Bild nicht mehr verfügbar.

Das Geld wird in der Clearing-Bank noch nicht gezählt, weil sich die Banken vor neuen Risiken fürchten.

Foto: APA/EPA

Wien - Die Lobgesänge der Banken auf die staatlichen Stützungsaktionen zugunsten des Sektors sind verklungen. Zumindest, was die Zuführung von Liquidität über eine neue Clearingstelle anbelangt. Das Haftungsvolumen von 75 Milliarden Euro, das der Bund für die Belebung des eingefrorenen Geldmarktes bereit stellen will, bleibt vorerst unangetastet.

Grund dafür seien große Risiken und restriktive Hilfe der Republik, heißt es aus Bankenkreisen. Bevor der Finanzminister einspringe, werde von den Geldinstituten eine Solidarhaftung eingefordert, ist zu hören. Zwar habe es hier in den Verhandlungen kleine Fortschritte gegeben, es seien aber viele Fragen offen geblieben. Nun wurde ein Gutachten bei der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgruppe KPMG in Auftrag gegeben, das die Bedenken des Kreditapparats untermauern soll.

Dem Vernehmen nach bestätigt eine vorläufige Version der Experten die Skepsis. Konkret müssten etwaige Ausfälle im Geldhandel von der Clearingstelle, die den Banken gehört, getragen werden. Verluste würden die Kapitaldecke der bei der Kontrollbank angehängten Spezialgesellschaft anknabbern, die Banken müssten diese Schmälerung in ihren Bilanzen konsolidieren. Vorgesehen ist, dass sie 180 Millionen Euro investieren. Auch von Nachschusspflichten der Institute an die Clearingstelle ist die Rede, wenn dieser die Luft ausgehen sollte. "Man fragt sich, wofür die Bundeshaftung gut sein soll, wenn alle Risiken von den Banken getragen werden müssen", meint ein Insider.

Strenge Finanzprokuratur

Verantwortlich für die nun auftretenden Verzögerungen - die Clearingstelle sollte bereits operativ tätig sein - wird die Finanzprokuratur gemacht, deren Leiter Wolfgang Peschorn die Ausgestaltung der Spezialeinrichtung vorgibt. Er war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, weil er in Permanenz mit den Banken über Staatshilfen verhandelt. Im Finanzministerium zeigt man sich über die Zweifel der Banken verwundert. Zwar wird bestätigt, dass die Clearingstelle ihren Betrieb noch nicht aufgenommen habe, allerdings stünden die Vereinbarungen. Dass die Finanzprokuratur auf den effizienten Einsatz von Steuergeldern Bedacht nehme, liege in der Natur der Sache, heißt es aus dem Ressort. Geleitet wird die Clearing-Bank übrigens von den beiden Bankern Johann Kernbauer (Bank Austria) und Peter Nowak (Erste Bank).

Das "Bundesgesetz zur Stärkung des Interbankmarktes", wie das Gesetz heißt, soll dafür sorgen, dass überschüssige Liquidität von Banken und Versicherungen auch an jene verliehen wird, die sie benötigen. Genau diese Basisfunktion wurde in den letzten Wochen wegen des gegenseitigen Misstrauens vom Markt nicht erfüllt. Das Gesetz fixiert die Bundeshaftung im Falle von Forderungsausfällen. Und es stellt Garantien zur Verfügung, damit die Finanzinstitute Geld am Markt aufnehmen können. Dafür bezahlt der Sektor auch eine Gebühr im Ausmaß von 0,5 Prozent der geliehenen Mittel.

Die Staatshilfe für die Geldwirtschaft hat bereits die Industrie auf den Plan gerufen. Sie wünscht sich vergleichbare Unterstützung für produzierende Unternehmen, die ebenfalls auf Refinanzierungen angewiesen sind. Im Rahmen des bestehenden Gesetzes ist das allerdings nicht möglich. (Andreas Schnauder , DER STANDARD, Print-Ausgabe, 06.11.2008)