Berlin/Wien - Es ist nicht das erste Mal, dass in Deutschland Terrorverdächtige festgenommen werden. Vielen Deutschen sind noch die Bilder in Erinnerung, als Sicherheitskräfte im September 2007 in einem Ferienhaus die "Sauerland-Zelle" sprengten. Den beiden zum Islam konvertierten Deutschen Fritz G. und Daniel S. sowie dem Türken Adem Y. wird vorgeworfen, Sprengstoffanschläge gegen US-Einrichtungen in Deutschland geplant zu haben, der Prozess steht bevor.
Im Sommer 2006 scheiterte ein Bombenattentat auf zwei Regionalzüge, die von Köln aus starten sollten, die Sprengsätze detonierten nicht. Festgenommen wurden die beiden Libanesen Jihad H. und Youssef E. H. Jihad H. wurde in Beirut zu zwölf Jahren Haft verurteilt, sein mutmaßlicher Komplize steht in Düsseldorf vor Gericht.
Um die Planung von Terroranschlägen leichter bestrafen zu können, hat die deutsche Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) zwei Gesetzesentwürfe vorgelegt, die im Herbst das Kabinett passieren sollen. Künftig sollen die "Vorbereitung einer Gewalttat" und die "Anleitung zu einer Gewalttat" geahndet werden. Dazu zählen etwa Spendensammeln oder Beschaffen von Chemikalien. Den Aufenthalt in einem Terrorcamp will Zypries mit bis zu zehn Jahren Haft bestrafen, wenn der Nachweis gelingt, dass dort ein Anschlag vorbereitet wird. Der CDU ist das zu wenig. Sie will schon allein den Aufenthalt unter Strafe stellen. Laut Sicherheitsbehörden waren bisher 50 Deutsche in Terrorcamps.
Djihadisten aus Österreich
In Österreich wurde zuletzt bei der Präsentation des Verfassungsschutzberichtes 2008 Mitte September über die Bestrafung von Personen diskutiert, die in den Djihad ziehen wollen oder sich in Terrorcamps ausbilden lassen möchten. Die genaue Zahl will das Innenministerium nicht nennen, Peter Griding, Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, sprach von Einzelfällen. Innenministerin Maria Fekter forderte daher ähnlich wie in Deutschland einen eigenen Straftatbestand für die Teilnahme an solchen Terrorcamps.
Allerdings gehen Juristen davon aus, dass die Ausbildung in einem Terrorcamp auch ohne neue Bestimmungen bereits geahndet werden kann: Die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorgruppe ist in Österreich jedenfalls strafbar. Weil im Gesetz von der Beteiligung an einer Terrorgruppe in irgendeiner Weise die Rede ist, geht der Wiener Jurist Robert Kert davon aus, dass auch die Ausreise zur Ausbildung in einem Terrorcamp vom Strafgesetzbuch erfasst wird.
So oder so wird im Innenministerium auf ein ganz anderes Problem verwiesen: Im Regelfall, erklärt ein Beamter, wird es sich nur äußerst schwer beweisen lassen, dass jemand im Ausland tatsächlich zu einem Attentäter ausgebildet wurde. (bau, szi/DER STANDARD, Printausgabe, 27./28.9.2008)