Deutschland: Ein PC ist kein Fernseher

26. November 2008, 11:56
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    Ein Internet-PC ist kein Fernseher. Oder doch? Die deutsche GEZ sieht dies anders als die Unternehmen. Nun ist ein erstes Urteil gefällt worden.

Gericht entschied, dass ein gewerblich genutzter PC mit Internetanschluss keiner GEZ-Gebühr unterliege - Diskussionen auch in Österreich

In Deutschland hat nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden ein Urteil im Fall "Internet-PC und GEZ-Gebühr" gefällt. Wie aus dem Urteilsspruch zu entnehmen ist, kam das Gericht zu der Überzeugung, dass ein Kleinunternehmer für seinen gewerblich genutzten internetfähige Rechner keine Rundfunkgebühr bezahlen muss.

Hin und her

Auf seiner eigens eingerichteten Webseite PC-Gebühr.de hat der Deutsche über seine rechtliche Auseinandersetzung mit der Deutschen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) berichtet. Die GEZ lehnte einen Antrag auf Gebührenbefreiung für den Internet-PC ab. Und dies, obwohl der Mann ohnehin für seinen Fernseher und auch sein Radio bereits Rundfunkgebühren zahlte. Nach einigem Hin und her landete der Fall schließlich vor Gericht.

Rechtslage

In Deutschland gibt es einige Diskussionen, nachdem die GEZ neue Regelungen eingeführt hatte. So müssen AnwenderInnen, die in ihren Zweitwohnungen zwar weder Fernseher noch Radio besitzen, wohl aber einen PC mit Internet-Anschluss 5,52 Euro pro Monat an die GEZ zahlen. Die neue Regelung ärgert vor allem Gewerbetreibende und UnternehmerInnen, da diese nach der Anpassung des deutschen Rundfunkgebührenstaatsvertrags die Gebühr bezahlen müssen, auch wenn sie kein TV-Gerät und kein Radio im Unternehmen aufgestellt haben. Auch Kleinunternehmen, die in ihrem Büro ebenfalls nur einen Internet-Rechner aufgestellt haben, müssen die Gebühren zahlen.

Urteil

Der Verwaltungsgerichtshof Wiesbaden hat nun entschieden, dass der Gebührentatbestand der GEZ nur unzureichend konkretisiert wird. "Ein vernünftiger Durchschnittsbürger würde unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radio/Empfangsteil verstehen, das zu Zwecken des Rundfunkempfangs angeschafft wurde. Bei einem Internet-PC ist das aber nicht der Fall, so ein PC würde nicht für die Zweckbestimmung des Rundfunkempfangs angeschafft", so die Richter. Noch ist der Fall aber noch nicht endgültig abgeschlossen, da eine Berufung angedacht sei, so deutsche Medienberichte.

Situation in Österreich

Auch in Österreich gibt es einige Diskussionen rund um den PC als "Entertainment-Zentrale". Laut Angaben des Gebühreninfoservice (GIS)  sind Rundfunkgebühren auch für einen PC zu entrichten. Auf der Webseite heißt es dazu auf die Frage "Muss ich Rundfunkgebühren bezahlen, wenn ich über meinen PC Rundfunk empfange?": "Ja. Als "Rundfunkempfangseinrichtung" bezeichnet das Gesetz jedes Gerät, das den Empfang von Rundfunk ermöglicht. Dabei ist es egal, was diese Geräte sonst noch können. Deshalb wird auch ein PC, mit dem Fernseh- bzw. Radioempfang möglich wird, prinzipiell gebührenpflichtig. Besteht allerdings bereits eine Meldung von Rundfunkempfangseinrichtungen, ist für einen PC keine weitere Gebühr zu entrichten."

Einige Knackpunkte

Diese Regelung trifft vor allem PrivatanwenderInnen. Schwieriger wird es dann schon für Unternehmen beziehungsweise KMUs, die vielleicht im privaten Haus ein kleines Büro betrieben. Die Frage "Sind PCs mit Internetanschluss gebührenpflichtig?" wird von dr GIS ebenfalls ausführlich thematisiert. Abschließend heißt es in der ausführlichen Antwort der GIS: "Es ist nicht im Interesse der GIS, sämtliche in Unternehmen und Institutionen befindlichen internettauglichen Geräte mit einer Rundfunkgebühr zu belegen. Keinesfalls ist es beabsichtigt, Doppelgebührenverrechnungen - wie das in anderen europäischen Ländern diskutiert wird - einzuführen. Ein genereller Verzicht auf PCs, die Rundfunkempfang ermöglichen, ist nicht möglich, da einerseits vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und andererseits hinsichtlich der künftigen "All-in-one- Units" nicht präzisierbar und offen für Missbrauch." (Gregor Kucera, derStandard.at vom 26.11.2008)

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EU-phorie statt EU-phobie 
28.11.2008 06:28
ein orf-gebühren volxbegehren muss her!

gis-gebühren weg!

von mir aus eine orf-steuer für alle. und die rechnung bei der wahl!

TRex30M
02.12.2008 10:18

Es gibt schon seit längerem, eine Aktion gegen die ORF Gebühren:

Link:

http://www.weg-mit-den-orf-gebuehren.at/

X0 Phia
09.04.2009 11:50
Dass es wieder die FPÖ ist, die echt für BürgerIn eintritt ist nicht neu, aber von der ORF-Aktion habe ich nichts mitbekommen!

Man darf das Land auch keinen Augenblick unbeaufsichtigt lassen;-)

Noman Peopled
27.11.2008 22:58
Bluthochdruck

Ich sehe nicht fern, höre kein Radio und sehe nicht ein warum ich irgendwas zahlen sollte, nur weil sich der ORF nicht bemüßigt sieht, seine Online-Dienste zu verschlüsseln. Genausowenig wie ich Eintritt bezahlen würde wenn ich bei einem offenen Zirkuszelt vorbeigehe. Genausowenig wie ich Strom für eine im Keller eingemottete Mikrowelle bezahlen würde. Genausowenig wie .. ach, es gibt weiter unten schon genug Analogien.

Argh.

metacomet
27.11.2008 14:43
dieses stumpfsinnigen gesetz ist ja so bürger- und konsumentenfeindlich...

...denn es entählt auch die passage "unabhängig von empfangsqualität..."

das muss man sich auf der zunge zergehen lassen: also du depperter konsument darfst blechen auch wenn du nur das weisse rauschen siehst.......

ich würde gerne wissen was gis,orf, bzw. vertreter dieses staates sagen, wenn alle leistungen die sie anfordern, unabhängig von der qualität dieser leistung dennoch voll bezahlt werden müssen.

im übrigen lebe ich seit jahren ohne fernsehen und kann das wirklich nur empfehlen.

Verzweifelnd
27.11.2008 16:23

es dient ja auch nur zur geldbeschaffung

T. S. 
27.11.2008 13:09
ORF Gebühr für Internet-PC

Ich würde dem NUR zustimmen wenn der ORF:
1. Das gesammte ORF Angebot (Fernsehen + Radio) immer und in Echtzeit zur Verfügung stellt.
2. Die technische Qualität gleich der Qualitäts des Empfangs über Satellit ist.
3. Mehrere Übertragungsraten auswählbar sind.
4. Volle Interoperabilität gewährleistet ist (mehr als nur Windows und Apple unterstützen). z.B.: gleichzeitig WMV, QT, mpeg4 avc, ogg und Flash.
5. Zugang ohne Anmeldung (weil sonst könntens eh gleich die Steuer lassen)
6. Aufnamen leicht möglich ist.

Wenn der ORF das zustande bringt, dann ok, würd ichs einsehen.

Juan Solo
27.11.2008 14:49
Ich würd dem selbst dann nicht zustimmen

Weil ich das als ungefragte Zwangsbeglückung sehe, die technisch nicht nötig wäre. Es ist ja im Internet kein Problem gebührenpflichtige Inhalte nur per Registrierung frei zu stellen. (Macht der Standard mit seinem Onlinearchiv ja ebenso.) Warum müsste der ORF also unbedingt sein Programm für jeden (ungefragt) zur Verfügung stellen, nur um damit extra abcashen zu können?

Jack Flash 
27.11.2008 13:05
was in der eu recht ist

muss halt in österreich billig sein ;-)

freddy001
27.11.2008 12:39
Handy-TV

Ist ja kein Zufall, dass der ORF massiv am DVB-H interessiert ist. Dann hat er einen Grund, von jedem Handy-Besitzer GIS zu kassieren...

suderantenpack
27.11.2008 14:46

mobile geräte sind ausgenommen, es denn sie werden im haushalt benutzt.

wie das jetzt wieder ausgelegt werden kann ist fraglich...
es gibt genug handys mit denen radio empfangen werden kann - jedoch keine GIS-Gebühr fällig ist

House
27.11.2008 12:16
Für die GIS: Rundfunkgerät = Empfang über Antenne

Nachhilfe für die GIS: Von Rundfunkgeräten spricht man nur dann, wenn Empfangseinrichtungen via Antenne Funksignale empfangen und demodulieren = Nachrichtentechnik Grundlagen 1. Schon alleine das Wort "RundFUNK" beinhaltet die Notwendigkeit von Funkwellen.
Wenn die GIS wirklich kassieren will, kann nur das Gesetz eindeutiger geregelt werden - alles andere ist juristischer Blödsinn. Sorry, liebe Juristen aus dem Ministerium bzw. von der GIS, da müsst ihr nochmal ran...

McEd
27.11.2008 22:39

dann wäre kabel-tv auch gebührenbefreit

Wolfgang Ullram
24.12.2008 12:47
ganz kalt

denn hier ist das kabel statt luft medium, aber es sind dieselben FUNK wellen wie terrestrisch.

selbe frequenzen, selbe demodulation, etc.

internet ist da ganz anders.

Andreas Schneider
28.11.2008 01:01

was house schreibt, sind schlicht fakten.

nix "dann wäre" - es IST so. realitätsverweigerung bleibt realitätsverweigerung, auch wenn sie von juristen betrieben wird.

McEd
28.11.2008 21:21

bin sowieso gebührengegner, damit wären sämtliche streiterein beseitigt.

aber woher nehmen sie diese grundlagen?

RS69
28.11.2008 01:16

Ich fürchte, es ist eher Realitätsverweigerung, das Rundfunkgesetz abweichend von der gängigen Rechtsauslegung zu interpretieren, und dann zu hoffen, damit durch zu kommen.

Haben SIe im Rundfunkgesetz nachgelesen? Dann würden Sie House nicht zustimmen.

badoli from Hell 
27.11.2008 12:23

Wie waere das dann bei einem Wireless Netzwerk...?

IncontinentIceweasel
27.11.2008 13:16
Wenn Signalübertragung...

...ohne "Funkwellen" kein Rundfunk ist, ist der Umkehrschluss, dass Signalübertragung mit ebensolchen schon Rundfunk ist, noch lange nicht zulässig.

- Ist ein eine Zentralverriegelung mit Funkfernbedienung Rundfunk?
- Garagentoröffner?
- Babyfon
- Mobitelefon
- ...


badoli from Hell 
29.11.2008 09:37

No he bidde, für ein Babyfon sollt ma auf jeden Fall zahlen müssen! Des is jo manchmal quasi wie Radiohörn...

exhale
27.11.2008 11:55

Bin zwar Alleinstehend und Kinderlos, werde aber kommende Woche bei meinem Finanzamt Familienbeihilfe beantragen. Begründung: Das Gerät zur Zeugung ist vorhanden und jederzeit einsatzfähig.

oxizes
27.11.2008 23:47
Hat schon

einen ordentlichen Bart.

badoli from Hell 
29.11.2008 09:37

Hob erm no net g'kannt....

McEd
28.11.2008 21:20

aber hat noch immer seine berechtigung

Noman Peopled
27.11.2008 22:50
Passen Sie aber auf,

dass Sie keine Strafe zahlen müssen weil Sie mit ihren Füßen bei Rot über die Kreuzung gehen könnten ...

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