St. Pölten - Jener Polizist, der sich wegen Raubes am Mittwoch am Landesgericht St. Pölten verantworten musste, hat sich in vollem Umfang schuldig bekannt. Der ehemalige Beamte soll am 9. Juni eine Bank in Absdorf (Bezirk Tulln) überfallen und rund 31.000 Euro erbeutet haben. Motiv für die bis ins Detail geplante Tat seien Geldsorgen gewesen. Der Beamte wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Schuldspruch ist rechtskräftig. Der Angeklagte als auch Staatsanwältin Christiane Burkheiser nahmen das Urteil an.

Die verhängte Strafe solle eine "abschreckende Wirkung" erzielen, so Richterin Doris Wais-Pfeffer. "Gerade ein Kriminalbeamter sollte wissen, wie mit den gesetzlich geschützten Werten umzugehen ist", erklärte die Richterin .

Verzweifelter Entschluss

"Es ist ein verzweifelter Entschluss in mir gereift", gab der Ex-Polizist zu Protokoll. Mit der Beute hätte er seine schwer kranke Mutter davor bewahren wollen, in ein Heim zu kommen. Er habe seine Mutter und seine ebenfalls betagte Schwester stets finanziell versucht zu unterstützen. Der verheiratete Mann und Familienvater hatte eigenen Angaben zu Folge Schulden in Höhe von 80.000 bis 100.000 Euro angehäuft.

Der Mann habe bei dem Überfall den allein anwesenden Kassier vermutlich mit einer Spielzeugpistole bedroht und mit Kabelbindern gefesselt. Er bediente sich anschließend selbst aus dem Tresorraum und flüchtete. Dem Angestellten gelang es, sich selbst zu befreien und die Polizei zu alarmieren. Das Fluchtfahrzeug mit gestohlenem Kennzeichen wurde 500 Meter von der Bank entfernt in Brand gesetzt gefunden worden.

Kurz vor dem Überfall habe der Beschuldigte als Ablenkungsmanöver noch vorgetäuscht, einen Verkehrsunfall beobachtet zu haben. Die Stimme des Mannes bei dem Anruf wurde auf Tonband aufgezeichnet. Dadurch konnten sie den ehemaligen Beamten drei Tage nach dem Coup festnehmen.Für den Verurteilten ist dieser Schuldspruch automatisch mit der Entlassung aus dem BK sowie mit Amtsverlust verbunden. Man könne ihm persönliche Probleme, die Betreuung der schwer kranken Mutter, nicht absprechen, so Richterin Doris Wais-Pfeffer bei der Urteilsbegründung. Aber die Tat sei konkret geplant gewesen und der bedrohte Bankangestellte habe gefürchtet. (APA)