UNCHR übt scharfe Kritik an Österreich

montage: derStandard.at

Wien/Brüssel - Wenigstens im Asylbereich kann die FPÖ einen deutlichen Erfolg für sich verbuchen und diesen ihren Leuten entsprechend verkaufen. Innenminister Ernst Strassser wollte die Familienzusammenführung aus der Quote herausnehmen und eine Frist von längstens drei Jahren einführen, in der ein Anspruch auf die Nachholung von Familienmitgliedern besteht.

Die FPÖ blockte ab - und setzte sich offensichtlich durch. Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung in einer bestimmten Frist wird es keinen geben, die Familienzusammenführung soll auch Teil der jährlich festgelegten Ausländerquote sein.

Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat übte Donnerstag scharfe Kritik an den bekannt gewordenen Asylplänen. Die Änderung, dass Asylgründe nur mehr in der ersten Instanz (Bundesasylamt) eines Verfahrens genannt werden dürfen, gehe völlig an der Realität vorbei, warnte der Chef des Wiener UNHCR-Büros, Gottfried Köfner. Der Bundesasylsenat ist nur mehr für formale Prüfungen zuständig.

Auch die Entscheidung, die Flüchtlingsbetreuung der deutschen Firma European Homecare zu übertragen, wurde weiter kritisiert. Das Ministerium habe sich leider für die preiswertere Variante auf Kosten der Qualität entschieden, meinte Werner Binnenstein-Bachstein von der Caritas, stellvertretend für die nicht zum Zug gekommene Bietergemeinschaft aus Caritas, Rotem Kreuz, Diakonie und Volkshilfe.

Irakflüchtlinge

Angesichts möglicher Flüchtlingsströme bei einem Irakkrieg plädiert Innenminister Ernst Strasser am Randes des EU-Innenministerrates in Brüssel für eine gerechte Aufteilung der Schutzsuchenden unter den Staaten der Gemeinschaft. Österreichs Standpunkt im Ministerrat sei allerdings, dass die Hilfe in erster Linie in der Region geleistet werden müsse: "Das bedeutet auch, dass Auffanglager im Iran und der Türkei gesucht werden", so Strasser.

In Schweden sollen zwei Flüchtlinge gestorben sein, weil ihnen eine ärztliche Behandlung versagt wurde. In Schweden gilt: ohne Aufenthaltsgenehmigung kein Recht auf Arzt. In Österreich ist die medizinische Versorgung mit der Aufnahme in Bundesbetreuung verbunden. Aber nur ein Drittel aller Asylwerber erhält staatliche Versorgung. Wegen dieser Ungleichbehandlung droht Österreich eine EU-Rüge. (völ, jwo, simo/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 28.2.2003)