Luxemburg - Nach Ansicht eines Rechtsgutachters beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) steht das Einwanderungsrecht der einzelnen europäischen Länder über den Freizügigkeitsrechten innerhalb der Europäischen Union. Andernfalls wäre das auch für die gesamte EU wichtige Einwanderungsrecht zu leicht zu umgehen, erklärte der so genannte Generalanwalt Leendert Adrie Geelhoed am Donnerstag in Luxemburg. Ein Urteil wird noch vor der Sommerpause erwartet. Der EuGH ist dabei nicht an das Gutachten gebunden, folgt den Generalanwälten aber in den aller meisten Fällen.

Im konkreten Fall wollten eine Britin und ihr marokkanischer Ehemann das britische Einreiseverbot umgehen. Trotz der Ehe wollte Großbritannien den Mann nicht ins Land lassen, weil er bei einem früheren, auf einen Monat befristeten Aufenthalt mehrere kleinere Straftaten begangen hatte. Daraufhin nahm die Frau für sechs Monate eine Arbeit in Irland auf, das auch den Mann befristet einreisen ließ. Danach wollten beide wieder nach Großbritannien ziehen. Sie stützten sich darauf, dass EU-Bürger bei Arbeitsaufnahme in einem anderen europäischen Land den Ehepartner grundsätzlich ungeachtet seiner Herkunft mitnehmen dürfen.

In seinem Gutachten unterstrich Geelhoed jedoch das Recht der einzelnen Länder, Ausländer aus Nicht-EU-Staaten vor ihrer Einwanderung zu überprüfen. Dieses Recht könne aber allzu leicht unterlaufen werden, wenn es beim Ehegatten-Umzug außer Kraft bleibe. Im konkreten Fall hatte die Britin offen eingeräumt, dass sie nur zu diesem Zweck die vorübergehende Arbeit in Irland aufgenommen hatte. (APA/AFP)