London/Wien - Gemeindewohnungen, die nur befristet vergeben werden. Deren arbeitslose Bewohner nachweisen müssen, dass sie einen Job suchen. Und deren Einkommen regelmäßig überprüft wird. Mit derart revolutionären Plänen schlägt sich die erst vor einem Monat ins Amt gekommene britische Wohnbauministerin Margaret Beckett herum, berichtet die Times. Die Labour-Politikerin steht unter dem Druck, bis Jänner die Regelungen für neue Mieter zu reformieren, da die Wartelisten immer länger werden.

Fast vier Millionen Menschen, die 1,6 Millionen Haushalte repräsentieren, versuchen derzeit, verbilligten Wohnraum zu bekommen. Frei werden dagegen nur 170.000 Wohnungen jährlich - rein rechnerisch beträgt die Wartezeit also zehn Jahre.

Beckett prüft nun verschiedene Vorschläge, um möglichen Missbrauch zu verhindern und rascher Wohnungen für Bedürftige bereitstellen zu können. Etwa, dass die Gemeindewohnungen zunächst nur auf drei bis vier Jahre befristet vermietet werden sollen und es dann zu einer Überprüfung kommen soll. Ist das Einkommen dann höher als in den Förderrichtlinien, sollen die Mieter entweder mehr zahlen oder die Wohnung im Mietkauf erwerben.

So soll vermieden werden, dass die Mieter immer reicher werden und das Mietrecht auch auf ihre Kinder übertragen, während Menschen mit niedrigem Einkommen auf dem freien Markt nach Unterkunft suchen müssen. Ein prominentes Beispiel dafür war Frank Dobson, schreibt die Times. Der wurde im Jahr 1997 Gesundheitsminister - und lebte weiter in seiner Londoner Gemeindewohnung.

Fünf Jahre in Wien

In Wien ist die Lage etwas entspannter. Rund 220.000 Gemeindewohnungen gibt es in der Bundeshauptstadt, acht- bis zehntausend davon werden jährlich neu vergeben, berichtet Daniela Strassl, Direktorin von "Wiener Wohnen". 16.000 Menschen warten auf einen Platz in den Symbolen des "roten Wien" - durchschnittlich also ein bis eineinhalb Jahren. Für große 5-Zimmer-Einheiten kann es aber bis zu fünf Jahre dauern.

Die Einkommensgrenze beträgt derzeit 27.020 Euro jährlich für Berechtigte - recht großzügig, da laut Statistik Austria im Jahr 2006 das durchschnittliche Einkommen eines Österreichers 18.361 Euro betrug. Die Grenze gilt nur bei Eintritt in den Mietvertrag, überprüft wird sie nicht mehr. Auch die Weitergabe innerhalb der Familie ist möglich, Einkommensgrenzen spielen dann keine Rolle mehr. (Michael Möseneder/DER STANDARD, Printausgabe, 11. 11. 2008)