Die nächsten Grenzwertüberschreitungen kommen so sicher wie Weihnachten.

Graz - Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Sommer, welches festhielt, dass jeder Bürger das Recht hat, die Erstellung eines Aktionsplans gegen Feinstaub zu erwirken, war es nur eine Frage der Zeit: Landeshauptmann Franz Voves (SP) bekam nun Post von Christian Wabl, der die Republik wegen der starken Feinstaubbelastung in seiner Heimatstadt Graz geklagt hatte und vorerst abgeblitzt ist. (Wabl und seine Nebenkläger wollen in die nächste Instanz weiterziehen.) Wabl verfasste einen Antrag auf Erlassung eines Aktionsplanes und Erweiterung des bestehenden Maßnahmenkataloges zur Verringerung der Luftschadstoffe PM10 und NO2 in der Steiermark.

Er zeigt sich optimistisch, dass das EuGH-Urteil "etwas in Bewegung gebracht hat". Zur Gefahr von Feinstaub häufen sich derweil international wissenschaftliche Belege: Zuletzt ergab eine Schweizer Studie, dass die kleinen Partikel bereits Föten im Mutterleib schädigen.

Aus dem Büro Voves hieß es gegenüber dem Standard, man werde den Antrag zuerst an den verantwortlichen SP-Umweltlandesrat Manfred Wegscheider weiterleiten, bevor der Landeshauptmann Stellung bezieht. (Colette M. Schmidt, DER STANDARD Printausgabe, 12.11.2008)