Innsbruck – Verträge mit der deutschen Paracelsus Schule für Naturheilverfahren sind laut einem OGH-Urteil in Österreich nichtig. Dies teilte die Tiroler Arbeiterkammer am Montag mit. Betroffenen bot die Interessensvertretung Unterstützung an.

Nach der höchstgerichtlichen Entscheidung seien Ausbildungsverträge, die in Österreich mit der aus Deutschland stammenden Heilpraktikerschule abgeschlossen wurden, ungültig. Die Nichtigkeit ergebe sich aus einem Verstoß gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz. Dieses Gesetz besage, dass die Ausbildung im Zusammenhang mit ärztlichen Tätigkeiten und der Krankenpflege ausschließlich von dazu berechtigten Einrichtungen wie etwa Kliniken durchgeführt werden dürfe.

Verträge unwirksam

Bereits 1996 habe die AK Tirol die Behörden aufgefordert, gegen die Paracelsus Schulen wegen des Verstoßes gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz tätig zu werden. Seinerzeit habe die Paracelsus Schule damit argumentiert, der Vorbehalt der medizinischen Ausbildung wie sie das österreichische Recht regelt, sei EU-widrig.

Es stehe aber auf Grund der neuen OGH-Entscheidung nicht nur fest, dass die Verträge der Heilpraktikerschule wegen Verstoßes gegen das Ausbildungsvorbehaltsgesetz unwirksam seien. Im Zuge dieser OGH-Entscheidung sei durch Anrufung des Europäischen Gerichtshofes auch klargestellt worden, dass der Vorbehalt, den der österreichische Gesetzgeber im Zuge der Ausbildung zu medizinischen Tätigkeiten zu Gunsten der Kliniken mache, sehr wohl mit dem EU-Recht vereinbar sei.

Die Paracelsus Schule habe immer behauptet, dass die österreichische Rechtslage EU-widrig sei und daher die durch sie durchgeführte Ausbildung zulässig. Jetzt stehe fest, dass die österreichische Regelung, Ausbildungen für medizinische Tätigkeiten speziellen Einrichtungen wie etwa Kliniken vorzubehalten, nicht EU-widrig sei. (APA)