Rechnungshof: Gerichte missachten Datenschutz bei Telefonüberwachung

15. September 2008 13:15
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Kritik an fahrlässigem Umgang mit geheimen Informationen - Sicherheit von Vertrauenspersonen und verdecktem Ermittler gefährdet

Einen äußerst schlampigen Umgang der Gerichte mit Geheimhaltungs- und Datenschutzbestimmungen bei der Telefonüberwachung hat ein aktueller Rechnungshofbericht zutage gefördert. Demnach haben die Gerichte sensible Informationen über die abgehörten Personen an die Telekomfirmen weitergegeben, obwohl dazu keine Notwendigkeit bestand. Der Rechnungshof spricht von "gesetzwidrigen Handlungen der Gerichte". Selbst die Identität von Vertrauenspersonen wurde den Telekomfirmen enthüllt, in einem Fall wurde sogar der Name eines verdeckten Ermittler genannt.

Stichproben

Der Rechnungshof hat stichprobenartig überprüft, ob sich die Gerichte bei der Anordnung von Telekomüberwachungs-Maßnahmen an die gesetzlichen Vorschriften halten. Ergebnis: In 90 Prozent der Fälle wurden deutlich mehr Informationen an die Telefonfirmen übermittelt, als gesetzlich erlaubt. Damit erfuhren die Telekomfirmen nicht nur die benötigten Informationen (Name und Anschluss des Betroffenen sowie Beginn und Ende der Überwachung), sondern auch den Namen des Beschuldigten und die Tat, derer er verdächtigt wurde.

In einigen Fällen wurden demnach sogar die Namen von Vertrauenspersonen und sowie eines verdeckten Ermittlers an die Firmen übermittelt, obwohl dafür besondere Geheimhaltungsbestimmungen gelten. Grund für die Datenschutzverletzungen war übrigens, dass die Gerichte die falschen Formulare verwendeten und statt der knappen "Mitwirkungsbeschlüsse" die deutlich umfangreicheren "Anordnungsbeschlüsse" an die Telekomfirmen übermittelten - was laut Rechnungshof schlicht "gesetzwidrig" war. Laut Justizministerium wurde das mittlerweile abgestellt.

Gefährlich

Nüchterne Beurteilung der Rechnungshof-Prüfer: "Die Hinweise auf den Einsatz eines verdeckten Ermittlers sowie auf Vertrauenspersonen waren aus Sicht des RH geeignet, deren körperliche Integrität und Sicherheit zu gefährden." Und: "Durch die Übermittlung der Anordnungsbeschlüsse wurden darüber hinaus die schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen sämtlicher in diesen Beschlüssen genannter Personen und somit deren verfassungsmäßig gewährleistetes Grundrecht auf Datenschutz verletzt."

Der Bericht geht aber nicht nur mit der Justiz, sondern auch mit den Telekomfirmen hart ins Gericht, denen der Rechnungshof unzureichende Mitwirkung an der Überwachung attestiert. Die gerichtlich angeordneten Maßnahmen wurden von den Betreibern nämlich nicht sofort eingeleitet, sondern nur zu Bürozeiten, wie der Rechnungshof kritisiert. Umgekehrt erfolgte in einigen Fällen auch eine am Freitag angeordnete Beendigung der Telefonüberwachung erst am Montag - das Wochenende über wurden die Gespräche also ohne richterliche Genehmigung abgehört.

Im Bereich des Innenministeriums kommt der Rechnungshof zum Schluss, dass die Ausrüstung für die Videoüberwachung mangelhaft ("inhomogen und verbesserungsbedürftig") ist. Außerdem empfehlen die Prüfer angesichts der geringen Fallzahlen, auch die Durchführung des "kleinen Späh- und Lauschangriffs" bei der Sondereinheit für Observation zu konzentrieren.

Videofallen

Demnach gab es im Jahr 2006 nur einen großen und einen kleinen Lauschangriff, außerdem wurden 56 "Videofallen" eingerichtet. Deutlich größer war die Zahl der Telefonüberwachungen: Laut Rechnungshof wurden 2006 3.979 Telefonüberwachungen angeordnet, 2005 waren es noch 4.560 und 2004 3.760 gewesen. In nahezu der Hälfte der Fälle wurde 2006 auch der Gesprächsinhalt abgehört (1.866 Inhaltsüberwachungen), in 798 Fällen wurde nur der Standort eines Mobiltelefons festgestellt, 1.315 Telekomüberwachungen betrafen Vermittlungsdaten. (APA)

 

es reicht, bitch
 
08.01.2009 20:48
ja ist was anderes zu erwarten bei

schwarzem innenministerium,
die gerichte wurden doch jahrelang schwarz eingefärbt... mit parteisoldaten
die fleisigste kommt jetzt in ihr eigenes ministerium

Magic Wand
 
07.01.2009 20:38
Es sollte eine Behörde ins Leben gerufen werden,

die sich des ganzen elektronischen Post- und Surf- Verkehrs im Internet annimmt.

Z.B.
Amt für

"Gemeinnützige Staatlichen Postanalysen"

Eine Abkürzung lässt sich sicherlich auch noch finden ...

thomazz
16.09.2008 11:05

mir ist grad schlecht geworden, als ich den folgenden artikel gelesen habe:
http://tinyurl.com/62osg5

hier die seite, in der es im artikel geht:
http://www.criminalsearches.com/

ich glaub, ich dreh durch.

JohnP
16.09.2008 13:11

grauslich!

Haus M. Eister
15.09.2008 21:06
Rechnungshof

Der Rechnungshof ist offenbar die letzte verbliebene Kontrollinstanz des Parlamentes, die noch funktioniert und von den etablierten Eliten noch nicht komplett korrumpiert wurde. Denn wo sind sie, die "Datenschutzombudsmänner" und die "Datenschutzkommissionen", die hier eigentlich den Wachhund spielen sollen? Sie sind nicht da und wahrscheinlich mehr mit dem Zählen ihrer fetten "Aufwandsentschädigungen" beschäftigt.

3979 Telefonüberwachungen. Ich wusste gar nicht, dass hierzulande 798 Bergsteiger in Bergnot geraten sind. Und, um sie zu finden, 1.866 davon auch inhaltlich überwacht werden mussten. Tja. Was man nicht alles tut für den Schutz am Berg.

Michl52
15.09.2008 22:31
Sie verwechseln da etwas.

Die Überwachungen bei Gefahr im Verzug erfolgen ohne richterliche Anordnung. Das sind weit mehr Fälle als die vom Rechnungshof kontrollierten gerichtlichen Anordnungen.
Und der Datenschutzombudsmann oder wie immer die Institution heißt wird auf Antrag eines der Betroffenen tätig, sonst gilt: wo kein Kläger, dort kein Richter.
An sich habe ich schon öfters Zweifel an der Kompetenz des Rechnungshofes gehabt. Bis es einen Gerichtsbeschluss gibt, dauert es meistens Wochen und Monate. Da ist es wohl egal, ob eine Überwachungsmaßnahme sofort oder erst am nächsten Arbeitstag eingeleitet oder aufgelassen wird.
Wen juckt das wirklich, wenn eine gerichtlich angeordnete Abhöranlage nach etlichen Monaten erst am nächsten Montag deaktiviert wird?

Haus M. Eister
18.09.2008 23:12

@Tätig werden des Datenschutzombudsmannes: Na, da trifft es sich doch hervorragend, dass keinerlei Aufklärungspflicht seitens der Behörder darüber besteht, dass jemand abgehört wurde. Da können wir den Ombudsmann gleich abschaffen, denn wie soll der jemals tätig werden können, wenn die Leute nicht wissen, dass sie abgehört wurden?

@"Gefahr in Verzug": Ja, das kennt man. Tierschützer werden auf solcher Basis einfach mal für 100 Tage in U-Haft genommen. Bei uns kommt die Justiz erst nach kräftiger Berichterstattung in der Krone drauf, dass es vielleicht keine gute Idee ist, Leute ohne jeden Beweis einzusperren.

Solche Dinge sind der Tod des Rechtsstaates.

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