Innsbruck - Weil ein 17-jähriger Tiroler mit einem zwölfjährigen Mädchen in beidseitigem Einverständnis Geschlechtsverkehr hatte, wurde er vom Innsbrucker Landesgericht zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt. "Übersteigt das Alter des Täters das Alter der unmündigen Person nicht um mehr als drei Jahre, ist diese Tat nicht zu bestrafen. Es sei denn, die unmündige Person hätte das dreizehnte Lebensjahr noch nicht vollendet", erläuterte der Leitende Staatsanwalt Rudolf Koll. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.

Die beiden hätten sich Liebesbriefe geschrieben, die vor Gericht für ihre Liebe als Beweis dienen sollten. Der Verteidiger legte auf das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde ein. Laut Anklageschrift musste sich der 17-Jährige dem Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen verantworten.

"Auf dieses Delikt stehen bei Erwachsenen zehn, bei Jugendlichen fünf Jahre Höchststrafe", sagte der Staatsanwalt. Der Vater des Mädchens ist hinter das sexuelle Verhältnis seiner Tochter zu dem Jugendlichen gekommen und hat den Tiroler angezeigt. (APA)