Der Ministerrat hat die Neuauflage der Mediengesetzesnovelle abgesegnet. Ab Jahresbeginn 2009 werden die Inhalte periodischer elektronischer Medien von der Österreichischen Nationalbibliothek (ÖNB) gesammelt und archiviert. "Dies gilt für alle nach Inkrafttreten der Novelle neu erscheinenden Publikationen", erklärt ÖNB-Jurist Christian Recht. Auf Websites mit at.-Domain bzw. mit inhaltlichem Bezug zu Österreich wird von der Bibliothek im Rahmen eines generellen Web-harvesting maximal viermal pro Jahr zugegriffen, um neue Beiträge zu speichern und für kommende Generationen verfügbar zu machen. Zusätzlich werden einzelne Websites von der ÖNB selektiv gesammelt. "Bei der Archivierung gibt es keine Einschränkungen über die Art der gesammelten Artikel. Es bestehen aber Beschränkungen hinsichtlich der Verfügbar-Machung und Benützung archivierter Online-Medien", sagt Recht.

Kostenpflichtige oder passwortgeschützte Internet-Angebote können nach Aufforderung der ÖNB zwar erfasst, hingegen nicht öffentlich und frei zugänglich gemacht werden. "Eine Recherche kostenpflichtiger Dienste ist nur im Rahmen eines einzelnen Rechners in der ÖNB möglich", heißt es von dem Juristen im pressetext-Gespräch.

Auf Anregung der Wirtschaftskammer Österreich werden Start-up-Medien für einen Zeitraum von zwei Jahren von möglichen Mehrkosten verschont. So könne den Anbietern eine finanzielle Belastung bei der Einrichtung von Schnittstellen oder durch die Beauftragung zusätzlicher Techniker entstehen, um Webangebote verfügbar und der automatisierten Erfassung zugänglich zu machen. In dem Zeitraum seien die Mehrkosten von der ÖNB selbst zu tragen, sollten die Start-ups dennoch erfasst werden. Von Zusatzbelastungen bei der weiteren Sammlung und Archivierung sei jedoch nicht auszugehen.

Die Nationalbibliothek sei bestrebt, bei der Erfassung von Artikeln weitestgehend eigenständig zu handeln und diese automatisiert durchzuführen, ohne auf einzelne Medien angewiesen zu sein. Während bei Print-Medien eine Ablieferungspflicht besteht, sei es der ÖNB aber ein Anliegen, dass Inhaber von Internet-Medien nicht von sich aus aktiv werden müssen. Im Online-Bereich gehe das Gesetz daher von einer Anbietungspflicht nach diesbezüglicher Aufforderung durch die Österreichische Nationalbibliothek aus. Zudem ist die ÖNB verpflichtet, die Betreiber vor Beginn der periodischen Sammlung schriftlich zu informieren. (pte)