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370.000 Personen wählten bei der Nationalratswahl per Brief, viele von ihnen jedoch nicht richtig.

Foto: APA/Schneider

Wien - Sehr skeptisch steht Robert Stein, der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, den Plänen der Koalitionsverhandler gegenüber, bei der Briefwahl das "Schlupfloch" zu schließen, das es ermöglicht, auch noch nach Wahlschluss die Stimme abzugeben. Für nötig hält er eine Vereinfachung der Briefwahl - nämlich der Bestimmung, wonach auf der Wahlkarte das Datum der Stimmabgabe angegeben werden muss, sagte Stein.

Datumsangabe ändern

Sieben Prozent der per Brief abgegebenen Stimmen waren bei der Nationalratswahl nicht in die Auszählung miteinzubeziehen (bei rund 370.000 gültigen Stimmen) - vier Prozent, weil das Datum nicht angegeben war und drei Prozent wegen fehlender Unterschrift. Auf die Unterschrift - die eidesstattliche Erklärung, dass der Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt wurde - will Stein nicht verzichten. Aber bei der Angabe des Datums sieht er Änderungsbedarf: So könnte man z.B. darauf verzichten, wenn die Wahlkarte vor dem Wahlschluss bei der Wahlbehörde eingelangt ist.

Das "Schlupfloch" der (im Gesetz verbotenen) Stimmabgabe nach Wahlschluss zu schließen, wäre aus Sicht des Wahlrechtsexperten aber "sehr schwierig". Denn es gebe kaum eine Möglichkeit dafür, ohne gleichzeitig wieder große Mengen von nicht einzubeziehenden Wahlkarten zu produzieren. Deren Zahl würde von jetzt sieben Prozent wohl in den zweistelligen Bereich wachsen, meint Stein, denn "der Postkasten sagt den Wählern ja nicht, dass es zu spät ist."

Frist vorziehen "problematisch"

Würde man die Frist für das Einlangen der Briefwahl-Stimmen vorverlegen, müsste man gleichzeitig auch für den Druck der Stimmzettel relevante Fristen anpassen - um den Auslandsösterreichern genügend Zeit für die Stimmabgabe zu lassen. Derzeit müssen Wahl-Briefe spätestens am achten Tag nach der Wahl bei der Wahlbehörde einlangen. Verlegt man dies zum Wahlsonntag, müsste auch das Datum für die Einbringung der Landeswahlvorschläge (vom 37. auf den 44. Tag vor der Wahl) oder den Stichtag (vom 61. auf den 68. Tag vor der Wahl) jeweils um eine Woche vorgezogen werden.

Dies wäre vor allem problematisch, wenn eine Koalition geplatzt ist und deshalb vorgezogenen Wahlen stattfinden. "Für eine Regierung, die nicht mehr weiter kann, wäre das eine lange Zeit der Vakanz", merkte Stein an.

Er verwies darauf, dass man die Frage der Stimmabgabe nach Wahlschluss anlässlich der Einführung der Briefwahl 2007 schon "gründlich überlegt" habe - mit dem Ergebnis, dass es am sinnvollsten sei, die seit Einführung des Auslandsösterreicher-Wahlrechts 1990 geltende Regelung (achter Tag nach der Wahl) zu übernehmen. Die "Hintertür", dass Stimmen auch noch nach der Wahl abgegeben werden könnten, hätte es schon seit damals gegeben - und zwar auch für das Inland. Denn auch früher sei toleriert worden, wenn Wahlkarten aus dem Ausland ins Inland mitgebracht und hier aufgegeben wurden. (APA)