Zweieinhalb Monate nach der Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes zu Online-Durchsuchungen in Bayern hat die SPD das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingeschaltet. Die SPD-Landtagsabgeordneten Franz Schindler, Adelheid Rupp, Florian Ritter und Bärbel Narnhammer erhoben am Mittwoch Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz. Das darin erlaubte heimliche Betreten einer Wohnung, um Späh-Programme auf Computern zu installieren, verletze das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, argumentieren die SPD-Politiker laut Mitteilung.

Maßstäbe

Aber auch ansonsten verstoße die bayerische Regelung gegen die Maßstäbe, die das Bundesverfassungsgericht Ende Februar in einem Grundsatz-Urteil zu Online-Durchsuchungen aufgestellt habe. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) wies die Vorhaltungen zurück.

Die CSU hatte das Gesetz Anfang Juli trotz erbitterten Widerstands von SPD und Grünen im Landtag verabschiedet. Demnach dürfen Ermittler in Bayern - anders als auf Bundesebene geplant - nicht nur über das Internet auf die Computer von Terrorverdächtigen zugreifen, sondern zum Installieren von Späh-Software auch in Wohnungen eindringen.

Bewusst

Die CSU-Staatsregierung gehe mit den neuen Befugnissen bewusst und vorsätzlich über den Kompromiss hinaus, der auf Bundesebene zu Online-Durchsuchungen gefunden worden sei, kritisiert die SPD. Zudem fehlten im Polizeiaufgaben- wie auch im Verfassungsschutzgesetz eigenständige Regelungen über den Richtervorbehalt für die Genehmigung von Online-Durchsuchungen. Schindler betonte, der Staat müsse die Grundrechte unbescholtener Bürger schützen und dürfe sie nicht aushöhlen. Die CSU dagegen meine, "jeden unbescholtenen Bürger als potenziell Verdächtigen abstempeln zu können", kritisierte er.

Herrmann entgegnete, die bayerischen Regelungen orientierten sich strikt an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Für Online-Durchsuchungen bestünden "sehr hohe Hürden", sagte er laut Mitteilung. "Die Vorwürfe der SPD sind reine Angstmacherei. Es ist einfach falsch, wenn hier ständig der Eindruck erweckt wird, die Polizei oder der Verfassungsschutz hätten das Recht, jedermanns Computer zu überwachen", betonte der Innenminister weiter. Er verteidigte die Regelungen als notwendig im Kampf gegen Terroristen. (APA/dpa)