Die Verfassungsrichter beschäftigen sich in ihrer am Montag beginnenden Dezember-Session einmal mehr mit den Grenzen der Videoüberwachung. Ein Autofahrer hatte sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) gewandt, weil er in Tirol wegen einer Geschwindigkeitsübertretung bestraft wurde.

Videogestützte Verkehrskontrolle

Gemessen wurde sie mit einem videogestützten Verkehrs-Kontroll-System: Mehrere Kameras fotografieren dabei die Autos, das System errechnet Geschwindigkeit und Abstände. Der Autofahrer wandte sich an die Verfassungsrichter, weil das Überwachungssystem (es handelt sich nicht um eine "Section Control") ohne gesetzliche Grundlage betrieben werde und sieht sich unter anderem in seinem Grundrecht auf Datenschutz verletzt.

Sicherheitspolizeigesetz

Außerdem befassen sich die 14 Höchstrichter in der bis 17. Dezember laufenden Session mit einer Beschwerde des Paschinger Ex-Bürgermeisters Fritz Böhm, der mit der Gemeinde einen Rechtsstreit über die Rückzahlung von Bezügen ausficht. An den Verfassungsgerichtshof gewandt haben sich auch mehrere Versicherungen: Sie wollen die gesetzliche Bestimmung kippen, wonach im Fall der Prämienfreistellung einer Lebensversicherung die Versicherungsleistung nur dann reduziert werden darf, wenn das vorher ausdrücklich näher vereinbart wurde. Die Versicherungen sehen sich von dieser Klausel im Recht auf Freiheit der Erwerbsausübung beschnitten. Noch nicht abgeschlossen wird in der Dezember-Session die Prüfung des Sicherheitspolizeigesetzes.

Telekomfirmen vor Gericht gezogen

Telekomfirmen sind vor den Verfassungsgerichtshof gezogen, weil sie die Möglichkeit der Behörden, in angeblichen Notfällen auch ohne richterliche Genehmigung Handy- und Internetdaten abzufragen, für verfassungswidrig halten. Außerdem kritisieren sie, dass damit die umstrittene "Vorratsdatenspeicherung" (für die es noch keine eigene Rechtsgrundlage gibt) vorweggenommen würde. Bei dem sehr umfangreichen Verfahren sei mittlerweile ein zusätzlicher Antrag eingelangt, weshalb die Beratungen auch nach der Session fortgesetzt werden sollen, heißt es im Verfassungsgerichtshof. Dazu ist im Frühjahr eine öffentliche Verhandlung geplant.(APA)