Schau mich an, ich red mit dir

16. November 2008 19:02
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    Erfüllt die Verschleierung des Gesichts schon den Tatbestand des "ungebührlichen Verhaltens"? - Mona S., "Verhandlungsgegenstand".

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    Bürstmayr: Es gibt auch ein mimisches Schweigerecht.

Hindert ein Stück Stoff vor dem Gesicht die Wahrheitsfindung? Der Saalverweis für Mona S. im "Wiener Terrorprozess" - und welches Rechtsverständnis er sichtbar macht - Kommentar der anderen von Georg Bürstmayr

"Schau mich an" - zwei Assoziationen weckt dieser Satz. Man denkt an legendär gewordene Plakate, die - allein zu Werbezwecken - Frauen in lasziven Posen zeigen, mit Gesichtern, die von Werbeprofis Bildpunkt für Bildpunkt auf eine erotische Aufforderung hingetrimmt worden sind. Wir kennen sie, und haben uns an sie gewöhnt. Und man denkt, so man sie denn erlebt hat, an eine autoritäre Kindheit: "Schau mich an, wenn ich mit dir red!" ist ein Stehsatz von Eltern, die mit ihren Kindern schimpfen.

Dieser Tage hat das Wiener Straflandesgericht zum zweiten Mal eine Angeklagte von ihrer eigenen Verhandlung ausgeschlossen, weil sie sich geweigert hat, einen Schleier (der bis auf die Augen ihr ganzes Gesicht verdeckt) abzulegen. "Ungebührliches Verhalten" wäre das, Richter und Geschworene müssten außerdem zwecks Wahrheitsfindung die Möglichkeit haben, der Angeklagten "ins Gesicht zu sehen".

Menschenrecht faires Verfahren

Nun lässt sich gegen das Verhüllen von Haupthaar und Gesicht viel einwenden, sehr viel: Es ist in Österreich nicht üblich, es gibt Hübscheres als ein Stück Stoff vor dem Gesicht, es ist nach Ansicht der meisten Koran-Experten auch für Musliminnen nicht vorgeschrieben, und als religiöses oder weltanschauliches Symbol kann es auch gedeutet werden.

Allerdings: Es geht hier nicht um Brauchtum oder Mode, nicht um die richtige Interpretation des Islam und wohl auch nicht um die Gefahr, dass Österreich durch ein paar Schleier-Trägerinnen islamisiert wird. Es geht vielmehr um ein Menschenrecht, nämlich jenes auf ein faires Verfahren vor Gericht. Die Anwesenheit in der eigenen Strafverhandlung ist Conditio sine qua non für dieses faire Verfahren, noch vor dem Recht auf Verteidigung oder unvoreingenommene Richter. Wer an seiner eigenen Verhandlung nicht teilnehmen darf, wird vom angeklagten, aber handlungsfähigen Subjekt zum handlungsunfähigen Objekt, kann nicht mehr handeln, über ihn wird nur mehr ver-handelt. Schwerwiegendere Entscheidungen als der völlige Ausschluss von der Verhandlung sind in einem Strafprozess kaum denkbar. Das Menschenrecht auf einen fairen Prozess gilt, nebenbei bemerkt, für sympathische Angeklagte ebenso wie für unsympathische. Vor diesem Hintergrund sollte ein solcher Saalverweis schon Gründe haben, die jeder Kritik standhalten.

"Ungebührliches Verhalten"

Es gibt Beispiele für "ungebührliches Verhalten": Franz Fuchs hat mit seinem Schreien eine vernünftige Verhandlung unmöglich gemacht. Das war ungebührlich. Wer sich vor Gericht nackt auszieht, handelt ungebührlich. Aber gilt das wirklich auch für die, die nicht zu wenig, sondern - nach Ansicht des Gerichts - zu viel Stoff am Leibe trägt? Hindert ein Stück Stoff vor dem Gesicht ernsthaft den Gang der Verhandlung? Wohl kaum. Strafrichter haben in ihrem Leben so viel gesehen, das bissl Stoff werden sie da schon aushalten.

Und die Wahrheitsfindung? Die doch, so das zweite Argument, ohne den freien Blick ins Gesicht der Angeklagten, auf ihre Mimik und ihre Reaktion nicht möglich ist?

Tatsächlich findet Kommunikation nicht nur verbal statt, sie hat viele Formen, auch Mimik ist eine (!) davon. Und: Man kann nicht nicht kommunizieren. Auch Schweigen ist Kommunikation. So weit, so allgemein bekannt. Jede/r Beschuldigte hat aber das Recht, zu schweigen (und trotzdem an seinem Prozess teilzunehmen!). Wer seine Gesichtszüge verhüllt, lässt gegenüber seinem Gesprächspartner seine Mimik schweigen, nichts anderes. Wer von einer Angeklagten verlangt, ihr Gesicht, ihre Mimik müsse allen Richtern ständig sichtbar sein, spricht ihr letztlich das Recht auf diese bestimmte Form des Schweigens ab. Dieses Schweigen mag enervieren - aber ist es deshalb schon ungebührlich? Wohl kaum. Schleier tragen ist in Österreich (noch) nicht verboten, anderswo tatsächlich Teil der Alltagskultur, und wer an die eingangs erwähnten Plakate denkt, mag vielleicht verstehen, dass manche Frauen ihr Gesicht in dieser Gesellschaft nicht gerne herzeigen - ob sie das religiös korrekt herleiten oder nicht, ist wohl irrelevant.

Autoritärer Machtanspruch

Kann ein Strafprozess gegen Angeklagte tatsächlich nur durchgeführt werden, wenn ihre Mimik ständig sichtbar bleibt? Und wenn ja, wie weit geht das? Sind Angeklagte, die krankheitsbedingt ständig dunkle Brillen tragen müssen, dauerhaft verhandlungsunfähig? Was tun mit Phobikern, oder Lungenkranken, denen ihr Arzt das ständige Tragen von Gesichtsmasken verschrieben hat? Und Angeklagte, die drei Stunden ihrem Verfahren mit absolutem Pokerface folgen, wann genau flögen sie hinaus? Wie viel Make-up ist vor Gericht erlaubt, und wie steht's mit Angeklagten nach einer Botox-Behandlung? Zugegeben, das alles kommt vor Gericht selten vor. Aber die Regel, die die Justiz hier aufgestellt hat, hat nur dann Bestand, wenn sie für alle diese Fälle gilt.

Sonst kommt nämlich ein Verdacht auf: Es geht gar nicht so sehr um Wahrheitsfindung. Es geht vielmehr - auf dem Boden von Vorurteilen gegen alles, was mit dem Islam zu tun hat - um die Durchsetzung eines autoritär vorgetragenen Machtanspruchs: Schau mich an, wenn ich mit dir red. (Georg Bürstmayr, DER STANDARD Printausgabe, 17.11.2008)

Zur Person:

Georg Bürstmayr ist Rechtsanwalt in Wien.

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    Posting 1 bis 25 von 385
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    valtheWU
    13.12.2008 22:47
    schönes foto,

    das erste natürlich.

    catfish eyes
    11.12.2008 12:51

    Danke, gut geschrieben!
    Worüber man streiten könnte, ist, ob Nacktheit wirklich ungebührlich ist...

    NotDarkYet
    21.11.2008 14:01
    In Großbritanienen gibt es bereits die ersten offiziellen Schari'a-Gerichte

    Wie vor kurzem bekannt wurde, gibt es bereits offiziell anerkannte erste islam. Gerichte, welche nach der Schari'a urteilen.

    Die Schari'a Gerichte sind für kleiner Zivilprozesse (Erbstreitigkeiten) aber auch z.B.Gewalt in der Familie verantwortlich.

    Bei einer Erbstreitigkeit sprach das islam. Gericht (in Großbritanien) den Söhnen entsprechend der Schari'a den doppelten Erbteil zu den die Töchter erhielten.

    Quelle:
    http://www.timesonline.co.uk/tol/news/... 749183.ece

    Tompkins, Mr. Tompkins
     
    24.11.2008 10:51
    Sie haben natürlich Recht, ...

    ... es muß Mediatoren heißen.

    Das sind Schiedsgerichte, auf die sich beide Parteien einigen müssen und die auch nicht Britisches Recht aushebeln dürfen. Mit Scharia in voll Härte ist da nix. Und das ist auch sehr begrüßenswert. Nur hier Panik zu verbreiten, halte ich für fehl am Platz.

    Wenn da jetzt den Schwestern weniger vom Erbe zugesprochen wurde als den Brüdern ist das für mich doppelt furchtbar. Weil wie unterdrückt müssen diese Frauen sein, um dem zuzustimmen. Hier aber eine Installation islamischen (oder gar islamistischem) Rechts zu sehen halte ich für Paranoia. Unterdrückung von Frauen hat auch in der christlichen Welt eine lange Tradition.

    Waldi Kommbaldi
    06.12.2008 16:54

    Das ist erst der Anfang. Warten Sie nur noch ein paar Jahre, dann wird es auch Rechtssprechung nach islamischen Gesetz geben.

    Tompkins, Mr. Tompkins
     
    06.12.2008 17:18
    Angsthase!

    Warum sollte das passieren? Maximal deswegen, weil Leute wie Sie danach rufen!

    Tompkins, Mr. Tompkins
     
    24.11.2008 00:00
    Dadurch, daß Sie es ständig wiederholen, ...

    ... wir der Schaß auch nicht wahrer! Das sind Mentoren, keine Gerichte.

    edu2
    15.02.2009 16:38
    Dadurch, daß Sie es ständig wiederholen, ... ... wir der Schaß auch nicht wahrer!

    Dadurch, dass Sie es ständig verniedlichen, wird der Weg in eine Parallelgeselschaft immer breiter!!!

    Marie Sandoz
    21.11.2008 10:30
    Gequirlete Eh-schon-wissen-was!

    Ich gründ jetzt eine Religion, die das Unten-ohne vorschreibt. Ausnahmslos auch vor Gericht!

    wwg
    21.11.2008 01:14
    Rechtsstaat bankrott

    Ein weiterer Punkt in einer langen Liste wo sich Oesterreich als autoritaerer Staat mit einer korrupten Justiz outet.

    Die zwei duerften ausserdem gar nicht vor Gericht stehen, ihr Computer wurde mit zum Zeitpunkt der Untersuchung illegalen Mitteln untersucht ("nein wir haben keinen illegalen Trojaner installiert, bloss Software zum auslesen der Daten"), ausserdem ist die Anklage sowieso konstruiert, das Video findet sich im Internet, das einzige was der junge Mann dort erzaehlt ist dass es unklug ist an voelkerrechtswidrigen Militaeraktionen teilzunehmen, weil das Anschlaege provozieren koennte. Er sagt nirgends "ich werde...", er warnt bloss.

    Buergerrechte, zowos brauch i des. Hauptsache ma kann auf Moslems hinhaun.

    zimbo
     
    21.11.2008 10:37
    Stimmt !

    Das "Drohvideo" ist auch sehr schnell verschwunden.

    Hätte ja sein können, dass viele Österreicher das anders sehen.

    Kassandra
    20.11.2008 14:30
    SO verschleiert

    wie die ist, könnte sich ja eigentlich jede(r) hinter diesem Tuch verstecken!

    Alexander Neumaier
    20.11.2008 12:31
    Das Recht auf einen fairen Prozeß

    bedingt die Anwesenheit des Angeklagten.
    So weit so gut.
    Wenn aber der Angeklagte sich selbst durch einen Regelbruch, siehe die zugehörige OGH Entscheidung zur Verschleierung, aus dem Verfahren ausschließt, dann hat sich die Situation aber grundlegend geändert.
    Dann schließt nicht der Staat oder der Verhandlungsführende den Angeklagten aus, sondern der Angeklagte selbst.
    Womit der Autor in gewohnter Manier sich wieder einmal selbst als unbrauchbaren und ideologisch blinden Anwalt empfiehlt.
    Herr "Kollege", legen Sie die ideologische Opferrolle ab und bewegen sie sich in Richtung Realität!
    Das schadet auch einem Anwalt nicht.

    NotDarkYet
    20.11.2008 11:37

    1.) Der OGH hat bestätigt, dass es rechtmäßig ist, eine verschleierte Frau von der Verhandlung auszuschließen.

    2.) Was hat der Hr. Rechtsanwalt für ein Problem mit Nackten?
    Wenn ich Anhänger einer Nudistenreligion bin, die dem kleinen Zumpf huldigt, welcher alles Leben auf der Welt erschaffen hat - warum darf ich dann nicht nackt vor Gericht auftreten?
    "Strafrichter haben in ihrem Leben so viel gesehen, das bissl " Nacktheit "werden sie da schon aushalten."

    Warum sollte also Nacktheit ungebührlich sein, Verschleierung aber nicht?

    Simba
    21.11.2008 09:38
    Punkt 1.

    Der OGH irrt nicht zum erste mal und kommt nach ein paar Jahren daher um alles wieder aufzuheben und anders zu machen.

    2.) Verschleierung ist mit der spießigen Moral und dem Sittenbild der Europäer vereinbar. Nacktheit nicht. Daher ist Nacktheit ungebührlich, Verschleierung nicht.

    NotDarkYet
    21.11.2008 09:49

    1.)
    Es steht weder Ihnen noch mir zu zu beurteilen ob der OGH irrt oder nicht.
    Genausowenig wie es Haider zugestanden hat zu behaupten, der VGH würde sich irren.
    Wenn jemandem ein OGH-Urteil nicht passt, dann kann er sich an den Europ. Gerichtshof für Menschenrechte wenden.

    2.)
    Wenn es bei der Ungebührlichkeit nur um die "spießige Moral" geht, so kann ich Ihnen versichern, dass es gar nicht so wenige Menschen gibt, die Nacktheit weniger ungebührlich finden als die Unterdrückung der Frauen.

    Simba
    21.11.2008 17:34

    Bei Punkt 2 kann man diskutieren. Es laiufen aber mehr Frauen verschleiert zum Einkaufen als Nackt. So gesehen....

    Zu Punkt 1 muss ich Ihnen sagen, dass mir das sehr wohl zusteht. Es gibt haufenweise Menschen, die sich mit Urteilen der Höchstgerichte beschäftigen und diese kritisieren oder dazu verwenden, ihre eigenen Argumente zu untermauern. Je nachdem, was man gerade braucht, beruft man sich dann auf den OGH oder legt dar, dass der OGH aus diesen und jenen Gründen nicht Recht hat. Manchmal schreibt man auch nur einen einschlägigen Artikel. Und manchmal schafft man es, die Rechtsprechung des OGH zu kippen. Warum sollten nur Leute, die direkt betroffen sind, sich mit Urteilen beschäftigen dürfen?

    Shirin Maier
    19.11.2008 15:54
    Gääähn! Das kennen wir ja schon von diesem Autor...

    Was glaubt er denn, was passiert, wenn ich mit einer Plastiktüte über dem Kopf vor Gericht erscheine? Die werde ich abnehmen müssen oder ich fliege raus... Die Gesichtsverschleierung hat mit einer relig. Pflicht nichts zu tun, sondern ist Privatphilosopie der Frau S. u die hat sie vor dem Gericht abzugeben. Religionsausübung??? Lächerlich, das ganze....

    freiheit herrscht nicht
     
    19.11.2008 22:08

    Meine Eltern haben mir als Kind strikt verboten eine Plastiktüte(Sackerl) über den Kopf zu ziehn. Hatte aber mit Sicherheit keine religiösen Gründe...

    ...........
    19.11.2008 13:07

    Um Botox-userInnen und sonstigen Auswelchemgrundauchimmer-Masken-TrägerInnen ihre freie Wasauchimmer-Ausübung weiterhin zuzulassen, gäbe es die Möglichkeit EEGs zu verwenden.... (?)

    Simba
    19.11.2008 11:56
    Danke für diesen Artikel!

    Gerade weil ihn die meisten nicht verstehen, weil sie keine Ahnung von Gesetzen und schon gar keine Ahnung von einer EMRK oder einem fairen Verfahren haben, ist es höchst notwendig immer und immer wieder darauf hinzuweiesen, dass es überhaupt nicht um die Auslegung rel. Befindlichkeiten sondern um Verfahrensrechte geht, die die österreichsiche Justiz einhalten müsste (wenn sie nicht irgendein gravierendes Problem hätte).

    haha datenschutz
    19.11.2008 09:42

    cool. dann gründe ich die religionsgemeinschaft "bedingungslose huldigung von ronnie mcdonalds" und trete vor gericht mit einem clownkostüm, roter pappnase und weißer schminke.

    Sreten Colic1
    19.11.2008 07:11
    Bin schon soo müde...

    ...aber bitte. Hier nochmal:
    Liebe Frau Mona S. bitte nehmen Sie folgendes zur Kenntnis (und sagen Sie es bitte ihrem Kollegen Papst Ratzinger weiter):

    Nein! Ich und Leute wie Ich sind nicht unwissend und im Irrtum verharrend! Wir sind auch keine Vollidioten! Hören Sie (und Ratzinger) endlich auf, uns zu beschimpfen! Für Immer!

    Nein! Ich muss ihren Glauben nicht tolerieren!
    Es sei denn, Sie (und Ratzinger) lassen Leute wie mich (und unsere Kinder) mit ihrem Glauben in Ruhe. Für Immer.

    Nein! Ihre Art zu leben und zu glauben ist nicht die einzig wahre und richtige!
    Andere haben das Recht Anderes zu glauben und anders zu leben!
    Ohne dafür verbrannt oder in die Luft gesprengt zu werden.
    Hören Sie (und Ratzinger) also endlich au

    WunzelPunzel
    18.11.2008 12:48
    warum ausschliessen?

    wie erwähnt, ein nicht-kommunizieren gibt es nicht. non-verbale kommunkation ist ach mit schleier möglich.

    imho scheint frau mona s. ohnehin eine streitbare persönlichkeit zu sein. es ist daher zu erwarten, dass sei im laufe des prozesses unter ihrem schleier wohl nicht cool bleiben, sondern ihre ansichten sicher kundtun wird.

    Wolfgang Groiß
    18.11.2008 11:46
    Schleier = Schweigen?

    Also ich für meinen Teil kann die Argumentation, die Verschleierung wäre quasi das mimische Äquivalent des Schweigens nicht nachvollziehen.

    Das mimische Äquivalent des Schweigens wäre meiner Meinung nach das "Pokerface".

    Eine Maskierung/Verschleierung entspräche IMO eher dem Tragen eines Knebels.




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