Klagenfurt/Bregenz - Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler (BZÖ) kennt mit tatverdächtigen oder straffällig gewordenen Asylwerbern kein Pardon. Um sie rasch außer Landes zu bringen, wäre er sogar bereit, die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf den Prüfstand zu stellen: "Der Schutz unserer eigenen Bevölkerung und deren Wunsch nach Sicherheit darf nicht durch internationales Recht beeinträchtigt werden" , sagt er, auf GFK und EMRK angesprochen, zum Standard. Die österreichische Politik müsse sich "überlegen, inwieweit internationales Recht und nationales Recht in dieser Frage kompatibel sind" .
Den Konflikt um unliebsame Flüchtlinge hatte Dörflers Vorgänger, der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider (BZÖ), eröffnet. Er ließ Tschetschenen aus Kärnten abtransportieren und auf der Saualm eine eigene Unterbringungsmöglichkeit für "mutmaßlich straffällig gewordene" Asylwerber eröffnen.
Offensiver Sausgruber
Vor wenigen Wochen dann forderte Vorarlbergs Landeshauptmann Herbert Sausgruber (VP) die Abschiebung tatverdächtiger Asylwerber oder deren Verwahrung ohne rechtskräftige Verurteilung. Auf massive Kritik antwortete der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleute-Konferenz mit dem Verweis auf einen einstimmigen Beschluss dieses Gremiums vom April 2008, der auf Initiative Jörg Haiders zustande gekommen war: Er stehe mit seinen Forderungen nicht allein.
Bereits im August hatte Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), von Sausgruber brieflich an die Forderung erinnert, mit einem langen Schreiben reagiert. Sie setzte den Landeshauptleuten die geltende nationale und internationale Rechtslage auseinander, versprach jedoch Verschärfungen. Diese wären nicht nur "hochproblematisch und sinnlos" , sagt jetzt der Asyl-Experte Georg Bürstmayr, sondern auch eine "eklatante Völkerrechtsverletzung".
In seiner Novembersitzung machte der Vorarlberger Landtag dennoch weiter Druck. Alle Parteien außer die Grünen forderten in einem Antrag vom Bund "rasche aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen Fremde, die gravierende Rechtsvorstöße zu verantworten haben" . Als Hardliner zeigt sich auch der Tiroler Landeshauptmann Günther Platter (VP): "Ich stehe grundsätzlich hinter dem Beschluss, einen bei einem Verbrechen auf frischer Tat ertappten Asylwerber entsprechend rasch abzuschieben."
Im Büro des steirischen Landeshauptmannes Franz Voves (SP) will man sich zuerst nur dunkel an den Beschluss der LH-Konferenz erinnern. "Das war noch mit dem Haider damals" , so ein Sprecher von Voves. Trotz der im Beschluss geforderten "prioritären" Behandlung der Verfahren von betroffenen Asylwerbern könne man aber ausschließen, dass Menschen "denen Folter oder unmenschliche Behandlung in ihrem Heimatland" drohe, abgeschoben werden, beschwichtigt man im Büro Voves. "Alles andere wäre gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen, die wir eingegangen sind."
Zur Einstimmigkeit der Landeshauptleute-Forderung hat auch Burgenlands Landeshauptmann Herbert Niessl (SP) beigetragen. Hinter Niessls Zustimmung stehe - so des Landeshauptmanns argumentative Pirouette - der Wunsch "nach einer bundeseinheitlichen Regelung" . Die rechtliche Problematik sehe auch er, aber "ich erwarte mir hier von der neuen Bundesregierung eine klare, einheitliche Bestimmung, wobei es selbstverständlich ist, dass die allen nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben entsprechen muss".
Saualm vor Ausbau
In Kärnten indes soll die "Sonderbetreuung" auf der Saualm trotz der Flucht von Asylwerbern aus dem abgelegenen Quartier ausgeweitet werden. Bis zu 40 Asylwerber sollen dort untergebracht werden. Auch von Unterbringung kranker und traumatisierter Menschen ist die Rede. Damit niemand mehr weglaufen kann, soll eine private Security eingestellt werden. Sozialarbeiter, auch Psychologen und Krankenschwestern sollen vor Ort arbeiten. Die Kosten dafür müsste dann großteils der Bund übernehmen. (bri, cms, jub, stein, wei, ver/DER STANDDARD-Printausgabe, 22. November 2008)
der asylant, das unbekannte wesen. er ist vor irgendwas/irgendwem auf der flucht, sagt er zumindest. ob ihm der pass, den er nicht hat, tatsächlich abgenommen wurde, oder ob er ihn verschwinden liess, weis man erst mal nicht. ob er einen grund vorschiebt, um hierbleiben zu können, oder ob er tatsächlich verfolgt ist, weis man nicht. ob er in dankbarkeit, hier einen sicheren hafen zu finden, kommt, oder von seinen kumpels hierhergelotst wurde, weil's hier so klass ist, weis man auch nicht. im zweifel für den ageklagten - wir sollten also erst mal vom besten ausgehen. aber sollte sich herausstellen, dass wir getäuscht wurden, sollte er auch keine narrenfreiheit haben. wenn man klaren kopf behalten würde, gäb's die ganze diskussion gar nicht .
Der Schutz unserer eigenen Bevölkerung und deren Wunsch nach Sicherheit darf nicht durch internationales Recht beeinträchtigt werden
Ich musste mir diesen Satz mehr als nur einmal--der ganzen Länge nach zu Bruste ziehen.. um erstaunt über die Hochgradigkeit des involvierten Widerspsruchs die Augenbraue zu heben.
Als ob tatsächlich das eine dem anderen in konträren, einander anfechtenden Zustande wären, sich bekämpfend oder ausschließend.
Anstatt daß man internationales Recht als international verstünde wird billige Polemik mit falsch verstandener Lokalpatriotie gemacht. Unverständnis internationaler Verhältnismäßigkeit gegenüber lässt
eine verletzte Seele einbunkern und Mythen (serbisch) schaffen;
Ist Österreich auf diesem Weg?
Wenn ein Staat Asylanten aufnimmt und in der Folge diesen die Staatsbürgerschaft verleiht, dann ist es doch sein gutes Recht, sich diejenigen auszusuchen, die sich hierzulande einigermaßen "normal" aufführen und diese Gruppe denjenigen vorziehen, die Fahrräder und Geldbörsen klauen.
Man stelle sich vor, jemand klopft an die Tür und bittet um Speis und Trank, was er dann auch bekommt. Wenn dann hernach das Silberbesteck fehlt, werde ich den sicher nimmer bei mir aufnehmen.
Einen rechtskräftig wegen eines *schweren* Deliktes (also nicht "Schwarzfahren", "Falschparken", u.dgl) Verurteilten würde ich nicht Asyl gewähren, EMRK hin oder her.
Einspruch weil Widerspruch
Asylanten .. kann man sich nicht aussuchen
Die Kinderkrippe als Hochglanzformat hochindustrialisierter in vitro Fertilisation gibt es n icht,
Aber ich verstehe was sie meinen, ihrem Sinn nach "Selektion" entspricht ein klareres Programm (=Stellungnahme) zur Migration und zu Fremdenwesen überhaupt.
NUr so einfach wie sich ihre Schilderung fremdenbetroffener Alltagsagenden ausnimmt, ist der Themenbereich sicher nicht.
Das EMRK erlaubt im übrigen nicht: Ausserrechtstellung von Kriminellen! Sie verzerren Migrationsproblemathik auf das äußerste!
Menschen nach Herkunft in verschiedene Klassen einzuteilen oder nicht.
Was machens denn mit den vielen Einheimischen, die Geldbörsen und Fahrräder klauen ? Wohin schickens die denn ? Bei Ausländern aber sind Sie durchaus bereit, menschen ungleich zu behandeln...
Gut, daß Leute wie Sie nichts zu reden haben...
wenn die einheimischen Fahrradklauer und Geldbörselmarder anderswo um Asyl ansuchten.
Eine Frage hätte ich noch: Nehmen Sie straffällig gewordene Asylanten in ihrer Wohnung auf? Ein kleines Platzerl wird sich doch irgendwo finden. Und die paar Euro für die Verpflegung wird doch wohl auch noch drin sein, oder?
"Beispielsweise könnte der Tatbestand der „Beihilfe zum unbefugten Aufenthalt“ aus dem Fremdenpolizeigesetz zur strafrechtlichen Verfolgung der Verteidiger der Rechte Illegaler, aber in ihrem Heimatland Gefährdeter führen"(Zitat Wiki zum th. Asyl in Ö)
"wenn die einheimischen Fahrradklauer und Geldbörselmarder anderswo um Asyl ansuchten. "(Zit. th.Mall.25.11.2008 16.30)
Das kann ich voll verstehen, das Sie dagegen gar nichts haben.
Wenn es möglich wäre, würde ich einen Asylwerber bei mir aufnehmen.
Immer wieder kann man beobachten, dass Leute so wie Sie massiv gegen "Rechts" auftreten, und dabei völlig übersehen, wie radikal (rechts) sie selbst mit ihrem Auftreten stehen.
Sie sehen überall "Rechte" weil Sie halt selbst ein rechter sind. In der Psychologie ist das projezierende Verhalten bekannt unter dem Begriff "eigenbegriffliche selbstreflexive Projektion".
als für Sie, ist jedem Lesenden hier klar.
Wollen Sie mir die Aufgabe der Exekutive und Legislative übertragen ? Wo kämen wir hin, wenn Staatsbürger die Aufgaben des Staates übernehmen müßten, Ihnen gehts wohl nicht gut.
Eine Zumutung, was Sie da anderen aufzuhalsen geneigt sind....
Aber sei´s drum! Dass Sie es "cool" finden, wenn ihr Fahrrad geklaut wird, nehme ich jetzt zur Kenntnis. Vielleicht verstehen Sie aber auch, dass andere Leute - mich eingeschlossen - das gar nicht so gut finden.
Und wie blöd man sein muß, aus meinen Feststellungen zu schließen, daß ich es "cool" finden könnte, wenn mein Fahrradgeklaut wird (eines wurde mir tatsächlich geklaut - von einem Inländer-Jugendlichen...) erschüttert mich.
Sie sollten lieber nicht mehr schreiben, Ihre Blamage durch die Darstellung Ihres geistigen Horizonts ist ja peinlich. Aber natürlich Ihre Sache.
Vielleicht sinds ein bisserl masochistisch veranlagt ?
Eigentlich eine Reaktion geschlagener Kinder: Wenn man von vernachlässigenden,oberflächlichen Eltern,die nur mit der eigenen Befindlichkeit beschäftigt sind,keine Aufmerksamkeit kriegt,holt man sich diese sogar mit negativem,blamablen Verhalten.Dann kriegt man die Aufmerksamkeit,die man sio vermißt.
Sie tun mir leid.
So MÜSSEN wir aufnehmen, wer Asylgründe hat.
Sonst nehmen wir eh niemand auf, also beruhigen sie sich.
Und wer bei uns schwer kriminell ist, kann des Landes verwiesen werden. Allerdings nicht in die Heimat abgeschoben, wo ihm Lebensgefahr droht.
Da unterscheidet sivch der Staat offensichtlich von Ihrer Einstellung, der es egal ist, ob jemand verfolgt wird, vom Tode bedroht ist, oder nicht, wenn er ein Fahrrad geklaut hat. Das nenn ich "Verhältnismäßigkeit"...:)
Security zahlt Kärnten, Soziales und Gesundheit der Bund - ist das die Aussage?
Wann kann dieser unsägliche Kärntner Landeshauptmann wegen einer schuldhaften Rechtsverletzung nach Artikel 142 Bundesverfassungsgesetz beim Verfassungsgerichtshof angeklagt werden? Die Menschenrechtskonvention ist im Verfassungsrang und Inhalt in einfachen Gesetzen und Erlässen. Ich will gar nicht an Artikel 103 denken. Aber jetzt soll endlich Schluß mit lustig sein, damit dass solche Menschenverachter über Elend vermehren und ohne Gewissen über Schicksale bestimmen dürfen.
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