Administration der Ausnahmeregelungen "wäre Verschwendung von Steuergeld" - Empörung: Ersatz der Studiengebühren würde in Verordnungsentwürfen zurückgenommen
Wien - Die Rektoren der österreichischen Universitäten sind nun
für eine Totalabschaffung der Studiengebühren. Dafür hat sich die
Plenarversammlung der Universitätenkonferenz (uniko) ausgesprochen,
teilte die uniko am Dienstag in einer Aussendung mit. Nach
übereinstimmender Einschätzung der Rektoren würden die Kosten für die
Administration der zahlreichen Ausnahmeregelungen "die verbleibenden
Einnahmen aus den Studienbeiträgen übersteigen und damit eine
Verschwendung von Steuergeld bedeuten".
70 Prozent zahlen nicht mehr
Die Rektoren betonen, dass ihre nunmehrige Position "keine
grundsätzliche Ablehnung von Studiengebühren" sei. Es sei vielmehr eine
Reaktion auf die kurz vor der Nationalratswahl von SPÖ, Grünen und FPÖ
beschlossenen Novelle zum Universitätsgesetz (UG), mit der die
Ausnahmebestimmungen für die Studiengebühren deutlich ausgeweitet
wurden. Nach Angaben des Wissenschaftsministeriums werden demnach ab
dem Sommersemester 2009 von den rund 215.000 österreichischen und ihnen
gleichgestellten Studenten rund 70 Prozent keinen Studienbeitrag mehr
entrichten müssen.
Zusage des Ersatzs "sogar zurückgenommen"
Die uniko erinnert die Regierungsparteien auch an den Beschluss des
Nationalrats vor der Wahl, wonach den Universitäten den Entfall der
Studienbeiträge in voller Höhe von 150 Millionen Euro ersetzt bekommen,
und zwar zusätzlich zum regulären Budget. "Diese Zusage wird durch das
Regierungsprogramm relativiert und durch die jüngst zur Begutachtung
versendeten Verordnungsentwürfe des Wissenschaftsministeriums sogar
zurückgenommen, wonach eine Bedeckung im Rahmen des Globalbudgets zu
erfolgen habe", heißt es in der Aussendung der uniko. Gegen diese
Vorgabe erheben die Rektoren "scharfen Protest".
Ein "Missverständnis", sagt der Chef der Hochschulsektion im Wissenschaftsministerium, Friedrich Faulhammer. Der Ersatz der Studiengebühren
sei im Universitätsgesetz (UG) fixiert und würde durch den von den
Rektoren angesprochenen Verordnungsentwurf nicht tangiert, meint Faulhammer.
Nur administrative Umsetzung
Der von Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegte
Verordnungsentwurf regle die administrative Umsetzung dessen, was im
Gesetz festgelegt sei. Der Verweis im Vorblatt des Entwurfs, dass die
Mehrkosten "im Rahmen des Globalbudgets" der Unis bedeckt werden
müssten, beziehe sich nur auf die Administration der erweiterten
Ausnahmeregelungen. Mit dem Ersatz der entfallenen Studiengebühren habe
das nichts zu tun, sagte Faulhammer. (APA)