Wien - Die vier Wega-Beamte, die im April 2006 den Schubhäftling Bakary J. misshandelt haben, dürften nun doch suspendiert werden. Das ist die Konsequenz einer Entscheidung vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Dieser hat einer Berufung des Disziplinaranwalts stattgegeben, wonach die polizeiinterne Bestrafung der Beamten durch die Disziplinarbehörden zu milde gewesen sei. "Das Verfahren ist nun wieder offen, die Suspendierung müsste wieder in Kraft treten", sagte Rudolf Gollia, der Sprecher des Innenministeriums, am Dienstag. Es könnte auch noch zur Entlassung der Beamten kommen.

Strafrechtlich waren die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen zu bedingten Haftstrafen zwischen sechs und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatten dem 33-jährigen Gambier nach einer missglückten Abschiebung in einer Lagerhalle in Wien-Leopoldstadt im April 2006 umfangreiche Frakturen von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle zugefügt. Der Disziplinaranwalt sprach sich deshalb für ihre Entlassung aus, fand bei den Disziplinarbehörden aber kein Gehör.

Beamte zuletzt im Innendienst tätig

Die beim Bundeskanzleramt eingerichtete Disziplinar-Oberkommission reduzierte in zweiter Instanz sogar bei drei Beamten die ursprünglich verhängten Geldstrafen. Ihre Suspendierung war damals bereits aufgehoben. Die Männer waren zuletzt wieder im Innendienst tätig. Der VwGH hat den Bescheid der Disziplinar-Oberkommission nun wegen "Rechtswidrigkeit seines Inhalts" aufgehoben. Die Disziplinar-Oberkommission muss sich daher nun neuerlich mit dem Fall befassen. Für eine Entscheidung sind sechs Monate Zeit. Insider sagen, ein höheres Strafausmaß sei "wahrscheinlich".

Bakary J. befindet sich nach Angaben seiner Frau weiterhin in Österreich und in ärztlicher Behandlung. Er müsse regelmäßig verschiedene Ärzte aufsuchen. "Es geht ihm nicht gut", so die Ehefrau. "Er hat fast täglich Kopfschmerzen, die Wirbelsäule tut weh, er kann nichts Schweres heben." Die VwGH-Entscheidung bringe Erleichterung: "Ein bisschen ein Lichtblick. Es geht um Gerechtigkeit." (APA, spri, DER STANDARD Printausgabe, 29.10.2008)