Hansi Hinterseer im Paradies

09. Oktober 2008 18:03
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    Foto: dpa/schrader

    Ene mene muh - und du schaust zu

Was tut ein Staatenloser in Österreich? Er schaut Musikantenstadl, erzählt Geschichten - und wartet auf ein Ende des Wartens: ein Porträt

Alain B. ist ein "Ausländer, der nix hackelt". Seit zehn Jahren hat der 38-Jährige keinen Job angenommen. Er darf nicht. Und dürfte selbst dann nicht, wenn ein Betrieb ihn einstellen wollte: Wenn Fremdenrecht gesprochen wird, hat Wirtschaftsrecht Nachrang.

Staatenlos

Dabei würde B. "nichts lieber tun, als seine Energien sinnvoll zu verwenden", sagt B.s Ehefrau Gerda S. Als das Paar vor mehr als zwei Jahren heiratete, lebte B. ohne Visum in Wien. Sein Asylansuchen war auch in zweiter Instanz abgelehnt worden - aus formellen Gründen. Die Behörden wollten ihn abschieben, wussten aber nicht, wohin: Als in Algerien geborenes Kind burkinischer ImmigrantInnen, die für den Sohn nie die algerische Staatsbürgerschaft beantragt hatten, gilt B. als staatenlos. "In Burkina Faso kennt man ihn nicht, und in Algerien will man ihn nicht", formuliert B.s Rechtsberater Peter Marhold.

"Habe Ehe immer kritisiert"

Als Gerda S. den Mann kennen lernte, kümmerte sie sein Aufenthaltsstatus nicht. Sie habe es genossen, jemanden gefunden zu haben, der ihre Interessen teilt, "der Rest war mir egal" – bis das Verhältnis enger wurde und das Fremdenrecht begann, Beziehungsthema zu werden. "Ich habe Ehe an sich immer kritisiert", erzählt die deklarierte Feministin. Doch in diesem Fall erschien die Hochzeit als einzige Chance, mit ihrem Freund ein ruhiges, gemeinsames Leben in Österreich führen zu können.

Bleiben unmöglich, Gehen auch

Davon sind die beiden heute jedoch weit entfernt. B. wartet seit über zwei Jahren auf eine Niederlassungsbewilligung als Familienangehöriger. Der Antrag wurde abgelehnt, weil er zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, als B. schon nicht mehr legal hier lebte. In solchen Fällen schreibt das Gesetz die Antragstellung aus dem Herkunftsland vor. Welches Land das in B.s Fall ist, verrät das Gesetzbuch nicht. Da er keinen Reisepass besitzt, könnte er aber ohnehin nicht einreisen.  

4000 Euro für Schubhaft

So lebt B. Tag für Tag in der gemeinsamen Klosterneuburger Wohnung, kocht, macht den Haushalt, betreut den psychisch kranken Schwager, erzählt Geschichten, hört Musik. "Er liebt den Musikantenstadl, Trachten und Hansi Hinterseer", erzählt Gerda S.: "Er glaubt, dass sie diese Musik im Paradies spielen, wenn es eines gibt." Doch egal, was B. tut, beschreibt jede Handlung sein Warten auf Gewissheit. Ausreisen kann er nicht, sich niederlassen darf er nicht: "Eigentlich gibt es ihn gar nicht", folgert S. Fürs Finanzielle muss die AHS-Lehrerin, Universitätslehrbeauftragte und Schriftstellerin alleine sorgen. Unter anderem für die Rückzahlung jener 4000 Euro, die der Staat Österreich ihrem Mann für die - trotz Unabschiebbarkeit - mehrmals verhängte Schubhaft in Rechnung gestellt hat.

Sie sei "immer ein politisch denkender Mensch gewesen", sagt Gerda S. So neigt sie auch jetzt nicht zur Resignation. "Ich lasse mir nicht vorschreiben, mit wem ich zusammen lebe." Seit kurzem liegt der Fall beim Verwaltungsgerichtshof. Bis eine Entscheidung vorliegt, könnten drei weitere Jahre verstreichen, schätzt ein VwGH-Mitarbeiter.

Fixkandidat

Rechtsberater Marhold glaubt, dass B. ein Fixkandidat einer Bleiberechts-Regelung wäre: "Er lebt seit zehn Jahren hier, hat familiären Anschluss hier, aber nicht in Algerien, und ist strafrechtlich unbescholten." Doch selbst für den Fall, dass B. eine Niederlassungsbewilligung erhält und in Österreich ein geregeltes Leben beginnen darf: Bis er sich in der Welt frei bewegen kann, wird es wohl noch länger dauern. Denn laut Marhold würden Ansuchen auf Fremdenpässe in Österreich "zu 99 Prozent abgelehnt". (Maria Sterkl, derStandard.at, 9.10.2008)

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syclone
22.01.2009 12:33

eine hübsche scheinehen geschichte - wie erfreulich!

lost in paragraphs
10.10.2008 23:17
fürchterlich, schrecklich absurd und voller nervtötender widersprüche!!

jahrelange ehen müssen vollzogen sein: indiz dafür ist, dass man im gleichen bett schläft! - wird polizeilich überprüft - der partner bekommt aber trotz vollzugsmeldung keine niederlassungsbewilligung.

österreicher, die mit familie und partner aus dem ausland (eu und drittstaats-ausland) zurückkommen, müssen hier einen verdienst von mindestens 1.200 euro nachweisen - mit kindern dementsprechend mehr - damit der ehepartner eine niederlassungsbewilligung bekommt.

ein ehepartner, der im herkunfts antrag stellt, muss in österreich ein einkommen von mind. 1.200 euro nachweisen!

50 % aller österreicher im arbeitsfähigen alter verdienen weniger als 1.200 euro, vor allem frauen!

ich kenne frauen, die haben extra einen anderen beruf erlernt!

Nit Picker
 
08.01.2009 11:19

Und ich dachte bei der Überschrift schon, unser Hansi hätte das Zeitliche gesegnet....

van.der.stiege
11.10.2008 00:48
ja aber warum macht der staat das?? um seine staatsbuerger zu schikanieren sicher nicht??

aber er ist sicher auch nicht daran interessiert, dass seine buerger scheinehen eingehen. andere mit den österreichischen pass und oder aufenthaltsgenehmigungen versorgt und wenn die ehe versagt "auf diesen leuten sitzen bleibt"... und dann eben fuer arbeitslose, sozialversicherung, deutschkurs, berufliche umschulung usw. aufkommen muss.

"faulpelze" gibts in österreich genug.... die muessen wir nicht auch noch importieren.

und da diese gesetze in diesem bereich so streng sind wirds wohl viele geben die dies auszunuetzen versuchen.

und bei scheidungsraten von 50 % unter österreichern ists wohl naiv zu glauben, dass man die "wahre liebe" nur im ausland findet. warum sollts da ander sein??

marmeladebrot
10.10.2008 17:22
leider

leider gibt es viele solche Fälle, wo Partner von österr. Staatsbürgern keinerlei Chance auf einen legalen Aufenthalt haben. Schlimm auch für die Kinder solcher Paare. Es muss wirklich endlich etwas geschehen, damit auch binationale Paare in Österreich ein friedliches Leben führen können.
Diese Spielchen vom Staat sind wirklich ein Wahnsinn und kosten vor allem dem österreichischen Partner wahnsinnig viel Geld. No na, wenn der ausländische Part nicht arbeiten darf. Ganz abgesehen von der psychischen Belastung, wenn man tagtäglich Angst hat, dass der Partner abgeschoben wird.

Franz Brandtwein
10.10.2008 13:47
"Er glaubt, dass sie diese Musik im Paradies spielen"

Ich hab eh immer gesagt dass ich lieber in der Hölle lande...

sed s/./_242_/g
10.10.2008 13:43
Wenn das stimmt,

dann will ich in die Hölle!

Jackie Wara
 
10.10.2008 13:07
hansi hinterseer...

... solche leute haben uns gerade noch gefehlt!

_Mickey_
10.10.2008 14:24

nur leider kann man den hansi nicht abschieben ;D

BlackFriday
 
05.12.2008 12:39

aber einsprerren wegen tierquälerei, die Angorakatzen die er sich immer an die Füße bindet sind Beweis genug!

Kendall Von Tharn
10.10.2008 11:24

trotzdem stellt sich die frage, ob wirklich alle fakten dargestellt worden sind...

augenflimmern
10.10.2008 16:03

was für fakten brauchen sie denn noch?
die schuhgrösse, blutgruppe oder den lieblingsfussballverein?

benutzer daten
10.10.2008 08:26

Wie konnte er ohne Papiere überhaupt heiraten?

Elio Ambrosi
 
22.01.2009 12:02
er sollte zumindest einen Personalausweis bekommen

„Die Vertragsstaaten stellen jedem Staatenlosen, der sich in ihrem Hoheitsgebiet befindet und keinen gültigen Reiseausweis besitzt, einen Personalausweis aus.“
Artikel 27, Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen 1954

augenflimmern
10.10.2008 16:02

wie sie dem artikel entnehmen können hat das paar 1.1.06 geheiratet. da war die praxis noch nicht so restrektiv wie heutzutage und die asylkarte und ein meldezettel reichten oft aus um zu heiraten.

Winnie the Puuh
10.10.2008 11:59

Obwohl mir solche "Geschichten" wie diese nicht gefallen, da sie meist etwas konstruiert klingen:

Er hat ja nur keinen Reisepass (wie auch als Staatenloser), Papiere hat er aber sicher welche, zumindest von Österreich hat er welche bekommen.

Brennen muss Salem!
 
10.10.2008 11:25
Wahrscheinlich hat er sie für die Hochzeit wieder gefunden.

Soll vorkommen. Und danach wieder verloren.

xjoker
 
10.10.2008 11:15
das ist eine gute Frage

aber ich denke es wird darauf keine schlüssige Antwort geben.. Spielen die Behörden nun mit oder nicht? Das wäre echt interessant. Aber wie auch immer, diese Ungereimtheiten sind es, die irritieren. Damit wird die Glaubwürdigkeit natürlich gering.

NONE
10.10.2008 07:38

Lösung: Schwarz hackeln.

hic et nunc
10.10.2008 08:10

das soll eine lösung sein?

Captain Smoker
10.10.2008 19:31
Tun doch sowieso fast alle.

Wenn er es nicht tut, paßt er sich nicht genügend den österreichischen Bräuchen an und muß abgeschoben werden. ;)

kiki smith
14.10.2008 08:29

zumindest würde er nicht zusätzlich den staat schädigen indem er arbeitslosengeld kassiert, so wie es die österreichische tradition ist ...

suboptimal
 
10.10.2008 10:41
Die Lösung der Bundesregierung halt

Irgendwie muss man diese _selbstgemachten_ Illegalen ja ins kriminelle Abseits befördern. Sonst tät denen ja ein aufregender Sündenbock als Wahlkampfthema wegbrechen.

a grünes stricherl
 
10.10.2008 03:21
liebes österreich

was is ... warum darf er nicht hier sein?
aufenthaltsrecht aber schnell ..

Irene P.
10.10.2008 00:07

Wäre das nicht auch für Österreich eine gute Lösung?
http://www.ausreisezentren.de/az/index.php

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