Müsste der BZÖ-Abgeordnete Peter Westenthaler das Parlament verlassen, sollte seine Verurteilung rechtskräftig werden? derStandard.at hat nachgefragt
User "gr" wollte wissen, ob Peter Westenthaler vom BZÖ auch dann Abgeordneter sein darf, wenn er rechtskräftig verurteilt wird.
derStandard.at hat nachgefragt.
Peter Westenthaler wurde am 29. Juli 2008 wegen Falschaussage zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig. Angeblich hat Westenthalers Leibwächter auf dessen Wunsch den Pressesprecher der Ex-Justizministerin Karin Gastinger vermöbelt. Im Prozess gegen den Leibwächter soll Westenthaler dann falsch ausgesagt haben. Bis jetzt sitzt "der Peter Westenthaler" im Nationalrat und da darf er auch weiterhin bleiben. Damit er seinen Platz im Plenarsaal verliert, muss er schon mehr anstellen.
Nämlich so viel, dass er von einem "inländisches Gericht wegen einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe" rechtskräftig verurteilt wird. In diesem Fall könnte ein Abgeordneter sein Mandat verlieren oder - sollten gerade Neuwahlen anstehen - müsste auf eine Kandidatur verzichten.
Wahlausschluss und Mandatsverlust
Aber selbst bei einer Verurteilung gibt es ein Schlupfloch: "Der Wahlausschluss ist nicht zwingend eine Folge einer Verurteilung, das Gericht kann den Ausschluss vom Wahlrecht nachsehen; ebenso tritt der Wahlausschluss nicht ein, wenn die Strafe bedingt nachgesehen wird", so das Büro der Ersten Nationalratspräsidentin Barbara Prammer gegenüber derStandard.at. Dieser Ausschluss endet nach sechs Monaten, die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist. Ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.
Bevor ein Abgeordneter aus dem Hohen Haus ausgeschlossen wird, muss der Nationalrat seine Immunität aufheben. Während bei Ehrenverletzungen der Immunitätsausschuss grundsätzlich eher nicht ausliefert, ist das bei gewöhnlichen kriminellen Handlungen in der Vergangenheit sehr wohl der Fall gewesen.
Westenthaler darf also selbst dann noch Abgeordneter sein, wenn die Verurteilung rechtskräftig wird. In der 90-jährigen Geschichte der Republik ist die Aberkennung eines Mandats überhaupt erst einmal vorgekommen: 1998, beim FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl. Der wurde im Frühjahr 2000 in erster Instanz zu sieben Jahren Haft
wegen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. (Katrin Burgstaller/APA, derStandard.at, 20. Oktober 2008)