Rechnungshof: Gerichte missachten Datenschutz bei Telefonüberwachung

15. September 2008, 13:15
  • Artikelbild

Kritik an fahrlässigem Umgang mit geheimen Informationen - Sicherheit von Vertrauenspersonen und verdecktem Ermittler gefährdet

Der Volltext dieses auf Agenturmeldungen (z. B. APA und REUTERS) basierenden Artikels steht aus rechtlichen Gründen nicht mehr zur Verfügung.
druckenweitersagen:
posten
7 Postings
es reicht, bitch 
08.01.2009 20:48
ja ist was anderes zu erwarten bei

schwarzem innenministerium,
die gerichte wurden doch jahrelang schwarz eingefärbt... mit parteisoldaten
die fleisigste kommt jetzt in ihr eigenes ministerium

Magic Wand 
07.01.2009 20:38
Es sollte eine Behörde ins Leben gerufen werden,

die sich des ganzen elektronischen Post- und Surf- Verkehrs im Internet annimmt.

Z.B.
Amt für

"Gemeinnützige Staatlichen Postanalysen"

Eine Abkürzung lässt sich sicherlich auch noch finden ...

thomazz
16.09.2008 11:05

mir ist grad schlecht geworden, als ich den folgenden artikel gelesen habe:
http://tinyurl.com/62osg5

hier die seite, in der es im artikel geht:
http://www.criminalsearches.com/

ich glaub, ich dreh durch.

JohnP
16.09.2008 13:11

grauslich!

Haus M. Eister
15.09.2008 21:06
Rechnungshof

Der Rechnungshof ist offenbar die letzte verbliebene Kontrollinstanz des Parlamentes, die noch funktioniert und von den etablierten Eliten noch nicht komplett korrumpiert wurde. Denn wo sind sie, die "Datenschutzombudsmänner" und die "Datenschutzkommissionen", die hier eigentlich den Wachhund spielen sollen? Sie sind nicht da und wahrscheinlich mehr mit dem Zählen ihrer fetten "Aufwandsentschädigungen" beschäftigt.

3979 Telefonüberwachungen. Ich wusste gar nicht, dass hierzulande 798 Bergsteiger in Bergnot geraten sind. Und, um sie zu finden, 1.866 davon auch inhaltlich überwacht werden mussten. Tja. Was man nicht alles tut für den Schutz am Berg.

Michl52
15.09.2008 22:31
Sie verwechseln da etwas.

Die Überwachungen bei Gefahr im Verzug erfolgen ohne richterliche Anordnung. Das sind weit mehr Fälle als die vom Rechnungshof kontrollierten gerichtlichen Anordnungen.
Und der Datenschutzombudsmann oder wie immer die Institution heißt wird auf Antrag eines der Betroffenen tätig, sonst gilt: wo kein Kläger, dort kein Richter.
An sich habe ich schon öfters Zweifel an der Kompetenz des Rechnungshofes gehabt. Bis es einen Gerichtsbeschluss gibt, dauert es meistens Wochen und Monate. Da ist es wohl egal, ob eine Überwachungsmaßnahme sofort oder erst am nächsten Arbeitstag eingeleitet oder aufgelassen wird.
Wen juckt das wirklich, wenn eine gerichtlich angeordnete Abhöranlage nach etlichen Monaten erst am nächsten Montag deaktiviert wird?

Haus M. Eister
18.09.2008 23:12

@Tätig werden des Datenschutzombudsmannes: Na, da trifft es sich doch hervorragend, dass keinerlei Aufklärungspflicht seitens der Behörder darüber besteht, dass jemand abgehört wurde. Da können wir den Ombudsmann gleich abschaffen, denn wie soll der jemals tätig werden können, wenn die Leute nicht wissen, dass sie abgehört wurden?

@"Gefahr in Verzug": Ja, das kennt man. Tierschützer werden auf solcher Basis einfach mal für 100 Tage in U-Haft genommen. Bei uns kommt die Justiz erst nach kräftiger Berichterstattung in der Krone drauf, dass es vielleicht keine gute Idee ist, Leute ohne jeden Beweis einzusperren.

Solche Dinge sind der Tod des Rechtsstaates.

Die Kommentare von User und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.