Diego Garcia", ein Gefangenenlager im Indischen Ozean auf britischem Territorium, das von den USA quasi als Folter-Basis verwendet wird. Und zwar ohne dass die Briten dagegen etwas unternehmen, zum Beispiel den Vertrag für die militärische Nutzung durch die USA zu kündigen. (Manuela Honsig-Erlenburg, derStandard.at, 9. Dezember 2008)
Zur Person: Geoffrey Robertson ist ein in Australien geborener und in Großbritannien lebender Menschenrechtsanwalt, Autor und Fernsehtalker. Er vertrat zum Beispiel Salman Rushdie in einem Prozess wegen Diffamierung gegen einen seiner ehemaligen Bodyguards, und ist Berufungsrichter beim UN-Tribunal für Sierra Leone.