Wenn Mandatare etwas auf dem Kerbholz haben ...

20. Oktober 2008, 17:33
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    foto: apa/zak

    Peter Westenthaler in Action. Auch wenn seine Verurteilung vom 29. Juli 2008 rechtskräftig wird, darf er weiterhin das Hohe Haus beehren.

Müsste der BZÖ-Abgeordnete Peter Westenthaler das Parlament verlassen, sollte seine Verurteilung rechtskräftig werden? derStandard.at hat nachgefragt

User "gr" wollte wissen, ob Peter Westenthaler vom BZÖ auch dann Abgeordneter sein darf, wenn er rechtskräftig verurteilt wird.

derStandard.at hat nachgefragt.

Peter Westenthaler wurde am 29. Juli 2008 wegen Falschaussage zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Verurteilung ist nicht rechtskräftig. Angeblich hat Westenthalers Leibwächter auf dessen Wunsch den Pressesprecher der Ex-Justizministerin Karin Gastinger vermöbelt. Im Prozess gegen den Leibwächter soll Westenthaler dann falsch ausgesagt haben. Bis jetzt sitzt "der Peter Westenthaler" im Nationalrat und da darf er auch weiterhin bleiben. Damit er seinen Platz im Plenarsaal verliert, muss er schon mehr anstellen.

Nämlich so viel, dass er von einem "inländisches Gericht wegen einer mit Vorsatz begangenen strafbaren Handlung zu einer mehr als einjährigen Freiheitsstrafe" rechtskräftig verurteilt wird. In diesem Fall könnte ein Abgeordneter sein Mandat verlieren oder - sollten gerade Neuwahlen anstehen - müsste auf eine Kandidatur verzichten.

Wahlausschluss und Mandatsverlust

Aber selbst bei einer Verurteilung gibt es ein Schlupfloch: "Der Wahlausschluss ist nicht zwingend eine Folge einer Verurteilung, das Gericht kann den Ausschluss vom Wahlrecht nachsehen; ebenso tritt der Wahlausschluss nicht ein, wenn die Strafe bedingt nachgesehen wird", so das Büro der Ersten Nationalratspräsidentin Barbara Prammer gegenüber derStandard.at. Dieser Ausschluss endet nach sechs Monaten, die Frist beginnt, sobald die Strafe vollstreckt ist. Ist die Strafe nur durch Anrechnung einer Vorhaft verbüßt worden, so beginnt die Frist mit Rechtskraft des Urteils.

Bevor ein Abgeordneter aus dem Hohen Haus ausgeschlossen wird, muss der Nationalrat seine Immunität aufheben. Während bei Ehrenverletzungen der Immunitätsausschuss grundsätzlich eher nicht ausliefert, ist das bei gewöhnlichen kriminellen Handlungen in der Vergangenheit sehr wohl der Fall gewesen.

Westenthaler darf also selbst dann noch Abgeordneter sein, wenn die Verurteilung rechtskräftig wird. In der 90-jährigen Geschichte der Republik ist die Aberkennung eines Mandats überhaupt erst einmal vorgekommen: 1998, beim FP-Abgeordneten Peter Rosenstingl. Der wurde im Frühjahr 2000 in erster Instanz zu sieben Jahren Haft wegen schweren Betrugs und Untreue verurteilt. (Katrin Burgstaller/APA, derStandard.at, 20. Oktober 2008)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 176
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Tinzi
01
17.3.2009, 18:35

So etwas nennt man politische Kultur! Österreich ist anders!

Ammit
00
16.3.2009, 17:09
...dürfte...

...charly blecha vertreter der pensionisten...

...hätte man anlässlich des todes von herrn gratz das süssholzgeraspel...

...dürfte frau pluhar trotz der ehe mit proksch noch schauspielen...

...dürfte herr gabmann nach der grundstücksgeschichte vor jahren noch...

...natürlich dürfen alle, nur die billakassierin die wegen der wurstsemmel - die darf natürlich nicht...

Simplicius Simplicissimus
09
16.11.2008, 18:08
Wie wäre es mit ...

... einer "Oesterreichischen Partei der Vorbestraften"?
OeVP. Das klingt doch nach was!

johann potakowskyj
 
00
1.11.2008, 12:35
in einer pertei der deklariereten anständigen und fleissigen

hat das sicherlich keine bedeutung. da kann ein strafgerichtsprozess und ein urteil doch nur die politische diskriminierung udn ein angriff an die kultur von anständigkeit, fleiss und aufrechtem deutschösterreichertum bedeuten.

diese nörgelei ist sinnlos. ich empfehle den herren und damen in den schreibstuben die lektüre der lesebücher aus der dritten deutschen lagerreich um zu lernen, wie man mit so kleinen kulturellen schicksalschlägen umgehen sollte.

Gusti Rentner
32
31.10.2008, 20:34
Neun Monde bedingt...

... Vielleicht tät' das Gericht dem "Westenhojac" die Strafe sogar halbieren, aber vor Halb-Monden (sic!) fürcht' er sich ja !

:-)))

!purzl
 
01
31.10.2008, 20:46

muss er nicht!,aber ich freu mich schon, den hojac als vorbestraften behandeln zu dürfen,voraussetzung ist natürlich, die rechtskräftigkeit des urteiles.

Pot
03
31.10.2008, 16:56
In einem Land...


in dem Alkoholraser ein Staatsbegräbnis erhalten, aggressive Säufer nach dem bespucken einer ganzen Strassenbahngarnitur einen Mord en passant an einem Politiker begehen und dafür 3 lächerliche Monate absitzen (sogenannte Lach-haft) und und und wundert sich ALLEN ERNSTES noch jemand über Gummiparagraphen, Schlupflöcher und die Möglichkeit es sich richten zu können?

Radikal Oi
10
1.11.2008, 11:05

sie könen weiterhin unwahrheiten verbreiten, doch wenn das gericht sagt dass es kein mord war, sollten sie nicht selbst justic anhant von "fakten" aus diversen boulevarde zeitungen wallten lassen...


selbst wenn ich das verhalten alles in allem dieser jugendlichen auch missbillige, finde ich es schwer bedenklich dass keiner FRAGT warum es einen ZEUGEN gibt der gesehen hat dass dieser jugendliche ihn auf die schläfe geBOXT hat wenn der gerichtsmediziener nachweißen kann, dass es im brust bereich die spuren eines zusammenpralls gibt.. oder so ;)

das stimtm mich bedenklicher...

futurezonez
00
9.12.2008, 19:59

die spuren eines zufälligen zusammenpralls sieht man i.d.R. zuallererst am kopf und nicht auschließlich im brustbereich. haben's dahingehend den gerichtsmediziner schon befragt? oder rennen's ebenfalls mit ausgestreckten armen durch die gegend und finden ihr verhalten ganz natürlich?

randolf
10
9.12.2008, 15:55
Ja ja

In letzter Zeit häufen sich aber die Lach Haft Zuzüge. Wegen überfüllten Gefängnissen, kann man mittlerweile Leute Totschlagen, Österreich(dem Land und Staat, aber auch der Tageszeitung, wenn man will) mit Tod und Verdammnis drohen, Leute verbrügeln lassen, Spießer in UBahnen halb tot schlagen, Kollegen vom Bahnsteig schupsen und der gleichen und erhält im Schlimmsten Fall ein paar Monate Haft, von denen, wenn es ganz blöd her geht auch noch das eine odere andere Monat ein Gefängnissaufenthalt notwendig wird.

mikromalist
 
01
31.10.2008, 15:37
Sie sind ja immun,

weil sie angeblich für uns, das Volk, an/über ihre Sicherheitsgrenze gehen.
In Wirklichkeit gehen sie für sich selbst an/über unsere Sicherheitsgrenze.

Am Boden der Badewanne ist ein tiefes, dunkles Loch
00
31.10.2008, 12:58

Besser wär's er wäre jetzt schon weg.

mard
02
22.10.2008, 10:41

was das gericht nicht abstrafen will/kann, muss eben der wähler bei der urne übers herz bringen

krosser pruter
10
21.10.2008, 20:41
seidenkrawatte, breitling, manschettenhemd

und ein typ, der mir einen b... will, mehr sehe ich nicht.

living reef
00
21.10.2008, 16:55
wegen falschaussage verurteilt....

und wenn er nun im parlament falsch abstimmt...?
;-))

ja, schon, aber...
02
21.10.2008, 15:04

es wird sich schon eine lösung finden. wie auch bei den polizisten die unschuldige knebeln, schlagen oder minutenlang auf ihnen obenstehen. Auch die dürfen wieder ihren Dienst verrichten als wäre nie was passiert

8uddh48r0t
012
21.10.2008, 15:04
auf die Saualpe mit ihm!

chilli p.
04
21.10.2008, 16:12

und die armen asylwerber? wie kommen die dazu?

Radikal Oi
00
1.11.2008, 11:06

stimmt, die sind nämlich gar keine verurteilten, die kommen dort hin weil vermutet wird, dass sie straffällig waren.. ( wer genau da die vermutungen anstellt lass ich mal im raum stellen nur soviel: jeder ausländer ist doch für Fpö/bzö "vermutlich straffällig" )

jux
01
21.10.2008, 14:50
Es wäre ja nicht Österreich, wenn es sich

die oberen 10.000 es sich nicht richten können. Wenn das aber jemand vom Fußvolk passieren würde, dann spielt es aber alle Stücke.

debian1
00
2.12.2008, 16:08

Fußvolk? Dass der Typ ein intellektueller Tiefflieger ist, macht ihn noch lange nicht zum Fußvolk!

jux
00
2.12.2008, 19:23
Hab ich ja auch nie behautpet,

dass er zum Fußvolk gehört oder??

Pilch Heribert
 
00
22.10.2008, 17:37
Einer der 10 000 Lebensmenschen

Marlon62
03
21.10.2008, 22:37
...die oberen 10.000 es ....

Hojac gehört zu den oberen 10.000? Sind Sie Burgenländer? Die haben auch einen 35m hohen Turm gebaut, weil sie den Plan vom Brunnen verkehrt herum gehalten haben.

Radikal Oi
00
1.11.2008, 11:08

den witz finde ich mal garnicht schlecht: Sind Sie "minderheit einsetzen" ? Die haben auch einen 35m hohen Turm gebaut, weil sie den Plan vom Brunnen verkehrt herum gehalten haben. ...

werde ich mir mal merken, ich danke schön ;)

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