Wien - Der Abend im Lokal "Flex" am Wiener Donaukanal war durchaus gelungen, aber um 4.15 Uhr schließlich auch gelaufen. Also machten sich Benno F. (23) und seine Freundin auf den Nachhauseweg. Rauf die Stufen zum Franz-Josefs-Kai, hinüber auf die andere Straßenseite. Die Ampel war gerade rot, aber die gähnende Leere der nächtlichen Fahrbahn einfach zu verlockend. Mit "Simma farbenblind?" wurde dem Paar drüben klargemacht, dass es gleich mehrere fußstreifende Polizisten übersehen hatte.

Pech, und Ausweiskontrolle. Die Beamten nahmen die Personalia der Ertappten auf, man verabschiedete sich aber, ohne zu kassieren. "Glück gehabt" , dachte Benno F. noch. Bis er vor kurzem die Strafverfügung zugestellt bekam: 70 Euro für das "Nichtbeachten der Verkehrslichtanlage" (§76, Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung) und 70 Euro, weil der Schutzweg "nicht in angemessener Eile" (§76, Abs. 5) überquert worden sei.

"Okay, wir sind bei Rot drübergegangen. Aber es war kein Auto auf der Straße, wir haben niemanden gefährdet. 140 Euro pro Person kommen mir doch ein wenig überzogen vor" , meint der junge Mann. Er ist nur geringfügig beschäftigt, die Strafe trifft ihn hart.

Für Josef Koppensteiner, den Stadthauptmann des 1. Bezirks, geht die Strafbemessung in Ordnung. "Der zuständige Referent hat sich sogar eher an die Untergrenze gehalten, aber es sind eben zwei Delikte" , so der City-Polizeichef zum STANDARD. Warum statt der Anzeige nicht gleich an Ort und Stelle ein (billigeres) Organmandat ausgestellt worden ist, kann er auch nicht erklären.

Der Rahmen in dieser Strafklasse reicht laut Straßenverkehrsordnung bis zu 726 Euro. In die gleiche Kategorie fallen auch unbefugtes Verwenden des Schildes "Arzt im Dienst" , das Blenden von Verkehrsteilnehmern oder unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen.

Einen Rat hat die Polizei für Benno F. parat: Er solle, weil er ja kein hohes Einkommen habe, probieren, die Höhe der Strafe zu beeinspruchen. Allerdings droht auch, dass, wenn die Summe nicht hinuntergesetzt wird, der Gesamtbetrag um zehn Prozent höher wird. Dann werden nämlich die Verfahrenskosten draufgeschlagen.  (Michael Simoner, DER STANDARD - Printausgabe, 10. September 2008)