Neue Richtlinie: Keine Auskünfte zu Nutzerdaten mehr "ohne richterliche Anordnung".

Die Telekom Austria geriet rasch unter Beschuss, nachdem derStandard.at und andere österreichische Medien berichtet hatten, dass das Unternehmen im Zuge der Abmahnwelle der Pornoindustrie Kundendaten weiter gegeben hatte. Das Unternehmen stützte sich dabei auf die Rechtslage, wonach auch ohne richterliche Anordnung bei Urheberrechtsverletzungen Auskunft erteilt werden müsse.

Mit dem 17.10.2008 ändert der größte heimische Internet-Provider nun sein Vorgehen und stoppt sämtliche Auskünfte über Stammdaten der Nutzer.

Neue Richtlinie

Wie Unternehmenssprecher Martin Bredl mitteilte, wird bis Ende Oktober vom Verband der Internet Service Provider Austria (ISPA) eine neue Empfehlung an die Provider ausgesprochen, wonach Daten ohne richterliche Verfügung nicht mehr weitergegeben werden dürfen.

Lösung

Schlussendliches Ziel der Telekom-Unternehmen ist eine Überarbeitung des Urheberrechtsgesetzes. Danach sollen Stammdaten von Kunden nur noch über ein Gerichtsverfahren herausgegeben werden. "Bislang haben die Urheberrechtsinhaber diese Gesetzeslücke ausgenutzt", so Bredl. 

Die Abmahnwelle dürfte damit vorerst gebrochen worden sein.

Schwammig

Das Grundproblem für alle involvierten Parteien ist die schwammig formulierte Gesetzgebung. Beispielsweise verpflichtet das Urheberrechtsgesetz § 87b Internet-Provider bei Urheberrechtsverletzungen Auskunft über die Identität der "Verletzer" auch ohne richterlichen Beschluss zu geben. Gleichzeitig ist aber nicht geklärt ob an dieser Stelle nicht der Datenschutz vorgeht.  Die Entscheidung darüber von Seiten des Europäischen Gerichtshofs steht noch aus.

Vorsichtig

Vorerst dürften nun von Seiten der heimischen Provider keine Kundendaten mehr ohne richterliche Anordnung herausgegeben werden. Gegenüber derStandard.at bestätigten auch UPC Austria und Tele2 keine Daten an die Vertreter der Porno-Industrie weitergegeben zu haben. (Zsolt Wilhelm, derStandard.at, 17.10.2008)