
"Die Bevölkerung soll gefragt werden, ob das Verbotsgesetz abgeschafft werden soll."
Die FPÖ ist nicht nur für eine Volksabstimmung bei Verfassungsänderungen des EU-Vertrags, sie führt auch eine Diskussion über eine Volksabstimmung über die Aufhebung des Verbotsgesetzes. Familiensprecher Norbert Hofer sagte bei einer Diskussion mit Jugendlichen am Mittwoch, dass die "Bevölkerung gefragt werden soll, ob das Verbotsgesetz abgeschafft werden soll". Zwar gestand er - bezugnehmend auf die NS-Zeit - ein, dass "das nicht irgendwas war, was damals passiert ist", aber: "Ich bin für freie Meinungsäußerung. Es darf nicht verboten sein, darüber zu diskutieren." Wenn jemand zu den Verbrechen aus der Nazi-Zeit was zu sagen habe, "soll er es sagen dürfen".
Verbotsgesetz seit 1945
Das Verbotsgesetz wurde 1945 im Verfassungsrang in die Rechtsordnung übernommen. Es erklärte die NSDAP für aufgelöst und untersagte, sich "für die NSDAP oder ihre Ziele irgendwie zu betätigen".
1947 wurde das Gesetz erweitert: Seither kann jeder, der versucht, eine NS-Organisation wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation in Verbindung zu treten, mit zehn bis 20 Jahren Haft bestraft werden, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung sogar mit lebenslang.
Ein bis zehn Jahre Strafrahmen bei Leugnung
1992 wurde das Verbotsgesetz wiederum ergänzt: Seither ist es auch strafbar, wenn der nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost, guthgeheißen oder gerechtfertigt werden. Der Strafrahmen hierfür liegt bei ein bis zehn Jahren Haft. (rwh, derStandard.at, 17.9.2008)
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... ist eine Frage der Psychohygiene!
Eine solche Frage dem Volk zu überlassen, hieße großes Vertrauen in die Vernunft und Aufgeklärtheit dieses Volkes zu haben. Gerade die neuerdings wieder häufiger zu vernehmenden unappetitlichen Rülpser und Fürze von ganz rechts beweisen allerdings, dass erheblichen Teilen dieses Volkes die Vernunft fehlt.
Diese Frage darf daher NIE und NIMMER dem Volk von Ö überlassen werden!
Die Verbotsgesetze werden zwar nicht immer gerecht angewendet (Die Kleinen fasst man, die Großen lässt man laufen.) - aber sie verhindern Schlimmeres.
Denn hier geht es nicht mehr um "betätigung" sondern um meinungsäusserung, weshalb es in anderen ländern dieses verbotsgesetz auch nicht gibt.
natürlich ist die grenze zwischen meinungsäusserung, verleumdung und verhetzung eine fließende.
doch das würde andere völkermorde und verbrechen gegen menschen rechte ebenso betreffen.
es ist zb nicht strafbar zu sagen: "das massaker von nanjing hat nicht stattgefunden" oder "es gab keinen völkermord an den kurden" oder "in guantanamo wird nicht gefoltert"
um im gegebenen fall gerichtlich festzulegen ob es sich um meinungsäusserung , oder verleumdung handelt gibt es ein allgemeines strafgesetz und natürlich auch den wahrheitsbeweis.
in diesem speziellen Fall hat Ö ein Hauptrolle gespielt. Es geht um die Verbrechen der NS Zeit, und obgleich es Stimmen gibt, die das Gegenteil behaupten, hat Ö ein ganz entscheidende Rolle gespielt. Die Shoa oder Holocaust hat auch einen eigenen Stellenwert in der Geschichte der Menschheit. Im Umfang, in der Durchfuehrung. da kommt höhstens der Genozid zwischen Huttus und Tutsies in Afrika heran (in der Zahl der Opfer-nicht in der maschinellen Perfektion)wir duerfen auf keinen Fall je vergessen oder verharmlosen was keine 3 Generation her, passiert ist. Denn das ist das sichere Ticket zurueck!
es ist natürlich richtig , wenn sie sagen "österreich hat damals eine entscheidende rolle gespielt"
aber das österreich von heute ist nicht mehr das österreich von damals.
jeder, der heute jünger als 80 jahre alt ist, hatte praktisch gar keine möglichkeit gehabt für die damaligen verbrechen eine entscheidende verantwortung zu tragen.
Ich jg 1965 habe persönlich zb mit dem NS-regime genauso viel oder wenig zu tun, wie ein brite oder amerikaner meines alters.
Warum sollte ich aufgrund meiner nationalität in bezug auf antifaschistische gesetzgebung eine sonderbehandlung gegenüber briten oder amerikanern verdienen?
dass Vergleichbares bereits gepostet wurde (hoffentlich ;-) ).
Fernab jeder Antipathie gegen die FPOe faellt mir Folgendes unangenehm auf: Jenes Herren geaeusserter Wunsch nach Freiheit offener Meinungsaeusserung in Kombination mit Entkriminalisierung der Leugnung des Holocausts, bzw. Verherrlichung der NS-"Ideologie". Das sind zwei grundverschiedene Dinge und moegen es bitte bleiben!!
"...wenn der nationalsozialistischen Völkermord oder andere nationalsozialistische Verbrechen gegen die Menschlichkeit öffentlich geleugnet, verharmlost, guthgeheißen oder gerechtfertigt werden...", alleine diese Passage erklärt und rechtfertigt das Verbotsgesetz!Es ist die einzige Möglichkeit Respekt den Opfern und Toten entgegen zu bringen, den sie verdient haben.das ist ja wohl das Mindeste was Ö tun kann!Leuten zu verbieten auf ihre Gräber zu p*ssen!!
Erstaunlich, wie empfindlich Sie da reagieren, wenn es darum geht, linke Verfehlungen zu relativieren, zu leugnen.
Aber das Verbotsgesetz betrifft Vorkommnisse, die bei uns von unseren Vätern begangen wurden. Net von irgendwem, irgendwo.
Den Unterschied begreifen Sie nicht oder WOLLEN Sie ihn nicht begreifen, weil Sie bemüht sind, andere schlecht zu machen im verwirrten Glauben, daß Ihre geheimen Ansichten deswegen net gar so schlimm sein könnten als Sie ohnehin insgeheim fühlen ?
Anders ist Ihr Problem mit dem Verrbotsgesetz nicht erklärbar...
MEIN Vater hat kein Verbrechen begangen! MEIN Vater hat Zeit seines Lebens niemals einem Menschen wissentlich geschadet! MEIN Vater war bei der deutschen Marine. MEIN Vater war Opfer - ich bedauere nicht, dass er nicht gestorben ist und habe auch nicht die leisesten Schuldgefühle!
Wer immer ihn hingeschickt hat - wohl der Wähler (war ja alles irgendwie demokratisch und der Pöbel hatte gerade mit großem Juhuuuuu die Könige und Kaiser vertrieben) und der war damals nicht 16 oder 17 Jahre alt.
wenn allein der Verdach besteht, ich könnte Ihre Vorfahren in den Dunstkreis der nazis ziehen ??
Aber "die Kommunisten" (eh alle, gell ?) haben gemordet, was jeder leugnen darf...
Die Ausrede, Opfer gewesen zu sein, verwenden heute noch die Kriegsveteranen, die sich andererseits tegelmäßig von den Rechten feiern lassen, das Vaterland verteidigt zu haben, obwohl sie nur der niederträchtigen Machtausübung Hitlers Werkzeug waren... Tja, wie mans grade braucht, so stellt mans dar. Wenns um die Opfer geht, welche die Soldaten Hitlerdeutschlands gemordet haben, dann stellen sich dieselben als Opfer dar...
Und man muß natürlich darüber diskutieren dürfen, ob alles wirklich so schlimm war, wie es die Historiker zu wissen glauben...
Pffff..
das tut er ja eh schon - und darf es auch jetzt schon;
was er nicht dazusagt: cui bono? wozu? was soll damit bezweckt werden?
eine solche "Meinungsfreiheit" will man nicht bloß zur Steigerung des politischen Wohlfühlfaktors
in dem es Gesinnungsverbrechen, Meinungsverbrechen und Gedankenverbot gibt.
Schön dass jedes Abweichen von der veröffentlichten Meinung mit Gefängnis bestraft wird.
Ist übrigens ein interessanter Ansatz jemanden für deine persönliche Meinung oder für ein Anweichen der verordneten Anschauung einzusperren.
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