Wenn Schaden droht, soll mit diesem Schritt volkswirtschaftlicher Schaden abgewendet werden - Grenze für Managerbezüge
Wien - Die Regierungsvorlage zum Hilfspaket für die Banken beinhaltet ungewöhnliche Schritte. Demnach können Geldinstitute und Versicherungen auch enteignet werden, wenn diese ihre Verpflichtungen nicht erfüllen sollten. Mit dem Schritt soll ein volkswirtschaftlicher Schaden abgewendet werden, heißt es in dem Entwurf.
Die Übernahme von Anteilen erfolgt durch Verordnung des Finanzministers, die "Eigentümerrechte verbriefenden Wertpapiere werden gegenstandslos" , heißt es. Den Altaktionären stehe eine "angemessene Entschädigung" per Bescheid zu, gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist. Das Verfahren soll sich an den Bestimmungen des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes orientieren.
"Beträchtliche" Belastungen für Steuerzahler möglich
Auch bei der Eigenkapitalstärkung gibt die Regierung Gas. Nicht nur bei Unterschreitung der vorgeschriebenen Eigenmittel-Quoten, sondern auch bei drohender Risiken ist eine Geldinjektion vorzunehmen. Die Finanzmarktaufsicht soll die Maßnahme anordnen, wenn Risiken nicht ausreichend abgedeckt erscheinen.
Die bisher beschwichtigenden Worte der Regierung zu den finanziellen Belastungen des Steuerzahlers durch das Maßnahmenpaket werden in den Erläuterungen zum Gesetz ziemlich relativiert. Diese "können beträchtlich sein, sind jedoch im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor geboten", heißt es. Und: "Zudem wird eine budgetäre Belastung erst durch die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgen."
ÖIAG richtet Fonds ein
Wie berichtet sind 15 Milliarden Euro für die Übernahme von Bankenanteilen durch die Republik vorgesehen. Dafür soll die Staatsholding ÖIAG einen Fonds einrichten, der mit einem eigenen Aufsichtsrat ausgestattet ist. Dazu kommen 85 Milliarden Euro an Haftungen für die Zwischenbank-Kredite. Damit soll der ausgetrocknete Geldmarkt wieder bewässert werden, was bisher in Ansätzen gelang. Auf den Betrag ist man laut Angaben aus Verhandlerkreisen gekommen, indem man eine Eigenkapitalquote von neun Prozent als Zielwert bestimmt hat. Die 85 Milliarden sind die Differenz zwischen dem jetzigen Kapitalpolster und der Vorgabe.
Der Bund will im Falle eines Einstiegs bei Geldinstituten oder Versicherungen dafür sorgen, dass auch das Management einen Beitrag leistet. Daher soll die Vergütung des Vorstandes "angepasst" werden - genauere Bestimmungen enthält das Gesetzespaket für die Finanzinstitute nicht. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.10.2008)