Eisenstadt/Wien - Kommende Woche will Michael Krüger, der Anwalt von Ex-Bank-Burgenland-Chef Ernst Gassner, einen Wiederaufnahmeantrag für das Verfahren rund um den milliardenschweren Kreditskandal bei dem Geldinstitut stellen. Krügers Begründung: Die damals eingesetzten Gutachter seien keine beeideten Sachverständigen gewesen, zusätzlich habe einer von ihnen einen akademischen Grad vorgetäuscht.

Haft

Zur Vorgeschichte: Am 26. Februar 2001 wurde Ernst Gassner in Eisenstadt wegen Untreue zu zehn Jahren Haft verurteilt, das Oberlandesgericht Wien reduzierte den Zeitraum später auf neun Jahre. Die Gerichte sahen es als erwiesen an, dass der ehemalige Bankchef einem deutschen Betrüger weiter Kredite gegeben hatte, obwohl dessen Bilanzen dubios gewesen seien. Gesamtschaden: 1,8 Milliarden Schilling.

Verfahren

Dieses Urteil fußte auch auf den Gutachten von Matthias Kopetzky und Martin Geyer. Sie waren vor Gericht als Sachverständige aufgetreten. Eine Täuschung, behauptet nun Krüger, zum Zeitpunkt des Verfahrens seien die beiden in keiner so genannten Sachverständigenliste eingetragen gewesen. Die grundsätzlich gegebene Möglichkeit, vom Richter ad hoc beeidet zu werden, sei nicht genutzt worden.


Täuschung mit Titel

Zusätzlich sei Geyer in dem Prozess als "Magister" bezeichnet worden, was einen Universitätsabschluss impliziert. Tatsächlich habe er aber nur eine Fachhochschule besucht, der korrekte Titel laute daher "Magister (FH)", bemängelt Gassners Verteidiger.

Fehlende Beeidung

Bereits im Vorjahr hat der ehemalige Banker die Gutachter wegen der fehlenden Beeidung angezeigt. Von der Staatsanwaltschaft Eisenstadt wurde diese Anzeige jedoch zurückgelegt, bestätigt deren Leiter Karl Rabong. "Das wurde damals geprüft. Auch den neuen Antrag werden wir uns anschauen, ich kann mir aber nicht vorstellen das er erfolgreich ist", zeigt sich Rabong skeptisch. Sollte sich allerdings tatsächlich herausstellen, dass die Sachverständigen gar keine waren, dann "wäre das Verfahren möglicherweise ungültig."

Vorwürfe

Die betroffenen Gutachter selbst weisen die Vorwürfe zurück. Sie seien Mitarbeiter in einer Firma gewesen, alles habe seine Ordnung gehabt. "Soweit ich mich erinnern kann, wurden wir damals sehr wohl ad hoc vereidigt", betont Martin Geyer. Der Vorwurf des nicht vollständig geführten Titels "habe mit der Sache überhaupt nichts zu tun", meint er zu diesem Vorwurf auf Anfrage des STANDARD. (Michael Möseneder, DER STANDARD Printausgabe 1.3.2003)