Salzburg - Angehörige eines Opfers der Brandkatastrophe in Kaprun vom 11. November 2000 mit 155 Toten äußerten sich entrüstet über die "hohen" Honorarabrechnungen eines Salzburger Anwaltsbüros. Der Jurist fordere mehr als die Hälfte des Geldes, das die Familie von der Vermittlungskommission als Schadensersatz erhalte hätte. "Ausgemacht war ein Drittel des Betrages", erklärte ein 69-jähriger Pensionist aus Klagenfurt, der bei dem Unglück seinen Sohn verloren hatte. Der betroffene Rechtsanwalt wies die Vorwürfe zurück und verwies auf die normalen Honorarkosten.

Der Rentner und seine Ehefrau haben am 26. Juni von der Vermittlungskommission jeweils rund 41.200 Euro erhalten. 57 Prozent davon müssten sie an Anwaltskosten zahlen, so der Kärntner. Verrechnet worden seien u.a. das Mitwirken des Juristen im Strafprozess und sein Einbringen in die Vermittlungskommission. Ihre Tochter müsse mit knapp 13.000 Euro um 398 Euro mehr bezahlen, als sie von der Kommission bekommen habe, kritisierte der Familienvater. "Am 30. Juni haben wir an die Kanzlei des Salzburgers jeweils die vereinbarten 33 Prozent der erhaltenen Summen überwiesen. Und jetzt werden wir wegen offener Forderungen geklagt. Über Jahre hindurch haben wir nur Leid und Pein erfahren, und jetzt plagt uns der Rechtsanwalt mit Kosten, die nie vereinbart waren."

Klage auf Honorarkosten

Der Rechtsanwalt, der eine weitere Familie aus Deutschland auf Zahlung der Honorarkosten geklagt hat, wies die Anschuldigungen des Pensionisten aufs Schärfste zurück. Das Kaprun-Verfahren sei nach "normalen Mindesttarifen" verrechnet worden, viele seiner Mandanten hätten sogar einen Nachlass bekommen. "In sieben Jahren kommt einiger Betrag zusammen. Auch die Kommissionssitzungen sind Leistungen, die nach dem Anwaltstarif verrechnet wurden. Das sind alles korrekte und berechtigte Forderungen. 98 Prozent der insgesamt 24 Klienten haben die Abrechnung akzeptiert", argumentierte der Jurist.

Der Kärntner Familienvater meinte, er sei über das österreichische Abrechnungssystem nicht informiert worden. Nach der Seilbahnkatastrophe habe er sich an den amerikanischen Anwalt Ed Fagan gewandt, der ihn an dessen Salzburger Vertreter verwiesen habe. "Der Jurist hat nie gesagt, dass er von der Drittel-Regelung abweicht", empörte sich der Pensionist.

Er wisse von Opferangehörigen aus Österreich und Deutschland, die nun wie er wegen der hohen Honorarforderungen aus allen Wolken gefallen sind. Andere Anwälte hätten aber sehr wohl ein Drittel der Summe als Honorar verrechnet. "Es ist nicht einzusehen, dass die Hinterbliebenen nun mit ihren Anwälten ums Geld streiten müssen. Die Vermittlungskommission hätte das menschenwürdiger regeln sollen." Der Kärntner trauert um seinen Sohn, einen damals 34-jährigen Skilehrer.

Einigung mit Opfern nach acht Jahren

Im Jahr acht nach der Gletscherbahnkatastrophe ist heuer eine Einigung mit Opfern und Hinterbliebenen erzielt worden: Alle 451 Stellen haben den außergerichtlichen Ausgleich per 12. Juni angenommen. Insgesamt werden den Opfern und Hinterbliebenen 13,9 Millionen Euro ausbezahlt. 23 Japaner wollen dennoch weitere Rechtsschritte in den USA ergreifen, was juristisch nach Ansicht der Kommission nicht mehr möglich ist.

Die 13,9 Millionen Euro wurden zu je 4,25 Mio. Euro auf die Gletscherbahnen Kaprun AG und die Republik Österreich sowie die Generali, die 3,075 Mio. Euro trägt, aufgeteilt. Ursache des Brandes in der Standseilbahn auf das Kitzsteinhorn war laut Gericht ein technisches Gebrechen im Heizstrahler des Führerstandes. Im Strafverfahren konnten keine Schuldigen gefunden werden. (APA)