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Wels - Der Prozess um eine Brandtragödie in einem Baumhaus, bei dem Mitte Mai des Vorjahres in der Gemeinde Bad Goisern (Bez. Gmunden) zwei Schüler ums Leben kamen und zwei verletzt wurden, ist am Montag am Landesgericht Wels vertagt worden. Als Brandursache war ein selbst gebauter Ofen ermittelt worden. Dessen Erbauer ist wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Das Gericht will ein Gutachten über die Brandgefahr in Auftrag geben und noch einen Zeugen befragen.

Vier Buben einer Hauptschule mit Internat in Bad Goisern hatten einen freien Tag genützt, um in einem Baumhaus zu übernachten. In den frühen Morgenstunden kam es zur Tragödie: In dem zweigeschossigen Holzhaus brach Feuer aus. Einer der Schüler im Alter von dreizehn und vierzehn Jahren - er hatte im unteren Teil des Gebäudes geschlafen - wachte auf und sah überall Flammen. Er schrie in Panik, weckte seinen Freund und lief aus der Hütte.

Aus Ölfass und Regenrohr gebastelt

Der Besitzer eines in der Nähe befindlichen Sägewerkes hatte den Brand entdeckt. Ihm kam der Bub mit den Worten "drei sind noch drinnen" entgegen. Der Mann versuchte vergeblich, mit einem Handfeuerlöscher die Flammen zu bekämpfen. Er alarmierte die Feuerwehr. Ein 13-Jähriger konnte noch verletzt geborgen werden. Später fanden die Feuerwehrmänner die verkohlten Leichen eines 13- und eines 14-Jährigen.

Als Brandursache wurde einen Tag später ein selbst gebauter Ofen ermittelt. Das aus einem Ölfass und einem Regenrohr hergestellte Heizgerät dürfte sich überhitzt und in weiterer Folge die Holzwand des Baumhauses entzündet haben, stellten die Sicherheitsbehörden fest. Der Erbauer des Ofens muss sich nun vor Gericht verantworten, weil er unsachgemäß vorgegangen sei.

"Nur zu Kochzwecken gebaut"

Der Angeklagte weist jede Schuld von sich. Er habe den Ofen lediglich zu Kochzwecken und nicht zum Beheizen des Hauses gebaut. Er habe den Buben auch gesagt, dass sie ihn nicht im Baumhaus aufstellen dürften, sondern nur auf einem Sockel aus Ziegelsteinen an dem Bretterzaun, der das Baumhaus umgab und in einem Abstand von zehn Zentimetern von diesem. Wenn er gewusst hätte, dass er zum Heizen verwendet werde, hätte er ihn den Schülern nicht überlassen, sagte der Mann. Kontrolliert habe er die Aufstellung nicht, das hätten die Buben nicht gewollt.

Die Burschen hatten den Ofen drei Mal in Betrieb. Dabei war nie etwas passiert. In der Unglücksnacht ist jedoch einem von ihnen kalt geworden, deswegen hat er eingeheizt. Die Mütter eines Getöteten und eines Verletzten erklärten vor Gericht, es handle sich bei der Angelegenheit um eine Verkettung von unglücklichen Umständen, deshalb wollten sie sich dem Verfahren auch nicht als Privatbeteiligte anschließen.

Gutachten über Brandgefahr

Mit einem Gutachten will das Gericht nun klären, ob die Brandgefahr auch gegeben gewesen wäre, wenn Aufstellungsort und die -art so gewesen wären, wie es der Erbauer aufgetragen hatte. Außerdem soll ein Zeuge dazu befragt werden, ob die Anordnungen tatsächlich so gewesen seien. (APA)