Wien - Der Verfassungsgerichtshof hat nun jene Bestimmung im Glücksspielgesetz als verfassungswidrig aufgehoben, die für allfällige Schadenersatzansprüche bisher eine Frist von sechs Monaten vorgesehen hat. Diese sei "unsachlich kurz" und widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz.
Eine sachliche Rechtfertigung für die Privilegierung der Casinos - üblicherweise tritt im Schadenersatzrecht Verjährung erst nach drei Jahren ein - sei nicht gegeben.
Der Innsbrucker Anwalt Günther Riess, der mehrere Spielsüchtige in Schadenersatzverfahren gegen die Casinos Austria vertritt, bezeichnete den VfGH-Entscheid als "fantastisch". (APA)
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Verbote & die Diskussion darüber gesammelt in einem Schwerpunkt
Wen verklagen die Handy-Süchtigen?
Wen verklagen die Einkauf-Süchtigen?
Wen verklagen die Schokolade-Süchtigen?
Und wen verklagen all die Drogen-Abhängigen?
Suchtgefahren lauern überall und die Casinos sind nicht verführerischer als alle anderen Anbieter.
Glattes Fehlurteil.
Denn was hier nicht berücksichtigt wird ist die Tatsache, dass die Betroffenen, also die Spielsüchtigen schon beinahe kriminelle Energie anwenden, um die Kontrollen der Kasinos zu umgehen.
Üblicher Weise betritt man ein Kasino, geght zur Kassa und legt sienen Ausweiß vor, von diversen Gesichtserkennungssoftware abgesehen...
Kann nun jeder Exalkoholiker Billa verklagen, weil man ihm dort Schnaps verkauft hat??
Billa kann nicht verklagt werden, weil es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Es gibt aber ein Glücksspielgesetz, wo die Sorgfaltspflicht und die Schadenersatzansprüche geregelt sind. Und falls jemand wirklich sich am Entrée mit krimineller Energie vorbeischwindeln sollte, wird er auch nicht klagen können.
Casinos Austria wurden zum Teil abgeschafft und denen jeder anderen Privatfirma angepasst.
Tasache ist doch, dass der vielgepriesene Spielerschutz der Casinos offensichtlich - siehe Pressemeldungen über die vielen Verurteilungen und Scahdensersatzzahlungen - ganz offensichtlich zu Gunsten der Ausbeutung Spielsüchtiger "ignoriert" wurde.
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