In Kärnten dürfte die Obergrenze von maximal 50 Betten je Pflegeheim fallen.

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Klagenfurt - In Kärnten dürfte die Obergrenze von maximal 50 Betten je Pflegeheim fallen. Bei der nächsten Regierungssitzung im Dezember soll eine neue Heimverordnung für Kärnten beschlossen werden, die eine Öffnung vorsieht, sagte Soziallandesrätin Nicole Cernic am Freitag bei einer Pressekonferenz in Klagenfurt. Konkret soll die Obergrenze auf maximal 75 Betten erweitert werden, und zwar in Städten ab 12.000 Einwohnern. Im ländlichen Bereich werde sich aber nichts ändern, so Cernic.

Mit der neuen Heimverordnung soll dem rasant ansteigenden Bedarf an Pflegeplätzen Rechnung getragen werden. Die Errichtung von "Bettenburgen" mit mehr als 75 Betten lehnt die Landesrätin aber weiterhin ab. Das bestehende dezentrale Standortkonzept im ländlichen Raum soll ebenfalls beibehalten werden, um die Versorgung Pflegebedürftiger nahe am Wohnort und innerhalb ihres gewohnten sozialen Umfeldes zu garantieren.

Außerdem kann künftig die ursprünglich bewilligte Bettenanzahl in Pflegeheimen beibehalten werden, wenn bei der Renovierung die gesetzlichen Vorgaben der Heimverordnung - wie Raumgröße oder Grünflächen - genau eingehalten werden. So soll sichergestellt werden, dass dringend notwendige Sanierungen durchgeführt werden. (APA)