
Ein Internet-PC ist kein Fernseher. Oder doch? Die deutsche GEZ sieht dies anders als die Unternehmen. Nun ist ein erstes Urteil gefällt worden.
In Deutschland hat nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Urteil im Fall "Internet-PC und GEZ-Gebühr" gefällt. Wie aus dem Urteilsspruch zu entnehmen ist, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass ein Kleinunternehmer für seinen gewerblich genutzten internetfähige Rechner keine Rundfunkgebühr bezahlen muss.
Hin und her
Auf seiner eigens eingerichteten Webseite PC-Gebühr.de hat der Deutsche über seine rechtliche Auseinandersetzung mit der Deutschen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) berichtet. Die GEZ lehnte einen Antrag auf Gebührenbefreiung für den Internet-PC ab. Und dies, obwohl der Mann ohnehin für seinen Fernseher und auch sein Radio bereits Rundfunkgebühren zahlte. Nach einigem Hin und her landete der Fall schließlich vor Gericht.
Rechtslage
In Deutschland gibt es einige Diskussionen, nachdem die GEZ neue Regelungen eingeführt hatte. So müssen AnwenderInnen, die in ihren Zweitwohnungen zwar weder Fernseher noch Radio besitzen, wohl aber einen PC mit Internet-Anschluss 5,52 Euro pro Monat an die GEZ zahlen. Die neue Regelung ärgert vor allem Gewerbetreibende und UnternehmerInnen, da diese nach der Anpassung des deutschen Rundfunkgebührenstaatsvertrags die Gebühr bezahlen müssen, auch wenn sie kein TV-Gerät und kein Radio im Unternehmen aufgestellt haben. Auch Kleinunternehmen, die in ihrem Büro ebenfalls nur einen Internet-Rechner aufgestellt haben, müssen die Gebühren zahlen.
Urteil
Der Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden hat nun entschieden, dass der Gebührentatbestand der GEZ nur unzureichend konkretisiert wird. "Ein vernünftiger Durchschnittsbürger würde unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radio/Empfangsteil verstehen, das zu Zwecken des Rundfunkempfangs angeschafft wurde. Bei einem Internet-PC ist das aber nicht der Fall, so ein PC würde nicht für die Zweckbestimmung des Rundfunkempfangs angeschafft", so die Richter. Noch ist der Fall aber noch nicht endgültig abgeschlossen, da eine Berufung angedacht sei, so deutsche Medienberichte.
Situation in Österreich
Auch in Österreich gibt es einige Diskussionen rund um den PC als "Entertainment-Zentrale". Laut Angaben des Gebühreninfoservice (GIS) sind Rundfunkgebühren auch für einen PC zu entrichten. Auf der Webseite heißt es dazu auf die Frage "Muss ich Rundfunkgebühren bezahlen, wenn ich über meinen PC Rundfunk empfange?": "Ja. Als "Rundfunkempfangseinrichtung" bezeichnet das Gesetz jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk ermöglicht. Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Deshalb wird auch ein PC, mit dem Fernseh- bzw. Radioempfang möglich wird, prinzipiell gebührenpflichtig. Besteht allerdings bereits eine Meldung von Rundfunkempfangseinrichtungen, ist für einen PC keine weitere Gebühr zu entrichten."
Einige Knackpunkte
Diese Regelung trifft vor allem PrivatanwenderInnen. Schwieriger wird es dann schon für Unternehmen beziehungsweise KMUs, die vielleicht im privaten Haus ein kleines Büro betrieben. Die Frage "Sind PCs mit Internetanschluss gebührenpflichtig?" wird von dr GIS ebenfalls ausführlich thematisiert. Abschließend heißt es in der ausführlichen Antwort der GIS: "Es ist nicht im Interesse der GIS, sämtliche in Unternehmen und Institutionen befindlichen internettauglichen Geräte mit einer Rundfunkgebühr zu belegen. Keinesfalls ist es beabsichtigt, Doppelgebührenverrechnungen - wie das in anderen europäischen Ländern diskutiert wird - einzuführen. Ein genereller Verzicht auf PCs, die Rundfunkempfang ermöglichen, ist nicht möglich, da einerseits vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und andererseits hinsichtlich der künftigen "All-in-one- Units" nicht präzisierbar und offen für Missbrauch." (Gregor Kucera, derStandard.at vom 26.11.2008)
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Helmut Denk von der ORF-Gebührentochter GIS im WebStandard- Interview über die Gebührenpflicht für PCs bei Unternehmen und Privaten
Es gibt schon seit längerem, eine Aktion gegen die ORF Gebühren:
Link:
http://www.weg-mit-den-orf-gebuehren.at/
Ich sehe nicht fern, höre kein Radio und sehe nicht ein warum ich irgendwas zahlen sollte, nur weil sich der ORF nicht bemüßigt sieht, seine Online-Dienste zu verschlüsseln. Genausowenig wie ich Eintritt bezahlen würde wenn ich bei einem offenen Zirkuszelt vorbeigehe. Genausowenig wie ich Strom für eine im Keller eingemottete Mikrowelle bezahlen würde. Genausowenig wie .. ach, es gibt weiter unten schon genug Analogien.
Argh.
...denn es entählt auch die passage "unabhängig von empfangsqualität..."
das muss man sich auf der zunge zergehen lassen: also du depperter konsument darfst blechen auch wenn du nur das weisse rauschen siehst.......
ich würde gerne wissen was gis,orf, bzw. vertreter dieses staates sagen, wenn alle leistungen die sie anfordern, unabhängig von der qualität dieser leistung dennoch voll bezahlt werden müssen.
im übrigen lebe ich seit jahren ohne fernsehen und kann das wirklich nur empfehlen.
Ich würde dem NUR zustimmen wenn der ORF:
1. Das gesammte ORF Angebot (Fernsehen + Radio) immer und in Echtzeit zur Verfügung stellt.
2. Die technische Qualität gleich der Qualitäts des Empfangs über Satellit ist.
3. Mehrere Übertragungsraten auswählbar sind.
4. Volle Interoperabilität gewährleistet ist (mehr als nur Windows und Apple unterstützen). z.B.: gleichzeitig WMV, QT, mpeg4 avc, ogg und Flash.
5. Zugang ohne Anmeldung (weil sonst könntens eh gleich die Steuer lassen)
6. Aufnamen leicht möglich ist.
Wenn der ORF das zustande bringt, dann ok, würd ichs einsehen.
Weil ich das als ungefragte Zwangsbeglückung sehe, die technisch nicht nötig wäre. Es ist ja im Internet kein Problem gebührenpflichtige Inhalte nur per Registrierung frei zu stellen. (Macht der Standard mit seinem Onlinearchiv ja ebenso.) Warum müsste der ORF also unbedingt sein Programm für jeden (ungefragt) zur Verfügung stellen, nur um damit extra abcashen zu können?
Nachhilfe für die GIS: Von Rundfunkgeräten spricht man nur dann, wenn Empfangseinrichtungen via Antenne Funksignale empfangen und demodulieren = Nachrichtentechnik Grundlagen 1. Schon alleine das Wort "RundFUNK" beinhaltet die Notwendigkeit von Funkwellen.
Wenn die GIS wirklich kassieren will, kann nur das Gesetz eindeutiger geregelt werden - alles andere ist juristischer Blödsinn. Sorry, liebe Juristen aus dem Ministerium bzw. von der GIS, da müsst ihr nochmal ran...
...ohne "Funkwellen" kein Rundfunk ist, ist der Umkehrschluss, dass Signalübertragung mit ebensolchen schon Rundfunk ist, noch lange nicht zulässig.
- Ist ein eine Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung Rundfunk?
- Garagentoröffner?
- Babyfon
- Mobitelefon
- ...
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