Wien - Für die 61-jährige Zorka Jovièic habe "akut keine Abschiebegefahr bestanden": So reagiert Iris Müller-Gutenbrunn, Sprecherin von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP), auf den Standard-Bericht über die nach einem Hirninfarkt im Rollstuhl sitzende Frau, die laut Fremdenpolizei nach Serbien ausreisen sollte, obwohl sie dort niemanden hat, der sie betreuen kann - während in Wien ihre Tochter lebt, die sie pflegt.

"In dem Verfahren ging es lediglich um die Ausweisung Frau Jovièics, also um die Prüfung, ob sie rechtmäßig in Österreich lebt oder nicht", sagt Müller-Gutenbrunn. Dafür erntet sie beim Rechtsvertreter der Jovièics, Andreas Lepschi, Widerspruch: "Das Ausweisungsverfahren war rechtmäßig abgeschlossen. Frau Jovièic hatte schon eine Ladung zur Fremdenpolizei erhalten, bei der Schubhaft oder gelinderes Mittel gegen sie verhängt werden konnten", sagt er.

"Skandalös" sei in diesem Fall vielmehr, dass die Sicherheitsdirektion Wien im Berufungsverfahren gegen die Ausweisung ein eindeutiges polizeiärztliches Gutachten unberücksichtigt gelassen habe. Dieses bezeichnet den weiteren Aufenthalt Jovièics in Österreich als "für sie lebenswichtig".

So jedoch setzte - wie berichtet - erst eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof dem fremdenpolizeilichen Ausweisungswillen ein vorübergehendes Ende. Es sei "im Grunde unzumutbar, dass in einem Fall, der derart nach einer menschlichen Lösung verlangt, ein Höchstgericht angerufen werden muss", kommentiert Lepschi dies.

"So wie sich die Angelegenheit darstellt, handelt es sich um eine schwere menschenrechtliche Fehlleistung", meint auch der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk. Fälle wie diese zeigten, dass das Fremdenwesen in einem "selbstverstärkenden Kreis" gefangen sei. Harte, "zum Teil menschenrechtswidrige", Bestimmungen würden "durch eine "rigide Auslegungspraxis verschärft".

Der Wiener Rechtsanwalt Wilfried Embacher nennt dazu ein weiteres Beispiel: "Ein in Wien als Diplomatenkind aufgewachsener Bürger der Elfenbeinküste sollte nach 25 Jahren in Österreich ausgewiesen werden, obwohl er mit einer Österreicherin verheiratet ist und diese vor kurzem ein Kind bekommen hat." Doch diese Ausweisung sei von der Sicherheitsdirektion immerhin gestoppt worden. (Irene Brickner, Der Standard Print-Ausgabe, 17.09.2008)