"Ein Ende der Todesstrafe ist nicht abzusehen"

9. Dezember 2008, 17:02
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    Robertson: "Ich war nie ein direktes Ziel wie Rushdie. Aber ja, Rushdie ist ein Beispiel für jemanden, der einen religiösen Text auf intellektuelle Art und Weise intepretiert hat, und deswegen bedroht wurde."

Staranwalt Geoffrey Robertson im Interview mit derStandard.at über das Luxusgut Menschen­rechte, Österreich als Stammkunde vor Gericht und seinen Klienten Salman Rushdie

60 Jahre nach der Verabschiedung der UN-Menschenrechtscharta werden die Menschenrechte heute immer noch als Luxus gesehen, meint der berühmte Anwalt Geoffrey Robertson, der unter anderem Salman Rushdie verteidigte, im derStandard.at-Interview. Auf Menschenrechte zu pochen, wäre aber die einzige Möglichkeit, Konflikte präventiv zu verhindern.

Robertson, der vor Gericht am häufigsten das "Recht auf Meinungsfreiheit" einklagte, warnt davor, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte finanziell auszuhungern und sieht Barack Obama als Hoffnungsschimmer für einen Sinneswandel in den USA. Guantanamo werde sicher geschlossen werden, allerdings müsse man auch andere Lager wie das auf der Insel Diego Garcia im Indischen Ozean" thematisieren, so Robertson..

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derStandard.at: Am 10. Dezember 1948 wurde die UN-Menschenrechtscharta in Paris verkündet. Sie galt und gilt als Basis der Menschenrechtsprechung. In welchem Zustand sind die Menschenrechte heute, sieben Jahre nach 9/11?

Robertson: Dieses Dokument war natürlich ein bemerkenswertes. Es wurde direkt nach dem Holocaust formuliert, man hat aber auch über zwei Jahre darüber verhandelt. Eleanor Roosevelt bezeichnete das Dokument als die Magna Carta der Menschheit. Niemand stimmte dagegen, nur die Sowjetunion hat sich ihrer Stimme enthalten.

Die Einlösung der Grundsätze der Erklärung ist in den letzten Jahren natürlich schwieriger geworden. Die Menschenrechtserklärung hat nämlich eine große Schwäche: Man hat sich dagegen entschieden, aus ihr eine Konvention zu machen. Sie wurde als Deklaration verabschiedet und ist rechtlich nicht bindend.

derStandard.at: Der Europarat hingegen hat eine bindende Menschenrechtskonvention. Trotzdem hat die neue Anti-Terror-Gesetzgebung von europäischen Staaten wie Großbritannien und Frankreich die Menschenrechte bis zu einem gewissen Grad verhandelbar gemacht. Sind Menschenrechte Luxus?

Robertson: Menschenrechte werden in schwierigen Zeiten manchmal als Luxus empfunden. Ich denke, dass die Finanzkrise hier derzeit auch eine Rolle spielt. Aber sich vor einem Konflikt für Menschenrechte einzusetzen und auch Geld in den Aufbau von Strukturen zu investieren, verhindert, dass man nach einem Krieg wie zum Beispiel dem am Balkan Wiederaufbaukosten von Milliarden hat. Auf lange Sicht können so schwere Konflikte verhindert werden. Deswegen ist es auch so wichtig, dass die EU mit den ehemaligen jugoslawischen Ländern Gespräche zu Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen führt.

derStandard.at: Der Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg kommt mit der Abarbeitung der Fälle kaum nach.

Robertson: Das ist ein großes Problem. Die Fälle stapeln sich. Vor allem bei den Klagen gegen die Türkei und gegen Russland kommt der Gerichtshof kaum hinterher. Hier muss es endlich zusätzliche Ressourcen geben. Bis zu fünf Jahre kann es dauern, bis ein Fall vor Gericht kommt. Das sind unhaltbare Zustände.

derStandard.at: Österreichische Fälle sind auch darunter.

Robertson: Österreich hat eine lange und gleichzeitig wenig rühmlich Geschichte, was Verstöße gegen die Meinungs- und Pressefreiheit angeht. Viele wichtige Fälle in diesem Bereich hat die Republik Österreich verloren. Berühmt ist zum Beispiel hier der Fall Lingens, der für die Rechtssprechung zur Freiheit der politischen Meinungsäußerung sehr wichtig war (Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass die Bezeichnung der politischen Tätigkeit Bruno Kreiskys als "übelster Opportunismus", "unmoralisch" und "würdelos" ein zulässige politische Meinungsäußerung ist, Anm.). Oder ich erinnere an den Fall "Otto Mühl", der in seinem Bild "Apokalypse" Gruppensex-Szenen mit bekannten Persönlichkeiten wie Mutter Teresa oder Jörg Haider darstellte.

derStandard.at: Aktuell wurde in Österreich ein Fall diskutiert, bei dem zwei Kabarettisten einen Politiker aufs Korn nahmen, der erst wenige Tage davor verunglückt war.

Robertson: Auch im Kabarett ist es schwer zu entscheiden, wie weit die Meinungsfreiheit gehen darf. Darf man zum Beispiel - und das war ein realer Fall - die Politik eines alten Mannes im Kabarett dadurch kritisieren, dass man ihn mit dem Sexleben seiner Enkelin konfrontiert. Natürlich steht niemand, auch nicht Journalisten, Künstler und Comedians, über dem Gesetz. Ein klassische Beispiel dafür ist der Aufruf eines ruandischen Radiosenders während des Völkermordes: "Die Gräber sind noch halb leer. Helft uns, sie zu füllen!" Das ist natürlich eine andere Dimension. Dieser Journalist wurde natürlich verurteilt und inhaftiert.

derStandard.at: Häufig diskutiert im Rahmen der Meinungsfreiheit: die Kollision mit der Verletzung religiöser Gefühle. Sie haben Salman Rushdie vertreten.

Robertson: Rushdie ist ein Beispiel für jemanden, der einen religiösen Text auf intellektuelle Art und Weise interpretiert hat, und deswegen bedroht wurde. Ein anderes, ähnliches Beispiel natürlich: der dänische Cartoonstreit. In beiden Fälle kommt ganz klar Meinungsfreiheit zum Tragen. Die Reaktionen auf Rushdie damals und die Cartoons haben meiner Meinung nach nichts mit einem gerechtfertigten Forderung nach Religionsfreiheit zu tun.

Als Roosevelt 1941 seine berühmte Rede über die "Vier Freiheiten" der Menschen hielt - eine davon die Religionsfreiheit - wurde Religion als ein positiver Einfluss auf den Frieden in der Welt verstanden. Leider ist das heute teilweise nicht mehr der Fall. Es existieren viel zu viele extreme Auswüchse, wie der des "Heiligen Kriegs". Auswüchse existieren aber auch im Christentum, wenn zum Beispiel lebensrettende Kondome verboten werden. Wenn sich Religion gegen das Leben wendet, dann hat das nichts mehr mit der Rooseveltschen Religionsidee gemeinsam, die dann auch der UN-Menschenrechtscharta zugrunde lag.

derStandard.at: Ein sehr ambivalentes Verhältnis zu den Menschenrechten haben die USA. Einerseits haben sie sie miterfunden, andererseits gibt es Guantanamo oder Abu Graib. Wird es Barack Obama gelingen, den Ruf der USA wieder zu rehabilitieren?

Robertson: Es wird sicher einige generelle Anpassungen geben. Obama wird zum Beispiel Guantanamo schließen. Und es wird eine grundsätzliche Rückbesinnung auf das internationale Recht geben. Natürlich ist er mit Grenzen konfrontiert. Wie wird er mit der gerichtlichen Zulassung von Aussagen umgehen, die unter Folter erwirkte wurden. Und ein Ende der Todesstrafe ist nicht abzusehen. Was den "Krieg gegen den Terror" betrifft: derart eklatant gegen die Menschenrechte zu verstoßen, wie es die USA in den letzten Jahren gemacht haben, ist natürlich Wasser auf die Mühlen der "Feinde". Bilder wie die von Abu Graib bewirken nur einen noch größeren Zustrom zu radikalen Organisationen.

Ich machen mir auch Sorgen um "Diego Garcia", ein Gefangenenlager im Indischen Ozean auf britischem Territorium, das von den USA quasi als Folter-Basis verwendet wird. Und zwar ohne dass die Briten dagegen etwas unternehmen, zum Beispiel den Vertrag für die militärische Nutzung durch die USA zu kündigen. (Manuela Honsig-Erlenburg, derStandard.at, 9. Dezember 2008)

Zur Person: Geoffrey Robertson ist ein in Australien geborener und in Großbritannien lebender Menschenrechtsanwalt, Autor und Fernsehtalker. Er vertrat zum Beispiel Salman Rushdie in einem Prozess wegen Diffamierung gegen einen seiner ehemaligen Bodyguards, und ist Berufungsrichter beim UN-Tribunal für Sierra Leone.

Kommentar posten
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Otsch1
 
20
16.12.2008, 18:20

Ich bin für die Hinrichtung von Gesetzes wegen bei ganz bestimmten Gewaltverbrechen zum Schutz der Gesellschaft vor Wiederholung und Schädigung Unschuldiger, weil in unserem Strafsystem lebenslänglich nicht lebenslänglich bedeutet.

Ist hier das Ende der Redefreiheit?
02
14.12.2008, 00:20
Todesstrafe für Postings?

Oder wie soll man das Löschen von insgesamt etwa 30 bereits veröffentlichten, sachlichen Beiträgen verstehen?

Was ist so unerwünscht zB. an der Meinung, die praktische Umsetzung der Todesstrafe scheitert - bei davon abgesehen persönlicher Zustimmung in Fällen wirklich inakzeptabler Verbrechen gegen Leib und Leben - zwangsläufig am Fehlurteilrisiko, weshalb man da wenigstens Lebenslang realisieren sollte?

Scholl-Latour hat bei Anne Will während der Diskussion zum letzten Mogadischu-Film in Richtung Klar die Todesstrafe ins Spiel gebracht.
Hat ihm dort niemand übel genommen. Hier würde man den Mann zensurieren!

"Jeder User hat das Recht auf freie Meinungsäusserung!" - denkt da keiner mit?

derpradler
00
11.12.2008, 18:06
Lt.EU-Vertrag

hat die EU im Kriegsfalle oder im Falle von Terrorismus ohne die nationalen Parlamente einzubeziehen, die Todesdtrafe einführen!

Tom Saumir
01
12.12.2008, 12:20

lern deutsch

Mormoloc
00
12.12.2008, 10:17
OK, und wo genau steht das im EU-Vertrag?

derpradler
00
13.12.2008, 10:25
Artikel 262

in den Ergänzungen!

Mormoloc
00
15.12.2008, 10:31
Also, ich kann da nichts finden. Tut mir leid.

Könnten Sie einen Link geben? Oder die entsprechende Stelle zitieren?

Lethawae
12
11.12.2008, 20:57

EU Grundrechtecharta, Art. 2 Abs. 2:
Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.

Und jetzt Schluß mit den dummen Lügen von Seiten der EU-Gegner.

Tom Saumir
11
12.12.2008, 12:19

danke Mann!

hansi goldach
 
01
11.12.2008, 18:03

wenn ich mich recht erinnere. es war in den usa, im staate
illinois, chicago als bekannteste stadt. da wurde in einer weit
abgelegenen farm ein ehepaar ermordet. als täter kam nur
dessen sohn in frage. sonst war ja niemand herum. der wurde
zum tode verurteilt, bestritt aber die tat und kämpfte um sein
leben. ohne viel chance. dann wurde eine einbrecherbande
gefasst, und in dieser war der täter. durch geständnisse und
sonstige beweise unstrittig. der gouverneur in der bredouille.
wg. die polizei fängt einen passenden und die justiz fällt
ein todesurteil. n.b. der derartige verlust beider elternteile
war für den betroffenen an sich schon persönlich die kata-
strophe. der gouverneur musste die todesstrafe allgemein
aussetzen (moratorium).

The Dark
22
10.12.2008, 18:18
Würde vollkommen reichen

wenn lebenslang auch lebenslang sein würde. Aber leider ist das nicht so. Siehe RAF-Häftlinge. Ich bin gegen die Todesstrafe, wenn obiger Grundsatz öfters eingehalten werden würde. Wird er aber leider nicht.

Kühnemund
01
10.12.2008, 15:50
Wieso wird in diesem Interview eigentlich nur auf die Verstöße gegen die Menschenrechte der USA hingewiesen?

Am Rande wird auch Russland und die Türkei erwähnt.
Komplette Ignoranz! In allen islamischen Staaten gibt es de fakto keine Menschenrechte. Dort sind ethnische Säuberungen an der Tagesordnung.
250 Millionen Christen sind weltweit mit dem Tod bedroht. Die USA sind es nicht die diese 250 MILLIONEN Christen verfolgen.

Wenn es als Folter zählt, dass der Koran das Klo runterspült wird wie es die Amis gemacht haben, dann ist das auch eine Sauerei, weil es einfach nicht gleichzusetzen ist wie wenn jemandem Arme oder Beine abgehackt, wenn vergewaltigte Frauen gesteinigt oder Homosexuelle öffentlich aufgehängt werden!
Dass die Amis foltern kann sein. Aber es ist in keiner Relation zu dem was andere machen - undwird hier völlig unbehandelt gelassen!

The Dark
00
10.12.2008, 13:43
Naja

wenn lebenslang wirklich lebenslang ist, dann ist die Todestrafe höchstwahrscheinlich die mildere Strafe.

mikromalist
 
09
10.12.2008, 13:16
Für Todesstrafe, Folter....

sind meist Menschen die sich ganz sicher sind, sie stünden auf der RICHTIGEN Seite des Rechtssystems.
Aber schon ein Regimewechsel kann Seiten vertauschen. Das neue Rechtssystem heisst: Todesstrafe (Folter) bei Regimekritik.
Nein-SOLCHE-Todesstrafe-wollt-ich-nicht! Zu spät.

täglich Alles
00
10.12.2008, 17:05

Den Wert meines Lebens hab ich ja selbst noch gar nicht herausgefunden.

Mr. Hyde sen.
00
11.12.2008, 13:23
Dann wird's Zeit.

Aufreger
11
10.12.2008, 16:24
Nur weil vor einem Regimewechsel keine Todesstrafe im Rechtssystem existiert...

heißt das noch lange nicht das sie nach dem Wechsel nicht eingeführt wird. Noch wahrscheinlicher ist, das die Todesstrafe zwar nicht eingeführt ist jedoch de facto praktiziert wird (Straflager mit Todesfolge, illegale Exekutionen, auf der Flucht erschossen, Unfall, Herzinfarkt, in eine Zelle mit 2 Mördern etc.).

Nagl11
279
10.12.2008, 12:16

Ich bin zwar auch gegen die Todesstrafe, aber eines verstehe ich nicht: Warum sind es gerade "links-liberale" Gutmenschen, die sich so sehr gegen die staatliche Ermordung von Schwerstverbrechern einsetzen, während sie im selben Atemzug Abtreibungen (= die Ermordung unschuldiger Kinder) für richtig halten und, wie im Fall der Grünen, sogar fordern, dass diese vom SV-Beitragszahler finanziert werden sollen?

Mormoloc
12
12.12.2008, 10:20
Abtreibung ist kein Mord! Als Jurist wären Sie eine Fehlbesetzung.

Mormoloc
00
15.12.2008, 10:42
Auch ein rotes Stricherl ändert nichts an juristischen Tatsachen... zeigt aber den kindischen Charakter selbsternannter "Lebensschützer".

656731
01
10.12.2008, 17:20
Ich kann den Widerspruch hier nicht erkennen.

Im Mittelpunkt muss immer das Recht lebender Menschen stehen über ihr eigenes Leben selbst zu entscheiden. Eingeschränkt darf dieses Recht nur dort werden wo andere Menschen in ihren entsprechenden Rechten eingeschränkt werden.

Bei der Todesstrafe: Das Recht jedes Menschen zu leben, dieses muss ungeachtet der Taten des Menschen immer erhalten bleiben! Niemand darf über Leben/Nichtleben eines anderen entscheiden! Darum Nein!

Bei der Abtreibung: Das Recht der Mutter über den Weitergang ihres Lebens zu entscheiden. Bei einer Abtreibung (innerhalb der erlaubten Fristen) wird kein lebendiger Mensch getötet sondern ein ohne die Mutter lebensunfähiger Teil ihres eigenen Körpers "entfernt". Darum Ja!

Nagl11
20
10.12.2008, 17:58

"lebensunfähiger Teil ihres eigenen Körpers"

Und warum muss der Mann dann Alimente zahlen, wenn es doch ihr eigener Körper ist?

Ein Kind ist eben kein Teil ihres Körpers!

Susanne_B
12
10.12.2008, 18:52

Solange es kein Kind, sondern noch ein Embryo bzw. Fötus ist, eben schon. Wohlgemerkt: Abtreibungen sind in Ö bis zur 12. Woche straffrei - in diesem Zeitraum ist der Fötus außerhalb des Mutterleibes nicht einmal überlebensfähig. Was sollte er denn sonst sein, wenn kein Teil des Körpers der Schwangeren?

Maria Lacina
00
12.12.2008, 09:40
ein..

noch ungeborenen Mensch. Rate zur Konsultation eines Anatomiebuches.

Nagl11
11
11.12.2008, 09:59

Ein Mensch, der genauso eine Lebensberechtigung hat wie Sie und ich!

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