Acht Länder zur Ratifizierung der Minderheitenkonvention aufgerufen

11. Oktober 2008, 13:51

Unter anderen Frankreich und Türkei haben die Europarats-Konvention noch nicht unterzeichnet - Rund 100 NGOs protestieren

Paris - Insgesamt 94 regierungsunabhängige Organisationen (NGOs) haben die acht Mitgliedsländer des Europarats, die dies noch nicht gemacht haben, dazu aufgefordert, "ohne Aufschub und ohne weitere Bedingungen" die Rahmenkonvention zum Schutz der Minderheiten zu unterzeichnen. Die vor zehn Jahren in Kraft getretene Konvention findet in 37 der 47 Europarats-Länder Anwendung. Frankreich, Monaco, Andorra und die Türkei haben sie weder unterzeichnet noch ratifiziert. Von Belgien, Griechenland, Luxemburg und Island wurde sie unterzeichnet, aber nicht ratifiziert.

"Es ist insofern eine sehr beunruhigende Lage, als in den meisten dieser Länder bedeutende Minderheiten vom Schutzmechanismus der Rahmenkonvention ausgeschlossen sind", heißt es in einer Aussendung der NGOs, die sich zur "Minority Rights Group International" zusammengeschlossen haben. In dem Appell fordern die NGOs, dass im Falle von Verletzungen der garantierten Rechte Einzelklagen der Betroffenen möglich seien. Nach den Angaben leben in Europa mehr als 100 Millionen Bürger, die einer Minderheit angehören.

Verfassungsrechtliche Gründe

Die Rahmenkonvention des Europarats verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Garantie der politischen, kulturellen und religiösen Rechte der nationalen Minderheiten. Dazu zählt auch das Recht, sich im öffentlichen und privaten Leben in der eigenen Minderheitensprache ausdrücken zu können. Frankreich und die Türkei, die das Konzept der nationalen Minderheiten nicht anerkennen, können die Konvention nach eigenen Angaben aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht unterzeichnen.

"Das ist ein Problem", betonte der Menschenrechtsbeauftragte des Europarats, Thomas Hammarberg, Ende der Woche bei einer Konferenz anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Konvention. Er bezeichnete es als notwendig, "mit den Ländern, die Vorbehalte geäußert haben, zu sprechen". In der Konvention ist die Möglichkeit vorgesehen, in einer Zusatzerklärung zur Unterzeichnung Einschränkungen in der Anwendung der Konvention festzuschreiben. (APA)

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