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Im zwischenmenschlichen Verkehr ergibt es sich häufig, dass der eine dem anderen etwas nachmacht. Der Fernsehkoch kocht Suppe und Braten, die Laienköche zuhause kochen Suppe und Braten nach. Der Vorturner turnt eine Grätsche vor, die Turner im Fitnesscenter turnen die Grätsche nach.
Auf zwei eher exzentrische Nachmach-Empfehlungen konnte man in den vergangenen Wochen in zwei Frauenzeitschriften stoßen: Madonna publizierte einen Artikel „zum Nachshoppen", in dem berichtet wurde, was die Sängerin Madonna jüngst eingekauft hat. In Woman wiederum wurde eine Frisur zum „Nachfönen" empfohlen.
So ist eben publizistisch dafür gesorgt, dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten nicht selbst die Köpfe zerbrechen müssen, was sie zu shoppen haben oder wie sie fönen sollen, sondern bequem nachshoppen und nachfönen können, was ihnen Popstars und Models vorshoppen und vorfönen. Ich hoffe, dass diese nutzbringende Art der Berichterstattung nicht nur auf Shoppen und Fönen beschränkt bleibt, sondern die ihr gebührende Ausweitung auf alle Lebensbereiche erfährt: „So putzt Penelope Cruz die Zähne - Die Serie zum Nachputzen". „Das macht Brad Pitt, wenn ihn die Kopfhaut juckt: Zum Nachkratzen".
Von Christoph Winder
Winders Wörterbuch zur Gegenwart ist ein Work in Progress.
Zweckdienliche Hinweise auf bemerkens- und erörternswerte Wörter sind erbeten an christoph.winder@derStandard.at
Sieben Jahre nachdem die ersten Einträge erschienen sind, stellt Christoph Winder sein Online-Projekt in der gewohnten Form ein
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1908 als Warenzeichen eingetragen, im Anschluß an Föhn mit abweichender Schreibung. Verb: fönen" Sagt das Etymologische Wörterbuch von Herrn Kluge, von dem ich allerdings nur eine ältere Auflage (die 23. von 1999) habe.
Markennamen unterliegen nicht der Rechtschreibung.
Der Inhaber der Markenrechte darf aber keine Wortableitungen davon verwenden (nicht einmal deklinieren, Mehrzahbildung), sonst kann er des Schutzes der Marke verlustig gehen.
Analoges gilt für Veränderungen einer Wort-Bild-Marke. Um Erlaubnis einer Modifizierung/Modernisierung eines registrierten Warenzeichens muss neu eingereicht werden.
leitet(e) sich vom Markennamen "Fön" ab, welchen es weiterhin gibt und der keinerlei Rechtschreibregeln unterliegt.
Die Rechtschreibreform legte halt das "Föhnwind-Wehen" und "mit einem Föhn/Fön die Haare trocknen" zu einer Schreibweise (Föhnen) zusammen. Ob das ein Fortschritt ist?
"nachfönen" kann heute noch die Bedeutung haben "einen Föhn der Marke Fön nachbasteln".
Nachbasteln - ein dem Thema würdiges Wort mit nicht nur einer Bedeutung!
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