Antworten auf aktuelle Fragen in den Zeiten der Krise.

Frage: Ist für Kunden ausländischer Banken, wie z. B. der ING DiBa oder der Denizbank, die österreichische Einlagensicherung zuständig?

Antwort: Eine Bank entscheidet selbst, wo sie die in Österreich gesetzlich vorgeschriebene Einlagensicherung anbietet. Die ING DiBa Österreich ist eine Niederlassung der deutschen ING DiBa und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen. Käme es zu einem Konkurs, müssten die Kunden daher ihre Ansprüche in Deutschland anmelden. Die türkische Denizbank ist Mitglied der Einlagensicherung der österreichischen Banken und Bankiers. Schadensfälle würden hier abgewickelt.

Frage: Wie finde ich heraus, ob eine ausländische Bank sich einer österreichischen Einlagensicherung angeschlossen hat?

Antwort: Die Banken, die sich der Einlagensicherung der Österreichischen Banken und Bankiers angeschlossen haben, finden sie unter www.einlagensicherung.at. Darüber hinaus gibt es noch fünf weitere Einlagensicherungsverbünde, in denen die Institute der unterschiedlichen Sektoren zusammengefasst sind.

Frage: Ist für die Bank Austria, die der italienischen UniCredit gehört, in einer österreichischen oder einer italienischen Einlagensicherung?

Antwort: Die Bank Austria ist Mitglied der Einlagensicherung des österreichischen Sparkassensektors.

Frage: Wieso sollten die Einlagen in Österreich zuerst bis 50.000, dann bis 100.000 Euro gesichert sein und was ist jetzt der letzte Stand?

Antwort: Der jüngste Vorschlag der Regierung lautet: die Einlagen von "natürlichen Personen" sollen rückwirkend per 1. Oktober 2008 in voller Höhe abgesichert werden. Damit will man einen Spargeldabfluss nach Deutschland vermeiden, nachdem Deutschland bereits am Sonntag überraschend eine Totalgarantie für Spargelder abgegeben hat.

Frage: Ist diese neue Komplettgarantie zeitlich befristet?

Antwort: Es wurde keine zeitliche Befristung vereinbart. Die neue Regelung gilt also, bis ein neues Gesetz Gegenteiliges festschreibt.

Frage: Wie sah die Einlagensicherung bisher aus?

Antwort: Bisher waren pro Person und Bank jeweils 20.000 Euro gesichert. Hatte jemand auf einer Bank 40.000 Euro liegen, so waren nur 20.000 von der Einlagensicherung gedeckt. Hatte man bei zwei unterschiedlichen Banken jeweils 20.000 Euro, war der gesamte Betrag abgesichert.

Frage: Was fällt unter die Einlagensicherung?

Antwort: Gesichert sind Spareinlagen und Gelder auf Girokonten von Privatkunden. Nicht unter die Einlagensicherungen fallen Aktien, Anleihen, Fonds (auch nicht Fondssparpläne) und Zertifikate.

Frage: Weltweit werden derzeit Banken verstaatlicht. Wie funktioniert so eine Verstaatlichung?

Antwort: Für die Verstaatlichung einer Bank gibt es mehrere Möglichkeiten. Entweder übernimmt der Staat Anteile der Bank - über Aktien oder per Beteiligung - oder er übernimmt die Bank zur Gänze. Bei börsennotierten Banken könnte der Staat auch über eine Kapitalerhöhung einsteigen. Oder man beschließt - wie im Fall Island - ein Gesetz, in dem die Verstaatlichung formuliert wird.

Frage: Wie sehr lenkt der Staat dann die Bank?

Antwort: Das hängt von der Ausformulierung des jeweiligen Gesetzes ab. Denkbar ist etwa der Austausch vom Management.

Frage: Ist die Verstaatlichung einer Bank auch in Österreich denkbar?

Antwort: Prinzipiell schon. Davon sei Österreich aber noch sehr weit entfernt, sagen Experten. Eine solche Diskussion werde nicht geführt.

Frage: Ein Staat hat ja auch nur begrenzte Mittel zur Verfügung. Kann eine Staatsgarantie wirklich als Rettung dienen?

Antwort: Nicht immer wird sich die Rechnung am Ende ausgehen. Irland hat beispielsweise eine Staatsgarantie für alle Einlagen (das sind über 400 Mrd. Euro) abgegeben. Zum Vergleich: Das irische Bruttoinlandsprodukt wird für 2007 auf 137 Milliarden Euro geschätzt. Die Staaten gehen davon aus, dass ihre Garantien nicht beansprucht werden. (bpf, kol, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 9.10.2008)