Graz - Vier Steirerinnen aus dem Suchtgiftmilieu sind am Dienstag am Grazer Straflandesgericht zu unbedingten Haftstrafen verurteilt worden. Im Mittelpunkt des Verhandlung stand der Drogentod eines 16-Jährigen, den die Frauen laut Staatsanwältin mitzuverantworten hatten. Bei den Einvernahmen bekannten sich die vier Frauen - sie sind zwischen 21 und 32 Jahre alt - schuldig. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Der junge Grazer starb in der Nacht auf den 19. März, nachdem ihm am Abend zuvor von einer der Angeklagten eine Substitolspritze gesetzt worden war. Trotz merklicher Beeinträchtigung des Burschen (u.a. Bewusstlosigkeit, schwache Atmung) holten die vier Frauen - sie verbrachten die Nacht gemeinsam in der Wohnung einer der Angeklagten - keine Hilfe. Gegen Mitternacht wurde sogar eine bereits verständige Mannschaft des Roten Kreuzes nach nur einer Minute wieder abbestellt. Als Grund gaben die Frauen vor Gericht an, dem 16-Jährigen sei es plötzlich wieder besser gegangen. Nach Ansicht des Richters waren hingegen Angst vor Problemen mit Polizei und Vermieter der Grund.

Ins Stiegenhaus gelegt

Bei den Einvernahmen kam es immer wieder zu widersprüchlichen und unklaren Aussagen über den Ablauf der verhängnisvollen Nacht. Oft hieß es: "Ich weiß es nicht, ich kann mich nicht mehr erinnern." Vor allem über den Morgen, an dem sie den Toten "in Panik" ins Stiegenhaus legten, wussten die Frauen wenig zu berichten.

Alle Verurteilten sind drogenabhängig. Obwohl sie auch am verhängnisvollen Abend unter Suchtgifteinfluss standen, seien sie zurechnungsfähig gewesen, sagte die Staatsanwältin. Sie hätten erkennen müssen, in welcher Gefahr der 16-Jährige schwebt. Der Schöffensenat schloss sich dieser Ansicht an. Eine 24-Jährige - sie hat die tödliche Spritze gesetzt - wurde wegen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang und Suchtgifthandels zu vier Jahren Haft verurteilt. Die 21-jährige damalige Lebensgefährtin des Burschen und die 28-jährige Wohnungsbesitzerin erhielten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen unbedingte Haftstrafen von eineinhalb bzw. einem Jahr. Die 32-jährige Angeklagte wurde wegen Suchtgifthandels zu fünfeinhalb Jahren verurteilt.

Die 32- und die 24-Jährige sollen seit Jahren in Graz mit Substitolkapseln und Tabletten gedealt haben. Die hohen Strafen resultieren nach Angaben des Richters daraus, dass die beiden mehrfach Verurteilten derzeit in Haft besser aufgehoben seien - dazu kam erschwerend kam die Mitverantwortung beim Drogentod des Jugendlichen. Die 28-Jährige war wegen Geldstreitigkeiten in eine Schlägerei mit einer anderen Frau involviert gewesen. Auch hierzu zeigten sich die Angeklagten geständig.(APA)