Haftung für spielsüchtige Casino-Gäste: Frist für Klage zu kurz

29. Oktober 2008 14:45

OGH sieht Privilegierung eines Monopolbetriebs - Spielbank muss Vorsorgemaßnahmen treffen um gefährdete Spieler am Betreten des Casinos zu hindern - Haftet sonst für die erlittenen Verluste

Wien - Der OGH hatte sich mit dem GSpG auseinanderzusetzen, nachdem ein Wiener eine Klage einreichte, weil er im Jahr 2004 bei regelmäßigen Besuchen in Casinos mindestens 310.000 Euro verspielt hatte. Er behauptet, in Folge seiner Spielsucht geschäftsunfähig gewesen zu sein, was die Casinos Austria ausgenützt hätten. Dafür verlangt er nun eine Wiedergutmachung von 250.000 Euro.

Seine Forderungen wurden in zwei Instanzen abgewiesen, weil die Wiener Gerichte - im Unterschied zu jenen in Tirol - keine Bedenken gegen das GSpG hatten. Dagegen legte sein Rechtsbeistand, der Innsbrucker Anwalt Günther Riess, Revision beim OGH ein, womit der Mann doch noch zu seinem Geld kommen könnte, sollte der VfGH die zur Debatte stehende Gesetzesbestimmung "kippen".

Bonität prüfen

Konkret geht es um den Par. 25 Abs. 3 GSpG, der den Casinos Austria vorschreibt, Auskünfte über die Bonität jener Spieler einzuholen, bei denen Häufigkeit und Intensität der Casino-Besuche den Verdacht nahe legen, dass diese damit ihre wirtschaftliche Existenz gefährden.

Unterlässt die Spielbank gewisse Vorsorgemaßnahmen, warnt sie etwa die betroffenen Spieler nicht oder hindert diese in letzter Konsequenz nicht am Betreten des Casinos, haftet sie unter Umständen für die erlittenen Verluste der Betroffenen bis zur Höhe des jeweiligen Existenzminimums

Schadenersatzklage

Nach derzeitiger Rechtslage wäre eine Schadenersatzklage innerhalb eines halben Jahres einzubringen.  Nach dem Innsbrucker OLG verstößt das gegen den Gleichheitsgrundsatz , da Schadenersatzansprüche nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) grundsätzlich nach drei Jahren ab Eintritt und Kenntnisnahme des Schadens verjähren.

Privilegierung eines Monopolbetriebs

Für das OLG und nunmehr auch für den OGH liegt damit "eine unsachliche Privilegierung eines Monopolbetriebs" (nämlich der Casino Austria, Anm.) vor. Der OGH teilt damit die Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Innsbruck, auf dessen Initiative in dieser Sache bereits ein Gesetzprüfungsverfahren beim VfGH anhängig ist. (APA)

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12 Postings
human ic
30.10.2008 11:13

wär ja auch zu einfach wenn sich der staat ein monopol als dealer sichert und sich dann aus der verantwortung zieht wenns um seine junkies geht.
im endeffekt bleibts sowieso an den steuerzahlern hängen, aber glücklicherweis stürzen nur die wenigsten so tief.

biggi729
30.10.2008 08:41

ok, sollen sie das geld zurückbekommen. und dann sofort entmündigen und unter sachwalterschaft stellen.

es ist echt zum kot**n, wie leute sich aus der verantwortung stehlen. machen sie bei spekulativen geschäften auch gern. solange alles gut geht, ist alles fein. und wenns schief geht, laufen wir zum kadi und verklagen die bank auf beratungsfehler.

Gilgamesh
29.10.2008 16:06

Einfach nur lächerlich....

Diese Leute versuchen mit allen Mitteln zu spielen und verklagen anschließend die Spielbank, wenn ihr Betrug gelingt.

Hier wird der Falsche bestraft, denn die Spielsüchtigen umgehen WISSENTLICH die Sperrfunktionen der Spielbanken....

Es regt sich aber kein Spielsüchtiger auf, wenn er die Sperren umgeht und gewinnt...
Alles schon erlebt, war einige Jahre bei einem Glückspielanbieter beschäftigt.......


jeff5
29.10.2008 19:37
solange einer weniger strafe bekommt, wenn er angetrunken ist, solange für eigene unzulänglichkeiten immer andere schuld sein sollen, wird es immer solche aktionen geben.

ich hab mit aktienfonds auch verloren, bin aber selbst schuld, weil ich gierig war.

aber nein, da wird ja jetzt gemotzt, schlechte berateung....etc....

das typische prinzip, der staat soll für alles geradestehen.

darum wird einmal alles krachen.

weil der staat sind wir.

Nope
29.10.2008 17:48
Und Sie haben WISSENTLICH für einen Glückspielanbieter gearbeitet?

... kennen Sie die Definition einer stoffungebundenen Sucht? Während der Zeit, als Sie beim "Glückspielanbieter" Ihr Geld verdient haben, haben Sie sich vermutlich erfolgreich eingeredet, dass die Leut eh alle selber Schuld sind und deswegen aus pädagogischen Gründen bis auf die Unterhose gepfändet gehören... ziemlich selbstgerecht, finden Sie nicht?

Gilgamesh
30.10.2008 13:23
Neuer Versuch... Ja wissentlich und ohne jeden Skrupel

Bevor sie hier groß reden, sollten sie sich zunächst einmal erkundigen z.b. über Sperrlisten, Gesichtserkennungssoftware, welche eingesetzt wird, damit diese Leute nicht Spielen können, von einer Ausweißpflicht mal ganz abgesehen...

Ich habe mir gar nichts eingeredet, weil es mir egal ist, niemand hat die Leute gezwungen mit dem Glückspiel anzufangen...

Selbstgerecht sind jene Leute, die gesperrt sind, dennoch Wege finden zu spielen, bei einem Gewinn ruhig bleiben und bei einem Verlust das Kasino verantwortlich machen...

Ganz ehrlich, ohne Angriff, sie haben keinerlei Ahnung von dieser Materie....

jeff5
29.10.2008 19:38
man muß ja nicht in ein casion gehen.

soviel ich weiß, wird keiner gezwungen.

sleepyc
29.10.2008 15:11
... na dann hindern's ihn.

na, dann spaziert er aus dem Casino Austria raus und in die nächst Automatenhütte rein. Na, und wem ist jetzt geholfen ???
Bei den Casinos Austria fließt das Geld zu einem Gutteil wenigstens wieder in den Steuertopf bzw in die Sporthilfe.

Nope
29.10.2008 17:42

als ob die Automatenbetreiber keine Abgaben zahlen würden... und dass der österreichische Sport ohne Casinos Austria zusperren müsste, ist ein Mythos, der von ebendiesen gerne verbreitet wird.

sleepyc
30.10.2008 11:24
ich hab nicht

gesagt, dass ohne den beitrag der casinos der sport in ö sterben würde.

Abgrund
29.10.2008 20:05

Die Automatenbetreiber zahlen sehr wohl Steuer, allerdings gerade so viel, wie sie gerade wollen, einmal abgesehen von der monatlichen Aufstellungsgebühr, die im Vergleich zur erzielten Rendite mehr als lächerlich ist. Bei den Casinos Austria geht jeder Cent, der in die Häuser hineingetragen wird, etliche Male unter Kameras durch, deren Aufzeichnungen von Organen der Spielbankenaufsicht kontrolliert werden, wird mehrfach protokolliert und das Ganze wird auch noch persönlich von Beamten des BmF überwacht. Diesen Aufwand betreibt der Staat bei den übrigen Anbietern leider nicht, würden diese gleich besteuert, bliebe nicht einmal mehr eine Handvoll von ihnen übrig.

Abgrund
30.10.2008 01:52

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