Wien - Die Regierungsvorlage zum Hilfspaket für die Banken beinhaltet ungewöhnliche Schritte. Demnach können Geldinstitute und Versicherungen auch enteignet werden, wenn diese ihre Verpflichtungen nicht erfüllen sollten. Mit dem Schritt soll ein volkswirtschaftlicher Schaden abgewendet werden, heißt es in dem Entwurf.
Die Übernahme von Anteilen erfolgt durch Verordnung des Finanzministers, die "Eigentümerrechte verbriefenden Wertpapiere werden gegenstandslos" , heißt es. Den Altaktionären stehe eine "angemessene Entschädigung" per Bescheid zu, gegen den kein Rechtsmittel zulässig ist. Das Verfahren soll sich an den Bestimmungen des Eisenbahn-Enteignungsentschädigungsgesetzes orientieren.
"Beträchtliche" Belastungen für Steuerzahler möglich
Auch bei der Eigenkapitalstärkung gibt die Regierung Gas. Nicht nur bei Unterschreitung der vorgeschriebenen Eigenmittel-Quoten, sondern auch bei drohender Risiken ist eine Geldinjektion vorzunehmen. Die Finanzmarktaufsicht soll die Maßnahme anordnen, wenn Risiken nicht ausreichend abgedeckt erscheinen.
Die bisher beschwichtigenden Worte der Regierung zu den finanziellen Belastungen des Steuerzahlers durch das Maßnahmenpaket werden in den Erläuterungen zum Gesetz ziemlich relativiert. Diese "können beträchtlich sein, sind jedoch im Hinblick auf die Stärkung des Vertrauens in den Finanzsektor geboten", heißt es. Und: "Zudem wird eine budgetäre Belastung erst durch die konkrete Umsetzung der Maßnahmen erfolgen."
ÖIAG richtet Fonds ein
Wie berichtet sind 15 Milliarden Euro für die Übernahme von Bankenanteilen durch die Republik vorgesehen. Dafür soll die Staatsholding ÖIAG einen Fonds einrichten, der mit einem eigenen Aufsichtsrat ausgestattet ist. Dazu kommen 85 Milliarden Euro an Haftungen für die Zwischenbank-Kredite. Damit soll der ausgetrocknete Geldmarkt wieder bewässert werden, was bisher in Ansätzen gelang. Auf den Betrag ist man laut Angaben aus Verhandlerkreisen gekommen, indem man eine Eigenkapitalquote von neun Prozent als Zielwert bestimmt hat. Die 85 Milliarden sind die Differenz zwischen dem jetzigen Kapitalpolster und der Vorgabe.
Der Bund will im Falle eines Einstiegs bei Geldinstituten oder Versicherungen dafür sorgen, dass auch das Management einen Beitrag leistet. Daher soll die Vergütung des Vorstandes "angepasst" werden - genauere Bestimmungen enthält das Gesetzespaket für die Finanzinstitute nicht. (Andreas Schnauder, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 16.10.2008)
...haben Gerüchten zufolge sofort nach Aufkommen dieser Information (bzw. deren Veröffentlichung durch undichte Medienkanäle) ein Krisentreffen bei Fabio's abgehalten. Zu flambierten Riesengarnelen und chilenischem Spargelrisoto wurde ein FX Pichler Grüner Veltliner "M" kredenzt. Treichl und Konrad kamen dabei überein, dass es der Allgemeinheit absolut zumutbar wäre, mittels erhöhter Steuerschuld die Lasten ihrer verkorksten Wirtschaftspolitik zu tragen und begrüssten einvernehmlich das Einschreiten des Staates, solange sie weiterhin feudal speisen können und nicht mit dem Pöbel gemeinsam U-Bahn zu fahren und Käsekrainer beim Würschtler ums Eck zu verzehren.
muss als erste österreichische Bank vom Staat aufgefangen werden. Die Bank der reichen Stiftungen und Privatanleger. Oder hat jemand erwartet, daß die Haftung für dubiose Spekulationsgeschäfte nicht in erster Linie den superreichen Zockern zugutekommt?
zBsp: vor 4 wochen sagte ein verunglückter politiker (j.haider) die raiffeisen sind flach ... tags darauf dementiert Vorstand von raiffeisen: uns gehts gut und der wahlkampf ist schon vorbei Herr H. ... heute lesen wir plötzlich von enteignung und brauchen ein netz von 100 milliarden und lesen von 1 milliarde raiffeisen invest in island usw... das wahre problem meine Herren Bankvorstände ist dass jede bank mit Ihren gewinnen machen kann was sie will (alles kein problem) aber mit den Kundeneinlagen darf man nicht spekulieren !!! und fakt ist für mich dass ist gemacht worden ... alle in den Häfen so wie elsner ... punkt !!! mfg mexx
Auch für die Organe einer AG gelten die Regeln
der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes.
Je nach Ausmass der Verfehlung kann dies zum
Entzug des Privatvermögens führen.
Dazu gibt es schon Rechtsgutachten in der BRD. Auch Kleinaktionäre können ein Haftungsverfahren auslösen.
Wenn die betroffenen Herren herumeiern und versuchen, das Einbekenntnis der wahren Lage ihres Unternehmens zu verschleiern, hat dies zusätzlich strafrechtliche Folgen analog der Konkursverschleppung.
Dass die Gehälter der nachfolgenden Manager (im Falle der Teilübernahme durch den Staat = Solidargemeinschaft) gedeckelt werden ist auch
rein wirtschaftlich gesehen sinnvoll. Denn im neuen System könnten sie ohnehin nicht so ein grosses Rad drehen.
kann man nicht einfach alle enteigen, die jetzt österreichischen besitz (infrastruktur, ehemals staatliche industrie etc. etc.) einfach beschlagnahmen und in den besitz des landes zurückführen?
dieses cross-boarder-chaos scheint ja einer hauptgründe für das schlamassel zu sein und wurde bereits im fall argentinien vor jahren bestens vorexerziert.
warum soll ich haften? Erstens bin ich durch das Angestelltengesetz geschützt, zweitens treffe und dokumentiere ich meine Entscheidungen mit der nötigen Sorgfalt und drittens sehe ich auf meinem Gehaltszettel keine Vergütung für Hellseherei!
Posten sie also keinen Blödsinn mehr und recherchieren sie einmal "Haftung" im juristischen Sinne!
besteht laut einem derzeit umlaufenden bonmot darin, dass
- im Kommunismus Banken erst verstaatlicht und danach zugrunde gerichtet werden,
- im Kapitalismus dagegen Banken erst zugrunde gerichtet werden, um sie danach zu verstaatlichen.
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