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Notenbank-Chef Ewald Nowotny und die FMA denken an ein Verbot von Leerverkäufen.

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Wien - In Österreich sorgt die Ankündigung, Leerverkäufe ("short selling") verbieten zu wollen (dafür braucht es eine Gesetzesänderung), für Verwirrung. Ausgangspunkt ist eine Agenturmeldung, wonach Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und Finanzmarktaufsicht (FMA) einen entsprechenden "Gesetzesentwurf" im Parlament eingebracht hätten.

So direkt kann der Wunsch der Aufseher aber nicht ins Hohe Haus gekommen sein. Denn Anträge auf Gesetzesänderung können nur Abgeordnete stellen (Initiativantrag), oder die Bundesregierung indem sie im Ministerrat einen Beschluss fasst. Wie Standard-Recherchen ergaben, ist in der letzten Marathon-Sitzung keines der beiden im Parlament aufgetaucht.

OeNB-Gouverneur Ewald Nowotny klärt auf: "Wir haben einen Vorschlag im Finanzministerium abgegeben." Dort will man das Papier allerdings nicht kennen. Es habe jedoch vor einigen Tagen ein Treffen im Finanzministerium gegeben, bei dem Maßnahmen im Zuge der Finanzkrise überlegt wurden. Dort wurde auch über Leerverkäufe gesprochen.

Im großen Parlaments-Kehraus war die Finanzkrise dennoch Thema. ÖVP-Finanzsprecher Günter Stummvoll und BZÖ-Rechnungshofsprecher Josef Bucher haben einen Entschließungsantrag "betreffend die Steuer- und Finanzpolitik Österreichs im Lichte der globalen Finanzkrise", eingebracht. Darin fordern sie den Finanzminister auf, dem Nationalrat "Regelungen vorzulegen, die das Aufsichtsrecht noch effizienter und effektiver durchsetzen lassen". Dazu gehören unter anderem "Bestimmungen zur Beschränkung manipulativer Short-Selling-Transaktionen".

Der Entschließungsantrag wurde abgenickt - jetzt ist aber warten angesagt. Am kommenden Sonntag wird bekanntlich gewählt.

Fakt ist also: An der aktuellen Situation hat sich nichts geändert. Short Selling ist in Österreich weiterhin erlaubt. Die FMA hat vor wenigen Tagen jedoch die "Meldepflicht für verdächtige Transaktionen" präzisiert. Demnach sieht die FMA eine "Netto-Short-Position" von mehr als 0,25 Prozent des ausgegebenen Kapitals als "wesentliches Indiz" für das Vorliegen von Marktmissbrauch an. Außerdem wurde die vorgeschriebene Periode für die Eindeckung nicht zeitgerechter Aktien-Lieferungen von zehn auf zwei Tage verkürzt.

USA wollen Verbot verlängern

Angesichts der anhaltenden Turbulenzen an den Börsen denkt die US-Börsenaufsicht SEC an eine Ausdehnung ihres Leerverkauf-Verbots. Ursprünglich sollte das Verbot bis zum 2. Oktober gelten - nun werde überlegt, die mögliche Frist von 30 Tagen auszuschöpfen, sagte der Aufsichtschef des Börsenbetreibers NYSE Euronext. (Bettina Pfluger, DER STANDARD, Printausgabe, 26.9.2008)