Wien - Bedenken gegen die von der ÖVP geplante Entschärfung der Antikorruptionsbestimmungen für Beamte kommen von Justizministerin Maria Berger (S). "Mit diesem Antrag wären der großzügigen Geschenkannahme Tür und Tor geöffnet", kritisiert Berger gegenüber der APA und spricht von einer "überschießenden Regelung". Eine im Justizministerium durchgeführte Analyse der ÖVP-Änderungswünsche kommt zum Schluss, dass das sogenannte "Anfüttern" von Beamten durch kleine Gefälligkeiten damit wieder legalisiert würde und warnt vor Korruption unter dem Deckmantel des Sponsorings.

Seit Jahresanfang machen sich Beamte und Manager staatsnaher Firmen strafbar, wenn sie "im Hinblick auf ihre Amtsführung" Geschenke annehmen - auch wenn nicht nachgewiesen wird, dass sich die Zuwendungen auf ihre Amtsführung auswirkt. Dieses "Anfüttern" mit wiederholten Zuwendungen war zuvor straffrei gewesen, nun droht ein Jahr Haft. Drei Jahre sind es, wenn Beamte "für eine Handlung oder Unterlassung in Zusammenhang mit ihrer Amtsführung" beschenkt werden. Bei einem Wert von über 3.000 Euro erhöht sich die Strafdrohung auf fünf Jahre.

ÖVP will zurückrudern

Die ÖVP hält diese Regeln für zu scharf und will Beamten die Annahme eines "gesellschaftlich anerkannten Vorteils" nun wieder erlauben, sofern das Geschenk "offenkundig nicht geeignet ist, die Amtsführung zu beeinflussen". Darüber hinaus soll die Annahme von Geschenken in Zusammenhang mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen grundsätzlich straffrei sein, so lange der Beamte dafür keinen Amtsmissbrauch begeht. Damit will die ÖVP Bedenken, etwa der Salzburger Festspiele, entgegenkommen, die um ihre Sponsoren fürchten.

Für Berger ist der ÖVP-Antrag aber "überschießend" und würde dazu führen, dass "es sich die Großen wieder richten können". "Korruption unter dem Vorwand des Sponsoring wäre mit einem Schlag nahezu zur Gänze entkriminalisiert", heißt es in einer der APA vorliegenden Stellungnahme des Justizministeriums zu den VP-Plänen. Kritisiert werden sowohl die schwammigen Begriffe ("gesellschaftlich anerkannter Vorteil", "offenkundig" nicht geeignet, die Amtsführung zu beeinflussen) als auch die Sonderregelungen für kulturelle, sportliche, soziale und wissenschaftliche Veranstaltungen.

Berger: Brächte Entkriminalisierung der Korruption im Bereich des Sponsoring

Die Geschenkannahme in Zusammenhang mit derartigen Veranstaltungen wäre gemäß dem ÖVP-Vorschlag zulässig, "sofern dieser Vorteil nicht für die pflichtwidrige Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts gewährt wird". Das bringe jedoch die beinahe vollständige Entkriminalisierung der Korruption im Bereich des Sponsoring, warnt das Justizministerium in seiner Stellungnahme. Demnach könnte sogar ein konkretes Amtsgeschäft straflos "erkauft" werden, so lange sich der Beamte innerhalb seines zulässigen Entscheidungsspielraums bewegt.

Die von der ÖVP beantragten Änderungen würden dazu führen, dass selbst die Einladung eines Sektionschefs des Gesundheitsministeriums samt Gattin zum Kongress einer Pharma-Firma nach Barbados unbedenklich wäre, weil es sich dabei um eine "wissenschaftliche Veranstaltung" handle, heißt es in der Stellungnahme des Justizministeriums. Eine Gesetzesänderung hält man dort nicht für nötig, weil Sponsoring auch mit der aktuellen Rechtslage kein Problem sei, so lange kein geschäftlicher Zusammenhang zwischen dem Sponsor und der Amtstätigkeit eines Beamten bestehe. (APA)